Die gesetzlich geregelte Trinkwasserverordnung beschreibt einwandfrei, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, das sich H²O Trinkwasser nennen darf (§1, §2 Nr. 4 Trinkwasserverordnung).
Daraus schließe ich, das ich laut diese gesetzlicher Definition kein Trinkwasser aus meinem Leitungsnetz erhalte, was mir durch dem Energieversorger und dessen Untersuchung durch einen Sachverständigen zweifelsfrei bestätigt hat.
Für eine Fristlose Kündigung ist, wie schon zitiert, eine „Gesundheitsgefährdung“ ausschlaggebend.
Aber diese Gesundheitsgefährdung kann nicht der örtliche Wasserversorger, sondern nur das Gesundheitsamt bestätigen. Also vom letzteren brauchst du etwas Schriftliches, um fristlos aus dem Vertrag zu kommen.
Das bedeutet dass ich nicht abwarten muss, bis mein Wasser Verkeimt oder Vergiftet ist und dies durch eine Chemische Analyse durch z.B das Gesundheitsamt bestätigt wird! Es reicht aus das oberflächliche Verunreinigungen( z.B. aus einem auslaufenden Rasenmäher) ungehindert in das von mir bislang als Trinkwasser verwendete Wasser eindringen kann und meine Gesundheit somit „gefährdet“.
Wenn ich bei Rot über die Straße laufe Gefährdet das auch meine Gesundheit, ist aber noch lange nicht Gesundheitsschädlich für mich.
Der springende Punkt ist also nicht die unmittelbare Qualität des Wassers.
Eine Fristlose Kündigung ist somit wirksam!
Gruß