Beiträge von Jens-David

    Hallo,

    das interessiert mich jetzt doch ;) Du hast gegen den Vermieter geklagt, weil er Geld von Dir wollte? Üblicherweise ist das doch andersrum... naja, mutig ists in jedem Fall, bei Rückstand von einer halben Monatsmiete droht jedenfalls keine Kündigung, insofern hast Du bei der Klage recht viel riskiert (Prozesskosten usw.)...

    Darf ich fragen welches AG das war? Ist Widerspruch bzw. Berufung gegen das Urteil eingelegt worden?

    Ich würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst, was in im Hauptsacheverfahren rausgekommen ist - sofern es denn eins geben wird.

    Gruß

    Philipp

    Moin Phillip ! Da hast Du mich falsch verstanden oder ich hab mich "doof" ausgedrückt.
    Weil ja mein Dispo von heute auf morgen fristlost gekündigt wurde von der Bank,kam ich in Schwierigkeiten. Dem Vermieter hab ich angekündigt,die Miete nicht voll EINMALIG zahlen zu können,daher bat ich ihn, den Betrag (400,-) von der Kaution (25 Jahre alt) abzuziehen,den Restbetrag wollte ich ihn dann überweisen. Ich habe die Antwort NOCH NICHT abgewartet,wollte einen Schritt weiter denken und bin zum Gericht Norderstedt gegangen, um dem Richter dieses mitzuteilen. Dieser sagte mir direkt,dass der Vermieter die Kaution EXTRA für Engpässe dieser Art hat. Er MUSS also lt. Meinung des Gerichts mir diese Bitte erfüllen. Wenn nicht, bekomme ich UMGEHEND die einstweilige Verfügung hierfür !!! Das ist jetzt klarer von mir ausgedrückt. ps: die Zinsen alleine sind ja schon weit über 400 euro.... Gruss, Robby

    So, nun hab ich das erledigt ! Unser Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter ausgestellt,falls er NICHT den Mietteilbetrag von der Kaution abziehen will !!!!!!!!!!!!! Der Richter sagte,der Vermieter m u s s mir entgegen kommen,da 1. seit 25 Jahren die Kaution besteht und der Zeitraum angemessen ist für solch ein Notfall. 2. da Zinsen von über 400 euro nachgebucht werden muss. Der Vermieter war seit Jahren mit dem Mietsparbuch NICHT bei der Bank,um das zu aktuallisieren. Somit ist also die allgemein bekannte Meinung,der Vermieter braucht das nicht, in meinem Fall HINFÄLLIG !! Danke nochmal für
    die Tips

    Ja, der Vermieter kann dies verweigern. Die Mietkaution ist eigentlich nicht hierfür da. Man könnte sich aber mit dem Vermieter absprechen, dass er zunächst einwilligt und sich der Mietkaution bedient. In diesem Fall müsstest du aber dann wieder die Mietkaution aufstocken, so dass diese wieder den vereinbarten Betrag hat.

    Irgendwie nicht logisch (danke erstmal) Denn die Zinsen alleine betragen schon 400 euros, also Geld,was DAMALS nie vereinbart wurde. Bei Wikipedia heisst es sogar,die Kaution ist für Notfälle GEDACHT !!!! Und das ist ja einer. Gruss

    Seltene Frage jetzt:
    Seit 25 Jahren in der gleichen Wohnung wohnhaft,muss ich einmalig
    nach Engpass ein Teil der kommenden Miete Februar von der Kaution bezahlen,welche 25 Jahre ( !!! ) nicht angerührt worden ist vom Vermieter (nichtmal seit 2000 die Zinsen nachgebucht).
    Ist das möglich ? Es gibt wie gesagt einmalig nach ÜBER 25 Jahren nur im Februar den Engpass,kann der Vermieter das verweigern ? Ist doch mein Geld und die Zinsen seit 25 Jahren kommen ja auch dazu !!!)

    Wäre lieb, mir eine Antwort zu geben. Jens-David:confused:

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