Hallo,
das interessiert mich jetzt doch
Du hast gegen den Vermieter geklagt, weil er Geld von Dir wollte? Üblicherweise ist das doch andersrum... naja, mutig ists in jedem Fall, bei Rückstand von einer halben Monatsmiete droht jedenfalls keine Kündigung, insofern hast Du bei der Klage recht viel riskiert (Prozesskosten usw.)...
Darf ich fragen welches AG das war? Ist Widerspruch bzw. Berufung gegen das Urteil eingelegt worden?
Ich würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst, was in im Hauptsacheverfahren rausgekommen ist - sofern es denn eins geben wird.
Gruß
Philipp
Moin Phillip ! Da hast Du mich falsch verstanden oder ich hab mich "doof" ausgedrückt.
Weil ja mein Dispo von heute auf morgen fristlost gekündigt wurde von der Bank,kam ich in Schwierigkeiten. Dem Vermieter hab ich angekündigt,die Miete nicht voll EINMALIG zahlen zu können,daher bat ich ihn, den Betrag (400,-) von der Kaution (25 Jahre alt) abzuziehen,den Restbetrag wollte ich ihn dann überweisen. Ich habe die Antwort NOCH NICHT abgewartet,wollte einen Schritt weiter denken und bin zum Gericht Norderstedt gegangen, um dem Richter dieses mitzuteilen. Dieser sagte mir direkt,dass der Vermieter die Kaution EXTRA für Engpässe dieser Art hat. Er MUSS also lt. Meinung des Gerichts mir diese Bitte erfüllen. Wenn nicht, bekomme ich UMGEHEND die einstweilige Verfügung hierfür !!! Das ist jetzt klarer von mir ausgedrückt. ps: die Zinsen alleine sind ja schon weit über 400 euro.... Gruss, Robby