Beiträge von Vermieter

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    Ich hab die Wohnung zwar kurz besichtigt, konnte aber nicht alles auf bestehende Mängel prüfen. Was wenn ich den Vertrag unterschreibe und bei der Übergabe dann ernsthafte Mängel feststelle? Z.B. Wasserhahn kaputt, oder Heizung geht nicht etc.

    Erst Übergabe mit Protokoll dann Unterschrift unter Mietvertrag.

    Bestehen sichtbare Mängel die bei Übergabe festgestellt werden, sind diese natürlich vom Vermieter zu beheben.
    Zudem sollte man, ganz wichtig, Schäden dokumentieren, die ggf. nicht behoben werden müssen, aber z.B. vom Vormieter stammen und beim Auszug dann nicht Ihnen angerechnet werden dürfen. Daher schriftlich fixieren.

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    Muss das der Vermieter dann in Ordnung bringen? Oder ist das dann mein Pech?

    Hat mit der Klausel hier nichts zu tun.

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    Werden damit "nur" Mietminderung und Schadensersatzforderungen ausgeschlossen, und müssen diese Sachmängel vom Vermieter trotzdem behoben werden?

    Es geht hier nur darum dass Schadensersatz ausgeschlossen wird für bei Vertragsabschluss bestehende "Mängel", was z.B. auch die Kneipe gegenüber, die Bahnlinie 300 Meter vom Haus, die Einfachverglasung sein können, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und die bei Vertragsabschluss bekannt waren, kein Schadensersatz gefordert werden kann.

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    Sollte das ein Grund sein den Vertrag nicht zu unterschreiben?


    Nein.

    So vorgehen:

    Termin zur Unterzeichnung des Vertrages in der Wohnung vereinbaren. Vertrauensperson mitnehmen. Neutrale Personen sehen oft mehr wie man selbst in der "Stresssituation" und vier Augen sowieso mehr als zwei.

    Übernahmeprotokoll anfertigen und alle ggf. vorhandenen Mängel notieren.

    Heizung, Wasserhahn, Klospülung usw. prüfen. Zeit lassen. In Ruhe prüfen und Fragen stellen. Lieber zuviel eintragen als zu wenig. Erst dann unterschreiben wenn alles geklärt ist.

    Der §538 BGB hat seit 2001 keinen Absatz (2) mehr.

    BGB 538. Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemen Gebrauch

    Was hier ausgedrückt werden soll, wenn bei Vertragsabschluss in der Wohnung ein Mangel bereits vorhanden ist, den der Vermieter nicht zu verantworten hat, kann der Mieter dafür keinen Schadensersatz fordern.

    Tipps gibts z.B. auch hier

    Wohnungsmängel: Anschauen ist gut, Kontrolle ist besser - Wirtschaft | STERN.DE

    ich würde die Wohnung nicht ohne ausführliche Besichtigung anmieten, auch wenn "Mehrfach besichtigen" bei den meisten Vermietern auf wenig Geduld stoßen wird.

    Augen auf und prüfen.

    Meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung

    Naja ganz so abwegig ist das ganze nicht. Der Vermieter hat hier wohl den § 126 BGB zur Schriftform gelesen. Ich würde als interessierter Laie jedoch die Kündigung nicht als Vertrag nach (2) interpretieren.

    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

    (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

    Hier versucht der Vermieter wohl tatsächlich zu tricksen.

    Die Kündigung muss von allen Mietern gegenüber allen Vermietern ausgesprochen werden und wie oben schon beschrieben, schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben bzw. Boten zugestellt werden. Die Argumentation die Kündigung als nicht wirksam darzustellen mit "auf einem Blatt unterschrieben" halte ich für Unfug.

    Es müssen jedoch alle Mietparteien fristgerecht, nachweisbar in Schriftform kündigen. Also z.B. nicht per Fax.

    Zweifamilienhaus?

    Gewerblich oder Wohnraummiete?

    Begründung der Kündigung?
    Lager errichten ist kein gültiger Kündigungsgrund.

    Eigenbedarf ggf. schon, aber fraglich ob er mit dem Grund durchkäme.
    z.B. wäre es für ihn ja zumutbar einen Lagerraum zu mieten, was günstiger wäre als Wohnraum dazu zweckzuentfremden.

    Wie lange wohnen Sie dort?

    Wollen Sie noch 2014 ausziehen?

    Er möchte doch nur wissen wie er per Mietminderung und ohne Arbeitsaufwand Geld sparen kann und ihr verwirrt ihn mit Fakten.

    Die Fragesteller werden immer unverschämter. Ich gebe da nur noch den Rat: Anwalt fragen. Den dürft ihr mit Euren Unverschämtheiten nerven, der bekommt es ja gut bezahlt.

