Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten.
Mit meiner Berechnung lag ich demnach ja scheinbar richtig.
Zum Verteilungsschlüssel der Heizkosten hann ich nur sagen, dass die Firma Techem mit der Abrechnung beauftragt ist. Diese Abrechnung wird mir vom Vermieter auch nur im Original weitergeleitet.
Wir werden von den Stedtwerken mit Fernwärme versorgt.
§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme gilt demnach ja nicht wenn ich das jetzt richtig deute.
Ein Problem habe ich jetzt allerdings noch:
Mein Vermieter hat mir angedroht, sollte ich den Differenzbetrag zu seiner Forderung nicht zahlen, so würde er mir diesen am Ende des Mietverhältnisses mit meiner Kaution verrechnen.
Ist das eigentlich rechtens?