Beiträge von Fragender

    Einen schönen guten Tag an alle!

    Die sache ist ein wenig verzwickt, deswegen fange ich ganz vorne an:
    Jede Wohnung hat eine eigene Gastherme.
    Letzten Monat brandte es in unserem 12-Familienhaus im Erdgeschoss auf der rechten Seite. Der Brand wurde gelöscht unsere Wohnung (3. OG) war selber von dem Brand nicht betroffen.
    Die Stadtwerke stellten daraufhin Gas und Strom ab, welches erst in den Folgetagen wieder angestellt wurde (Gas 3 tage später, Strom am Folgetag).
    Da die Stadtwerke nach einer Dichtigkeitsprüfung der Gasuhren auf eine Sanierung der Gasleitungen bestand, entschloss sich der Vermieter statt einer kompletten Sanierung einen Warmwasserboiler in den Keller zu installieren und darüber alle Wohnungen zu versorgen.
    Das Problem das sich bei uns ergibt ist folgendes: Wir kochen mit Gas und haben keinen (Stark)Stromanschluss in der Küche für einen E-Herd!
    In dieser Woche laufen die Sanierungsarbeiten für das Warmwasser, wann der Stromanschluss installiert wird kann der Vermieter nicht sagen (weder wie lang es dauern wird).
    Habe ich daraufhin das Recht die Miete zu mindern?
    Und um wieviel?

    Tl;dr: Vermieter schafft nach Brand Gas ab, nun weder Gas noch Strom in der Küche. Recht auf Mietminderung?


    Danke für die Antworten!


    MfG, Fragender

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