(A) Es mag ja sein, dass Vermieter bei der Anmietung eine derartige Bescheinigung fordern. Es besteht allerdings keine rechtliche Verpflichtung für Vermieter, eine derartige Bescheinigung ausziehenden Mietern zur Verfügung zu stellen.
(B) Wenn ich sowas wieder einmal lese, wundert mich schon nichts mehr. Vielleicht sollten Sie sich tatsächlich einmal über 'Richtiges heizen' informieren.
(C) Dass in diesem Zeitraum eine Nachzahlung zu erwarten ist, dürfte nicht verwundern. Die Monate Januar bis April gehören nun einmal zur Kälteperiode, in der erfahrungsgemäß die meisten Heizkosten verbraucht werden. Hier fehlen die Ausgleichsmonate (Sommermonate), die in der Regel den vermehrten Verbrauch im Winter wieder auffangen.
zu A )
Es ist tatsächlich so , das zu 90 % aller Vermieter, Verwaltungen und genossenschaften in Berlin-Brandenburg eine Mietschuldenfreiheitsbescheigung fordern . Und das obwohl die SCHUFA geprüft, man Kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegt in dem die Mietzahlungen hervogehen.
Ich weiß das es nicht gesetzlich festgelegt ist , das der vermieter solch eine MSF aushändigen muss, aber dennoch verstehe ich nicht , das genau diese Vermieter ebenfalls eine MSF haben wollen bevor sie eine Wohnung vermieten.
zu B )
Komisch, dann müssten ja zum teil alle Mieter im Wohnblock ( gesammt qm um die 33.000 , 5 hochhäuser , und mindestens 500 Mietpartein , falsch heizen .
Eine nachbarin bewohnt seit 3,5 jahren eine 1,5 zimmerwohnung . Sie ist selbstständig und mehrere Wochen im jahr nur kurz zuhause.
wie kommt es , das sie eine nachzahlung von ca. 700 € leisten soll ?
Dazu kommt , das in allen 4 zi. wohnungen keine dämmplatten vor den fenstern sind , und diese sind bodentief. wenn man im Winter draußen vor dem balkonfester steht , dann merkt man die wärme so, als würde man sie im zimmer auf 3 zu stehen haben. dazu kommt , das unser Wohnzimmer ca. 27 qm hat und außen liegt.
Und wenn man im Winter trotzdem alle fenster zu sind , noch mit Pullover und 2 paar socken rumlaufen muss, hat das nichts mit falschen heizen zu tun.
Es wird nicht wohnungsspezifisch abgelesen sondern durch alle wohnungen geteilt. und deshalb müssen alle jedes jahr zurückzahlen. dann wird die Miete erhöht , und dennoch muss man zurück zahlen , obwohl man keine wärme in die Bude bekommt.
zu C )
Unser fehler war es , bei Wohnungsübernahme nicht drauf zu achten , ob der Ablesenwert des vormieters eingetragen wurde. Und der wurde zu unserem Pech auch nicht eingetragen.
Dennoch ist ein verbrauch für 4 monate von ca.1000€ selbst dem Berliner-Mieterverein ein Rätsel.
Im wohnzimmer wurde die heizung erst 4 wochen nach einzug repariert. somit fallen dort schonmal kosten weg , weil diese nicht nutzbar war.
Im badezimmer das selbe , und im Kinderzimmer auch.
Dazu kommt , das erst nach dem abgelesen wurde, die fenster mit neuen Gummis abgedichtet wurden. heizen war also auch sinnlos, was es bis heute ist.
Mehrmals wurde der Vermieter vom BMV angeschrieben und auch 2 klagen gingen bisher raus. jedoch ohne einsicht des Vermieters.
Schimmel, der duch das nicht sachgemäße Heizen verursacht wurde , wird nur leienhaft entfernt bzw. versucht mit irgendwelchen Spray zu bekämpfen. Mittlerweile war ein maler da , der neue Tapete geklebt hat , es ist jetzt gut eine woche her. Die tapete löst sich wieder , weil der schimmel jetzt erst recht anfängt zu blühen.