Beiträge von Vermieter

    Wenn ich das richtig verstehe zweifelst Du an dass die Wohnung dem in der Mietspiegel angegebenen Vergleichswohnungen entspricht?

    Das ist ja kein Mietminderungsgrund im eigentlichen Sinne.

    Welche Mietminderungsgründe führst Du ins Feld?

    Ist die Wohnung in einem Ballungsgebiet also FFM oder München oder eher eine Stadt mit normaler Mietstruktur?

    Hallo

    Kündigung Mietrecht - Mietvertrag kündigen

    dass alleine halte ich nicht für einen gerechtfertigten Kündigungsgrund.

    Wenn aber z.B. die Beschwerde mit einer Bedrohung der anderen Mieter oder Überempfindlichkeit wie schon in einigen Fällen hier geschildert einhergeht, z.B. Duschen schon als Ruhestörung gesehen wird, dann sieht das ganze schon anders aus.

    Gibt ja immer zwei Seiten der Story, aber wegen einer sachlichen, begründeten Beschwerde sehe ich keine Option für eine Kündigung.

    also dh. Kündigen kann der Vermieter natürlich immer
    nur wird er damit scheitern diese durchzusetzen

    Meine Meinung wie immer ohne Gewähr.

    Einwandsfrist ist 12 Monate nach Zustellung der Abrechnung.

    bei rechtzeitiger Zustellung in 2010, Verjährung 3 Jahre nach Ende des Jahres also startet 31.12.2010 ... Verjährt 31.12.2013

    Ich gehe mal davon aus, es ging um eine Nachzahlung. Pech, zahlen.
    Oder wenn keine Mahnung kommt ... totstellen bis 2014

    Eine Verwaltung die schriftlich nicht erreichbar ist????
    Ähm wo gibts denn sowas. Da würde ich aber mal auf der Matte stehen.

    Fristen bei Nebenkostenabrechnungen

    Ab wann tritt die Verjährung einer Nebenkostenabrechnung ein? (Mietrecht)

    ... und die verbliebenen Posten sind so i.O.?

    oehm^^ ... ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, nachher entstehen ihm Kosten. Ich halte diese für grenzwertig aber ohne Einblick in den Mietvertrag und Sichtung der Abrechnung maße ich mir da kein abschließendes Urteil an.

    ich würde auch fast wetten, dass die Abrechnung für genau einen Mieter angepasst wurde^^

    es besteht keine Anspruch auf sofortige Auszahlung der Kaution. Der Vermieter kann hier die Abrechnung abwarten. 6 Monate kann er die Kaution ohne Probleme behalten. Selbst wenn die Vorvermieterin die Kaution auf den neuen Eigentümer übertragen hat.
    Haften tun beide für die Kaution. Zuerst der neue Vermieter, ist da nix zu holen die Vorbesitzerin.

    Die Einbehaltung der Dezembermiete war übrigens nicht sauber.

    50qm für 1200 Euro ... Sylt Strandpromenade?

    Hallo

    kurz und knapp. Nein.
    Bereits die vorhergehenden Wechsel waren reine Kulanz des Vermieters.

    Er hätte auch bei jedem Wechsel auf eine Kündigung durch alle bestehen können und einen neuen Vertrag abschließen oder auch die Wohnung anderweitig vermieten können. Eine Verpflichtung zur Weitervermietung an verbleibende Mieter bestehe imho nicht.

    Siehe im Forum die klassischen Beispiele "Trennung und beide Partner haben den Mietvertrag unterschrieben". Man kommt nur raus wenn beide kündigen mit dem Risiko ausziehen zu müssen oder Kulanz des Vermieters.

    Es sei denn es gibt Individualvereinbarungen im MV was aber eher unwahrscheinlich ist.

    Erfahrungsgemäß stellen sich Sachverhalte immer unterschiedlich dar, aus welcher Sicht sie geschildert werden.

    Ohne genauen Kenntnisstand schwierig zu beurteilen.

    Was steht über die Nutzung der Abstellkammer im Mietvertrag?

    Gibt´s irgendwas schriftliches?

    Das Treppenhaus darf nicht genutzt werden als Abstellort, als Fluchtweg muss dieses frei bleiben.

    Die Verwaltung hat die Waschmaschine entsorgt ?

    Ein Posting welches mit "bin aber irgndwie nicht ganz sicher ob das machbar ist" beginnt ... sorry aber der Inhalt war mir fast schon klar.

    Mangel melden ... schriftlich ...

    Ziel sollte sein der Mangel wird behoben und nicht die Mietminderung.

    Diese kann sowieso erst greifen wenn nach ausreichender Fristsetzung der Mangel nicht behoben wird. Und gut für das Mietverhältnis ist es allemal nicht. Naja sind aber ja auch nicht alle so nette Vermieter wie ich.

    ahso und Kondenswasser innen ... Lüften !

    Zum Thema Handwerker und Termine, die sitzen alle da und warten darauf, dass sie morgen bei Ihnen die Dachfenster austauschen können... nein die sind meist auf Wochen und Monate ausgelastet, zumindest die guten die auch preiswert sind ... so aus Erfahrung ...

    Studentin und bis 20 Uhr an der Uni.. ja ne is klar .. ich hab auch studiert ... vielleicht dann einfach mal vor 12 aufstehen ... *fg*

    Der Energiepass hilft hier nicht wirklich weiter und irgendwelche diffuse Ideen mit Anzeige ... sorry lächerlich.

    Wie hoch sind denn die Heizkosten wirklich, wie groß die Wohnung, welche Heizungsart und wie alt ist die Heizung.

