Wir sind vor einem Jahr in einen Aussiedlerhof in die obere Etage gezogen.Die Wohnung wurde als renoviert deklariert,bei der Besichtigung sah es auch zunächst so aus.Allerdings stellen sich im Nachhinein immer mehr Mietmängel ein.Die Vermieterin hat uns jetzt auch gekündigt nach § 573 a BGB
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Allerdings will ich das nicht so einfach hinnehmen,ja ich weiß gegen diese Kündigung ansich kann man nichts machen.Aber wie kann es denn sein das ich in einer Wohnungsruine ohnen muß tägliches Hundegebelll ertragen muß ,die Vermieterin betritt unseren Garten wann sie will,die Heizung läuft erst dann wenn Sie es möchte unabhängig von Außentemperaturen u.v.m Hat man als Mieter denn gar keine Rechte?Die Wohnung hat übrigens ein unbeheitztes Zimmer das aber in die Flächenberechnung miteingezählt wurde der Flur hat auch keine Heizung und die Türen weisen unten alle eine 1,5cm Ritze auf....muß man mit einem Gutachter verheiratet sein wenn man eine Wohnung anmietet? Also kann ich mich irgendwie wehren?