Beiträge von Vermieter

    Nein, ich bin nicht auf Räumungsklage gekommen. Das war angelehnt am vorherigen Kommentar.
    Es wurde ganz normal gekündigt - fristgerecht. Alles im grünen Bereich.
    Würde etwa das Recht auf Vorauszahlung befürworten , wenn man Mietrückstände hätte?

    Nein, es würde nur die Angst des VM erklären seinem Geld nachlaufen zu müssen. Die Fragen oben haben Sie noch nicht beantwortet,
    wieso kommt die Abrechnung so spät dass keine Anpassung für 2012 erfolgt ist? Wann kam die Abrechnung 2011 und haben sie nachgezahlt?

    Frag mal bei deiner Haftpflicht nach ob die für Dich was tun können. Ansonsten ist eine gute Rechtsschutzversicherung in dem Fall Gold wert.
    Handwerker sind teuer und 4000 Euro für die Behebung von Schäden sind schnell erreicht.
    Da spielen dann noch Zeitwert und "normale Abnutzung" eine Rolle. Alles was über die Kaution hinausgeht muss der VM einklagen, davor scheuen die meisten VM, ich würde versuchen mit dem VM einen Vergleich auf die Kautionssumme zu erreichen. Ansonsten hilft da nur ein guter Fachanwalt und vergessen Sie Mieterhilfe oder ähnliche seltsame Vereine .. :)

    Wenn man nachweisen kann, dass der Eigenbedarf bereits vor Einzugstermin angekündigt wird / ggf. schon zum Zeitpunkt der Vermittlung bekannt war, sprich z.B. schriftlich erklärt wurde, würde ich eine andere Wohnung suchen und den Makler und den Vermieter sowas von auf Schadensersatz verklagen, dass Ihnen hören und sehen vergeht.
    Ggf. liegt hier sogar ein Betrug vor. Aber dazu ist auf jeden Fall fachanwaltliche Beratung notwendig um alle Eventualitäten abzuwägen.

    Zitat

    Was für Schritte könnte der Vermieter einleiten, wenn man nicht zahlt?

    erstmal würde ich sagen keine, er muss eine Abrechnung erstellen für 2012 und für 2013.
    Zusammen mit der Forderung ggf. vorhandener Schäden in der Wohnung kann er diese dann geltend machen.

    Erst wenn Du dann nicht zahlst, musst Du Dir Gedanken über weitere Schritte machen.

    Wann kam denn die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2011?
    War der Abrechnungszeitraum genau das Kalenderjahr?
    ggf. kann eine Nachzahlung für 2011 garnicht mehr verlangt werden, wenn die Abrechnung nach dem 31.12.2012 eingetroffen ist,
    Für 2012 und 2013 kann die Vorauszahlung nur angemessen erhöht werden, sprich 1000/12 pro Monat, nachträglich für 2012 geht dass nicht, hier muss der VM die Abrechnung abwarten. Dann kann er nachfordern bzw. mit der Kaution verrechnen.
    Wenn er die Abrechnung so spät bringt, ist es sein Problem für die geringere Vorauszahlung in Vorlage zu gehen.

    Ich würde hier keine Zahlung ohne Abrechnung leisten, aber schonmal das Geld zurücklegen damit Du es hast, wenn die Abrechnung kommt,
    sollte diese nicht fristgerecht 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Dir eingehen, brauchst Du eh nichts mehr nachzuzahlen.

    Ach ja, und mal ganz nebenbei: Ist die Kündigung eigentlich gültig, wenn die Eigentümerin keine Deutsch spricht, die Kündigung also definitiv von jemand anders verfasst wurde und lediglich von der Eigentümerin unterzeichnet?

    wie kommst Du denn auf die Idee? Ausschlagebend ist nur die Originalunterschrift. Per Fax würde eine Kündigung übrigens auch nicht gelten.
    Es kann aber auch z.B. die Hausverwaltung mit Vollmacht kündigen.

    Knackpunkt ist Schriftform dh. eigenhändige Unterschrift aller Vermieter.. / wer genau ist neuer Eigentümer? eine Einzelperson oder ggf. ein Ehepaar, in dem Fall müssten imho beide die Kündigung unterschreiben.

    ausreichend qualifizierte Begründung .. also nicht "kündige ich Ihnen wegen Eigenbedarfs"
    sondern ... wegen Eigenbedarf da ich selbst, meine Tochter, meine Oma .. blabla einziehen möchte ..

    Es sollte der Hinweis auf die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen vorhanden sein § 574 BGB und da liegt der Trick, ist dieser Hinweis nicht in der Kündigung vorhanden, könnt ihr noch am ersten Termin der Verhandlung über die Räumungsklage widersprechen.

