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Ich hab die Wohnung zwar kurz besichtigt, konnte aber nicht alles auf bestehende Mängel prüfen. Was wenn ich den Vertrag unterschreibe und bei der Übergabe dann ernsthafte Mängel feststelle? Z.B. Wasserhahn kaputt, oder Heizung geht nicht etc.
Erst Übergabe mit Protokoll dann Unterschrift unter Mietvertrag.
Bestehen sichtbare Mängel die bei Übergabe festgestellt werden, sind diese natürlich vom Vermieter zu beheben.
Zudem sollte man, ganz wichtig, Schäden dokumentieren, die ggf. nicht behoben werden müssen, aber z.B. vom Vormieter stammen und beim Auszug dann nicht Ihnen angerechnet werden dürfen. Daher schriftlich fixieren.
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Muss das der Vermieter dann in Ordnung bringen? Oder ist das dann mein Pech?
Hat mit der Klausel hier nichts zu tun.
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Werden damit "nur" Mietminderung und Schadensersatzforderungen ausgeschlossen, und müssen diese Sachmängel vom Vermieter trotzdem behoben werden?
Es geht hier nur darum dass Schadensersatz ausgeschlossen wird für bei Vertragsabschluss bestehende "Mängel", was z.B. auch die Kneipe gegenüber, die Bahnlinie 300 Meter vom Haus, die Einfachverglasung sein können, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und die bei Vertragsabschluss bekannt waren, kein Schadensersatz gefordert werden kann.
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Sollte das ein Grund sein den Vertrag nicht zu unterschreiben?
Nein.
So vorgehen:
Termin zur Unterzeichnung des Vertrages in der Wohnung vereinbaren. Vertrauensperson mitnehmen. Neutrale Personen sehen oft mehr wie man selbst in der "Stresssituation" und vier Augen sowieso mehr als zwei.
Übernahmeprotokoll anfertigen und alle ggf. vorhandenen Mängel notieren.
Heizung, Wasserhahn, Klospülung usw. prüfen. Zeit lassen. In Ruhe prüfen und Fragen stellen. Lieber zuviel eintragen als zu wenig. Erst dann unterschreiben wenn alles geklärt ist.
Der §538 BGB hat seit 2001 keinen Absatz (2) mehr.
BGB 538. Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemen Gebrauch
Was hier ausgedrückt werden soll, wenn bei Vertragsabschluss in der Wohnung ein Mangel bereits vorhanden ist, den der Vermieter nicht zu verantworten hat, kann der Mieter dafür keinen Schadensersatz fordern.
Tipps gibts z.B. auch hier
Wohnungsmängel: Anschauen ist gut, Kontrolle ist besser - Wirtschaft | STERN.DE
ich würde die Wohnung nicht ohne ausführliche Besichtigung anmieten, auch wenn "Mehrfach besichtigen" bei den meisten Vermietern auf wenig Geduld stoßen wird.
Augen auf und prüfen.
Meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung