Beiträge von etoile

    Zum Zeitpunkt meines Einzuges, wie auch jetzt, gibt es lediglich das Balkonfenster. Der Balkon soll seit dem angebaut werden. Der entsprechende Termin wird immer weiter nach hinten verschoben.

    Da ein die Balkonfläche zu 50 % auf die Wohnfläche angerechnet wird, ist schon relevant, ob er da ist oder nicht. Zumal ich ihn zahle.

    Hallo!

    Ich wohne schon eine Weile in einer Wohnung, die eigentlich über zwei Balkone verfügen sollte. Einer zu einer lauten je nach Tageszeit stark befahrenen Straße und einer (dieser fehlt) zum ruhigen grünen Innenhof.

    Nach einigem Hin-und-Her habe ich mich entschlossen einen Anwalt zu Rate zu ziehen, da der Fall leider so verzwickt ist, dass ich mich nicht selber mit der Hausverwaltung anlegen möchte.

    Der Anwalt veranschlagt eine Beratungsstunde und, falls ich mich dazu entschließe, einen Betrag x entsprechend dem veranschlagten Streitwert, für einen Brief an die Hausverwaltung.

    Nun. Seit August wird meine Miete um 15 € gemindert - wg. dem Fehlen des Balkons - auf diese Maßnahme habe ich die HV gebracht. Die Monate vorher stehen zur Diskussion. Eine Mietminderung ist theoretisch möglich, weil die HV natürlich vom Mangel wusste.

    Wie seht ihr meine Chancen? Für mich lohnt sich der Gang zum Anwalt nur, wenn mehr reinkommt, als ich ausgebe. und nein: eine Rechtsschutzversicherung habe ich (noch) nicht.

    Danke!

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