    So eine Kündigung ist nicht ganz ohne Fallstricke für den VM. Allerdings ist ein einvernehmlicher Weg oft die bessere Lösung.

    dem Vermieter kann mit ausreichender Voranmeldung das Betreten der Wohnung nicht verwehrt werden, ob das Ausmessen der Küche als Grund gerechtfertigt ist, darüber kann man streiten, aber das würde das Verhältnis nur unnötig verschlechtern. Es wird dann halt ein anderer Grund gefunden.

    Zitat

    Na und, wer bezahlt denn ?


    bei einer WEG mit überwiegend von Eigentümern bewohnten Einheiten. Die Eigentümer.
    Und auch bei Mietern belaste ich diese nicht mit unnötigen Nebenkosten. Macht die Vermieteung schwieriger und bleibt weniger Spielraum für meine Miete.

    Zitat

    Blödsinn, was für ein Bullshit, wieder mal.


    soll ich das Angebot echt raussuchen, dann sehen wir wer hier keine Ahnung hat

    Zitat

    Das muss nicht so bleiben, selbst wenn weiterhin nix wackelt ist es für jeden VM beruhigend, dass die Mieter den Schutz auch dafür übernehmen.


    siehe oben, je mehr Nebenkosten umso weniger bleibt für die Miete

    Zitat

    Du hast wirklich keinen blassen Dunst, es ist einfach nur unglaublich ! ! !

    eine wirkliche Argumentation warum dem so sein soll vermisse ich hier.
    Behaupten kann man viel. Mir erscheint Dein Horizont sehr beschränkt.

    Und mit Idioten soll man sich nicht streiten, sie ziehen einen auf ihr Niveau und schlagen einen mit Erfahrung.

    Da der Zustand beim Einzug in die Wohnung bereits gegeben war und damit "die Mängel" bereits in der Form vorhanden waren würde ich kurzgefasst sagen: Nein.

    Es steht Dir aber frei nach Rücksprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten entsprechende Massnahmen durchführen zu lassen.
    Eventuell beteiligt sich der VM ja daran oder wenn der Vermieter sich darauf einlässt kann er die Tür und die Isolierung der Wand als Modernisierung durchführen und du zahlst die Kosten über eine höhere Miete (11% der Kosten auf die Jahresmiete)

    Zwingen kannst Du den VM hier aber nicht.

    Entweder sie war nicht beim Anwalt oder der Anwalt ist mies. ;)

    Kündigung Mietrecht - Mietvertrag kündigen

    da sind nochmal alle Infos zusammengefasst.
    Ohne Abmahnung und Fristsetzung den Hund wieder abzugeben ist die ordentliche Kündigung hier imho nicht wirksam.
    Es fehlt auch eine ausreichende Begründung.

    Sicherheitshalber würde ich hier aber einen fähigen Anwalt hinzuziehen wenn Du dir die Abwehr der Kündigung nicht zutraust.

    Das Gesülze soll sagen, wenn die Abrechnung der Kaution nicht rechtlich wasserdicht war, könnten die Forderungen angreifbar sein und damit durchaus noch Rückforderungsansprüche bestehen. Anwälte entwickeln da die lustigsten Phantasien.

    Allerdings glaube ich nicht, dass der Insolvenzverwalter tatsächlich ein Verfahrensrisiko eingehen wird. Dazu erscheint mir der Versuch mit der Begründung "Kaution nur für Mietschulden" doch etwas zu dilletantisch.

    Das Schreiben des Insolvenzverwalters fällt wohl unter die Kategorie versuchen kann mans ja mal.

    Es fällt mir zwar schwer aber ich muss Fanta hier zustimmen.

    Ergänzend noch, sie sollten aber ordnungsgemäß nach allen Regeln und fristgerecht die Mängel dokumentiert, im Protokoll vermerkt oder innerhalb von 6 Monaten ggf. versteckte Mängel geltend gemacht haben. Die Behebung durch den Mieter angemahnt haben mit Fristsetzung und letztendlich über die Kaution abgerechnet haben.
    So nach dem Schema
    Kaution 800 €
    abzüglich
    Schaden 1 500 € Nachweis Kostenvoranschlag Firma X
    Schaden 2 250 € Nachweis Rechnung Firma Y
    Nachzahlung
    Nebenkosten
    abrechnung 2012 100 € Nachweis Abrechnung vom...

    bitte überweisen sie den Restbetrag von 50 € an folgends Konto bis blablabla...

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