>Ich habe gegoogelt und Festgestellt das ich als Mieter nicht das Recht
>habe die Kaution Abzuwohnen.
so ist es
>Ich habe von anderen Ehemaligen Mietern erfahren das er Jahre braucht um
>die Kaution zurück zuzahlen.
Da gibt es Fristen ... 1/2 Jahr nach Übergabe der Wohnung.. ist dies aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich kann als Sicherheit eine ausreichende Summe um eine ggf. zu erwartenden Nachzahlung abzusichern hinterlegt werden. Dann kann die Kaution herausgegeben werden.
Ist 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum keine Abrechnung erfolgt, sind keine Nachforderungen mehr möglich. Davon nicht betroffen sind Rückzahlungen. Also die Abrechnung muss trotzdem erfolgen.
>Ich denke gerade darüber nach bevor ich die Miete
>überweise ,Übergabeprotokoll und einen Nachweis wie meine Kaution
>angelegt ist, (zB. wegen Insolvenzschutz) zu verlangen.
Kindergarten.
Sie sind schon ausgezogen. Wieso haben sie kein Übergabeprotokoll ?
>Die Nebenkosten sollen diesen Monat berechnet werden deshalb werde ich
>die von dem Monat aus dem die Miete fehlt nicht mitüberweisen.
>(Ich habe da vielleicht 30mal geschlafen und z.B. die Heizung nie
>angehabt.)
auch nicht rechtens. Wenn Sie die Miete noch zahlen müssen, gilt dies auch für die Nebenkosten.
>Das Problem ist der 19.11. da ist die Frist abgelaufen. Wenn er seine
>Miete nicht hat geht er vor Gericht.
um Kosten zu sparen empfehle ich die vollständige Zahlung der Miete