    Vielleicht kann Dir dann jemand hier sagen, ob es wirklich überhöhte Kosten sind oder nur "gefühlt"

    Beispiel:
    Wohnhaus beidseitig angebaut mit 4 x 90qm Wohnungen + Ladengeschäft aus den 50ern, Ölheizung aus den 70ern, GLEICHER ÖL Verbrauch wie ein 2 Familienhaus einseitig angebaut aus den 70ern. Da steckt man nicht drin.

    Ein Haus aus den 70ern hat andere Verbrauchswerte wie ein isolierter Neubau, darüber sollte man aber beim Einzug schon klar sein und vom Vermieter die Abrechnung vom Vorjahr zeigen lassen, VOR Abschluß des Mietvertrages. Dass gehört zum gesunden Menschenverstand, damit man die Nebenkosten abschätzen kann.
    Schonmal einen Energiepass gesehen?
    Der sagt ihnen als Laie und selbst als Fachmann sehr wenig über die Heizkosten und für ihr aktuells Problem schonmal garnicht.

    Es reicht übrigens wenn im Mietvertrag steht, dass ein Energiepass vorlag .. und dass tut er auch wenn er sich irgendwo im gleichen Gebäude befunden hat.

    >einfacher Ausweg für jeden Vermieter, man lehnt den Nachfrager als möglichen Mieter / Käufer ab...

    kann ich bestätigen, nicht persönlich, aber habe ich schon von gehört

    Fallen mir folgende Stichworte zu ein:

    Was steht im Übergabeprotokoll?

    Welche Vereinbarungen stehen im Mietvertrag?

    Über die Kaution hinausgehende Forderungen wird der Vermieter wohl einklagen müssen mit fraglichem Ausgang.

    Schadensersatz für die Rohrbrüche wäre nur dann möglich wenn diese wissentlich verschwiegen und dadurch der Schaden vergrößert wurde. Nicht wenn der Mieter es z.B. nicht gemerkt hat. Nachweis muss dann ggf. der Kläger erbringen. Interessant wäre noch warum die Versicherung nur einen Teil zahlt.

    Neufliesung aufgrund Farbflecken. Sehe ich nicht gerechtfertigt nach 34 Jahren.

    Rodung des Gartens. Kommt auf die Regelung im Mietvertrag an. Im Regelfall sofern nicht komplett verwildert keine Kosten die ohne weiteres der Mieter zu tragen hat.

    Ohne die Details zu kennen schwer einzuschätzen.

    Ich empfehle aber fachkundigen Rat, wenn schon ein Anwalt beauftragt ist mit den Forderungen sollte man sich ebenfalls einen zulegen.

    Erfahrungsgemäß orientieren sich Anwälte bei der Formulierung solcher Schreiben an den Wünschen des Auftraggebers und weniger an bestehendem Recht. :) Nach dem Motto versuchen kann mans ja mal.

    Mieterbund oder gleich Anwalt

    >Ich habe gegoogelt und Festgestellt das ich als Mieter nicht das Recht
    >habe die Kaution Abzuwohnen.

    so ist es

    >Ich habe von anderen Ehemaligen Mietern erfahren das er Jahre braucht um
    >die Kaution zurück zuzahlen.

    Da gibt es Fristen ... 1/2 Jahr nach Übergabe der Wohnung.. ist dies aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich kann als Sicherheit eine ausreichende Summe um eine ggf. zu erwartenden Nachzahlung abzusichern hinterlegt werden. Dann kann die Kaution herausgegeben werden.

    Ist 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum keine Abrechnung erfolgt, sind keine Nachforderungen mehr möglich. Davon nicht betroffen sind Rückzahlungen. Also die Abrechnung muss trotzdem erfolgen.

    >Ich denke gerade darüber nach bevor ich die Miete
    >überweise ,Übergabeprotokoll und einen Nachweis wie meine Kaution
    >angelegt ist, (zB. wegen Insolvenzschutz) zu verlangen.

    Kindergarten.
    Sie sind schon ausgezogen. Wieso haben sie kein Übergabeprotokoll ?

    >Die Nebenkosten sollen diesen Monat berechnet werden deshalb werde ich
    >die von dem Monat aus dem die Miete fehlt nicht mitüberweisen.
    >(Ich habe da vielleicht 30mal geschlafen und z.B. die Heizung nie
    >angehabt.)

    auch nicht rechtens. Wenn Sie die Miete noch zahlen müssen, gilt dies auch für die Nebenkosten.

    >Das Problem ist der 19.11. da ist die Frist abgelaufen. Wenn er seine
    >Miete nicht hat geht er vor Gericht.

    um Kosten zu sparen empfehle ich die vollständige Zahlung der Miete

    Sofern man von menschlicher Vernunft sprechen kann für den Fall ein Gericht zu bemühen mit dem verbundenen Kostenrisiko.

    Die Abrechnung für 2011 ist halt erst nach Abschluss des Abrechnungszeitraums möglich. Dass hat mit "keine Lust" nicht wirklich was zu tun.

    Und jenachdem wie es in den Wald reinschallt würde ich mir als Vermieter auch kein Faustpfand aus der Hand nehmen lassen um dann nachher der Nachzahlung hinterherzulaufen. Denn erfahrungsgemäß nehmen manche Mieter Rechte nur dann wahr, wenn sie zu ihren Gunsten sind. Umgekehrt sind sie da ausgesprochen resistent.
    Aber dass will ich hier natürlich niemandem unterstellen.

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