Meine Mutter ist im Juni 2008 gestorben. Ich habe die Tapeten und Decken entfernt und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben. Da noch Geld auf dem Konto meiner Mutter war habe ich die Betriebskosten für 2007 bezahlt. Nun verlangt die Wohnungsgesellschaft für 2008 eine Nachzahlung in Höhe von 130 Euro von mir. Bin ich als Sohn zur Zahlung verpflichtet? Ich habe kein Erbe angetreten, da das Geld gerade für Beerdigung und Sonstiges gereicht hat!
Beiträge von Didi
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