Beiträge von Vera5685

    Hallo Zusammen,

    folgendes Problem:
    Ich wohne mit meinem Freund in einem Haus, dass einer Erbengemeinschaft (2 Erben) gehört. Da der Hausverwalter (Ehemann einer Erbin) krank geworden ist wurde ein anderer Erbe benannt, der sich um alle Mietangelegenheiten kümmert. Das zur Vorgeschichte.

    Wir wollten uns einen Hund anschaffen und haben eben diesen einen Erben als neuen Ansprechpartner angerufen, da im Mietvertrag "Haustiere nach Vereinbarung" steht. Dieser sagte mir er hätte kein Problem damit, würde aber nochmal mit der anderen Erbin sprechen und sich dann in den nächsten 2-3 Tagen melden. Dann sind 3 Wochen ins Land gegegangen und nichts ist passiert.:rolleyes: Wir konnten ihn nicht erreichen, da er im Urlaub war. Wichtig war ihm außerdem, dass alle Nachbarn einverstanden sind. Wir haben alle Nachbarn gefragt und alle waren sogar sehr begeistert. Jetzt hat diese Erbengemeinschaft beschlossen, das Haus zu verkaufen und daraufhin hat mir jetzt der ehemalige Verwalter (Ehemann der Erbin) gesagt sie möchten sich nicht damit belasten, dass dort Mieter mit einem Hund sind und somit Probleme beim Verkauf bekommen (aus meiner Sicht etwas übertrieben oder?):rolleyes:. Ich habe ihn dann gefragt, ob ich kündigen kann und der Hund dann eben 3 Monate (wahrscheinlich ziehen wir auch früher aus) dort bleiben darf, hätte ja dann keinen Einfluss auf den Verkauf, wir sind dann ja weg wenns verkauft ist. Daraufhin sagte er mir nein!

    Ich möchte diesen Hund nicht aufgeben, außerdem haben wir, da sich der eine Erbe nicht gemeldet hat, gedacht es geht ok und haben uns einen ausgesucht und angezahlt. Was der Verwalter auch weiß. Unser Plan ist jetzt die Wohnung zu kündigen (fristgerecht 3 Monate) und den Hund trotzdem zu uns zu nehmen. Ich muss dazu sagen, dass der Verwalter sehr oft im Hof und in seiner Werkstatt ist und auch gut und gerne mal Sa morgens um 9 vor unsere Haustür steht. Also wird er es mitbekommen. Meine Frage ist jetzt: Kann er irgendwas machen, obwohl wir gekündigt haben? Kann er uns fristlos auf die Straße setzen? Wie lange dürfte ein Hund denn "zu Besuch" bleiben? Mein Freund könnte auch zwischendurch für 2 Wochen oder so zu seinen Eltern. Hund wäre dann 4 Wochen da, 2 Wochen nicht, 4 Wochen da und dann ziehen wir aus. Kann er rechtlich etwas machen???

    Noch zwei Zusatzfragen:
    1) Es gab bei Einzug KEIN Übergabeprotokoll (blöd von mir) soll ich bevor der Hund kommt alle Mängel fotografieren, nicht das der Vermieter dann sagt das ist vom Hund?? Oder wie löse ich das klug?
    2) Wie lange im Voraus muss ein Vermieter eine Begehung der Wohnung anmelden? Das Haus soll nämlich geschätzt werden...

    Über alle Tips und Hinweise bin ich sehr dankbar!!!

    Viele Grüeße

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