Hallo Berny
danke für deine Antwort! Dazu Rückfragen:
zu 2. : Was meinst du hier mit "könnte"? Es ist ja zunächst mal nicht aufgeführt im Vertragstext. Meine Frage: Ist die VM im Recht, wenn sie die Kostenübernahme für im Vertragstext nicht aufgeführte Gegenstände fordert, dh eben den Rollladen, von mir aus auch Gurte? Wenn sie im Recht ist, ist es ja ok, ich würde es nur gerne wissen. Ich habe andere Versionen einer solchen Klausel im Netz gefunden, in denen "Rollläden" explizit aufgeführt war - muss man das aufführen, damit es abgedeckt ist?
zu 3. : Ja, aber es steht nun mal so im Mietvertrag. Ich frage mich, ob der Abschnitt damit nicht als ganzes unwirksam ist, denn wer zahlt die Fahrtkosten nun? Der Mieter? Dann könnnte er insgesamt über die 100 Euro kommen. Der Vermieter? Mischfinanzierung ist aber bei Instandhaltungen verboten, soweit ich gelesen habe.
zu 4. Es geht nicht um sein Recht, den ollen Rollladen zu behalten. MEine Frage ist: Wenn er den Rollladen behält, obwohl er in der Form die Ursache für einen immer wieder kehrenden Mangel ist - müssen wir als Mieter dann die Kosten übernehmen? Es war auch schon ein Handwerker da, der meinte, er würde einen Plastikrollladen einbauen.
LIeben Gruß