Hallo,
ich bin Besitzer von drei Katzen, eine davon, der Kater, ist mittlerweile ein Freigänger. Da ich im ersten Stock wohne muss ich den Kater über das Treppenhaus ins freie lassen.
Heute besuchte mich ein Mitarbeiter von der Wohnungsbaugesellschafft die mir die Wohnung vermietet hat. Es drehte sich um den Kater den ich immer nach draussen lasse. Es haben sich scheinbar Nachbarn beschwert das sich der Kater immer im Treppenhaus aufhält, was nicht stimmt den ich lasse ihn nur, wie schon oben geschrieben über das Treppenhaus nach draussen. Der Mitarbeiter von der Wohnungsbaugesellschafft sagte mir dies sein nicht zulässig, ich darf zwar Katzen in der Wohnung halten aber ich darf diese nicht über das Treppenhaus nach draussen lassen. Stimmt das?
Auch haben wir einen sehr großen quadratischen Innenhof mit Bäumen, Sträuchern usw. da hält sich mein Katzer natürlich auch sehr gerne auf. Das Problem ist allerdings das der Innenhof nur duch den einen Hinterausgang der Mietshäuser und über ein Tor zugänglich ist. Sobald das Tor offen steht, kommt mein Kater natürlich in den Innenhof.
Anscheinend gab es Beschwerden von anderen Mietern, das sich mein Kater in dem besagten Innenhof aufhält. Ein Mieter sagte der Kater ist durch sein offenes Fenster in seine Wohung gesprungen und hat sich ganz frech auf den Küchentisch gelegt. Ich kann das sehr gut verstehen das sich der Mieter, falls das meine Katze war, sich aufgeregt hat mir selbst wäre das auch nicht recht ne fremde Katze auf dem Küchentisch zu haben.
Aber nichts desto trotz, eine Katze ist kein Hund, und ich kann nich den ganzen Tag aufpassen das sich mein Katzer irgendwie Zugang zum Innenhof verschafft.
Kann mich der Vermieter kündigen wenn ich den Kater weiter durch das Treppenhaus nach draussen lasse? Was ist wenn mein Kater sich weiterhin zugang zum Innenhof verschafft, obwohl er das nicht darf?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen,
Vielen Dank schon mal.
Stephan