Beiträge von emil1000

    Die gesetzlich geregelte Trinkwasserverordnung beschreibt einwandfrei, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, das sich H²O Trinkwasser nennen darf (§1, §2 Nr. 4 Trinkwasserverordnung).
    Daraus schließe ich, das ich laut diese gesetzlicher Definition kein Trinkwasser aus meinem Leitungsnetz erhalte, was mir durch dem Energieversorger und dessen Untersuchung durch einen Sachverständigen zweifelsfrei bestätigt hat.
    Für eine Fristlose Kündigung ist, wie schon zitiert, eine „Gesundheitsgefährdung“ ausschlaggebend.

    Aber diese Gesundheitsgefährdung kann nicht der örtliche Wasserversorger, sondern nur das Gesundheitsamt bestätigen. Also vom letzteren brauchst du etwas Schriftliches, um fristlos aus dem Vertrag zu kommen.

    Das bedeutet dass ich nicht abwarten muss, bis mein Wasser Verkeimt oder Vergiftet ist und dies durch eine Chemische Analyse durch z.B das Gesundheitsamt bestätigt wird! Es reicht aus das oberflächliche Verunreinigungen( z.B. aus einem auslaufenden Rasenmäher) ungehindert in das von mir bislang als Trinkwasser verwendete Wasser eindringen kann und meine Gesundheit somit „gefährdet“.
    Wenn ich bei Rot über die Straße laufe Gefährdet das auch meine Gesundheit, ist aber noch lange nicht Gesundheitsschädlich für mich.
    Der springende Punkt ist also nicht die unmittelbare Qualität des Wassers.
    Eine Fristlose Kündigung ist somit wirksam!

    Gruß

    Für alle die Interessiert:

    Habe mich beim örtlichen Energieversorger Informiert, der sofort die Sachlage vor Ort begutachtet hat.
    Bei dem eingespeisten Wasser handelte es sich um Oberflächen Wasser, das aus geringen Tiefen kommt. Der Einnahme dieses Wassers ist laut des Wasserversorgers mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Der Vermieter wurde sofort zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.

    In Bezug auf ein Schreiben des Energieversorgers habe ich die Fristlose Kündigung eingereicht. Dies ermöglicht der Gesetzgeber dem Mieter nach §569 Abs. 1 siehe unten.

    "Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist."

    Wenn Ihr Vermieter unberechtigterweise, wie Sie glauben, eine unerlaubte Einspeisung von Wasser in das Leitungsnetz durchführt, berechtigt Sie das nicht zu einer fristlosen Kündigung. Verabschieden Sie sich von diesen Gedanken.


    Es ist ja nicht so, das ich nur meinem Vermieter auf den Schlips treten möchte. Aus meinem Wasserhahn kommen Steinchen und Algen!
    Ich habe gestern das Sieb meines Wasserhahnes reinigen müssen, weil dieses davon so zugesetzt war! Ich empfinde das als Angriff auf meine Gesundheit! Das Wasser was ich noch bis vor kurzem getrunken habe wird keinerlei Kontrolle unterzogen! Für was zahle ich eigentlich Nebenkosten?

    mein Vermieter leistet sich so einiges, aber dabei bewegt er sich meiner Ansicht nach immer in einer Grau Zone. Ich war einfach ziemlich naiv beim unterschreiben des Mietvertrags, aber hinterher ist man immer schlauer. Zwei von vier Mietern sind schon ausgezogen haben aber Miete weiter nach Vertrag gezahlt. Ich habe nun auch ein tolles neues Mietobjekt gefunden, in das ich aber vor dem Auslaufen der regulären Kündigungsfrist einziehen muss.
    Nun brauche ich einen handfesten Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
    Ich finde das schon ein starkes Stück, Wasser aus einem Brunnen oder sonstwoher zu pumpen das ich zum Kochen und Waschen verwende. Hier findet ja auch keinerlei Wasserkontrolle stat. Aber reicht das für eine fristlose Kündigung?

    Hallo brauche dringend Hilfe.

    Ich muss unbedingt aus meinem Gemieteten Zimmer ausziehen!
    Meine Vermieter betreten ständig die Gemieteten Gemeinschaftszimmer der WG, ohne sich anzukündigen und verstellen ungefragt unser Eigentum. Meine Fristlose Kündigung wurde von ihrem Anwalt als unberechtigt zurückgewiesen. Nun habe ich aber möglicherweise einen ziemlich handfesten Grund zur Fristlosen Kündigung!
    Deswegen meine Frage:

    Mein Vermieter (geizig wie er ist) speist seit einem Monat Wasser mit einer Elektropumpe in das Hausleitungsnetz ein! Das Wasser kommt vermutlich aus einem Grundwasserbrunnen. Das würde er auf Anfrage sicher gegenüber mir verleugnen, aber ich bin mir sehr sicher das er das so macht. Somit führt er Wasser am Zähler vorbei, für das er keine Abwassergebühr zahlt. Darf er das? Und wenn nein, ist das Grund genug für eine fristlose Kündigung?

    Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

    Gruß

    emil1000

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