    Ah ich vergaß .. soll ja nix kosten.

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    "Jetzt habe ich den Verdacht, dass er mir die Kaution nicht mehr zuückzahlen würde (wg Nebenkosten) und ich dann zahlungsunfähig für die neue Miete wäre."

    Beachte dass es die Kaution eh nicht sofort zurückgibt sondern dies bis zu 6 Monate bzw. sogar bis zur nächsten Abrechnung dauern kann.

    Daher empfiehlt es sich in einem solchen Fall eine Schlüsselversicherung abzuschliessen.

    Sie fragen ernsthaft hier wie sie am besten den Vermieter anlügen können?

    Sie haben das erhöhte Risiko durch Nachlässigkeit verursacht und müssen imho auch für den aus Sicherheitsgründen sinnvollen Austausch der Schliessanlage aufkommen. Was nicht gerade billig ist.

    Sollten Sie falsche Angaben machen und im Nachhinein stellt sich heraus, dass dadurch z.B. der Keller ausgeräumt wurde oder in ihre oder eine andere Wohnung eingebrochen wurde, wird keine Versicherung zahlen und Sie werden dafür ggf. haftbar gemacht.

    Mal davon abgesehen, jemand hat jetzt einen Schlüssel für ihre Wohnung, dann ist es mit Nachmachen des einen Schlüssels wohl nicht getan.

    Ich fahr auch nicht mit dem Aufzug. ^^

    Der Teil des MV ist es nicht. Wie sieht der Teil aus zu den Betriebskosten bezgl. Hausreinigung.

    Ich befürchte da hängst Du mit drin. Ist wohl gängige Praxis.

    Vielleicht investierst Du das nächste Mal für fiktive Fälle die Zeit in eine eigene Recherche statt in x Foren die gleiche Frage zu posten. Sorry aber das finde ich ziemlich daneben.

    Das Thema ist so komplex und es geht ggf. um Schadensersatz und Gutachten, gerichtsverwertbare Beweissicherung und und und ... wahrscheinlich gehts auch vor Gericht. Ich mein mit der fristgerechten oder fristlosen Kündigung und Auszug alleine ist es ja nicht getan. Die Gesundheitsgefährdung muss ggf. auch noch nachgewiesen werden.

    So gerne ich helfen würde, aber da hilft nur in das Thema einlesen, in den sauren Apfel beissen und einen Anwalt beauftragen. Ansonsten besteht die Gefahr das investierte Geld zu verlieren. Mal abgesehen davon, dass das Risiko natürlich auch mit Anwalt besteht.

    Das Forum ist bei solch einer heiklen und vorallem von vielen nur vor Ort zu klärenden Parametern abhängigen Thematik kein Ersatz für eine fundierte Rechtsberatung. Die empfehle ich hier wirklich dringend um keine Fehler zu machen.

    Imho

    zu 1)Was steht dazu im Mietvertrag?
    Es gilt was dort vereinbart ist.

    Vergleichbar: Ich bezahle als Erdgeschoßbewohner ja zu gleichen Anteilen auch den Aufzug.

    2) Wenn die Forderung in der BK Abrechnung ungerechtfertigt umgelegt wurde kann dies 12 Monate nach Zugang der Abrechnung noch beanstandet werden. Danach besteht keine Möglichkeit mehr der Korrektur bzw. Rückforderung, es sei denn der Mieter hat die Verzögerung nicht zu verantworten.

    Fristgemäß kündigen und Ausziehen.

    zu 1. regelmässig?

    Dokumentieren und Polizei rufen. Darf er nicht. Die Abgase sind giftig.
    Geht garnicht.

    zu 2.

    schwer zu beweisen, Lärmprotokoll führen
    langwierige und schwierige Sache

    zu 3.

    mit derm Vermieter klären, wie es genau geregelt ist,
    auffordern Schlösser anbringen zu lassen wenn eine Mülltonne Euch zugeordnet ist, sodaß nur ihr diese nutzen könnt

    zu 4. würde ich das putzen auch einstellen
    aggressive Katze? Ordnungsamt ..

    Mietminderung? So ohne weiteres sehe ich hier keine gerechtfertigten Gründe. Alles risikobehaftet und schwer nachzuweisen. Beweislast liegt bei Euch.

    Ich verstehe nur nicht, dass man wenn man mehrfach erklärt bekommt, von verschiedenen, erfahrenen Forenteilnehmern, dass man dann nicht aufhört diese falschen Informationen zu verbreiten.

    Ich unterstelle da ja fast Absicht und empfehle eher jemand anderem mangels Kenntnis in den Lesen und Lernen Modus zu wechseln.

    Die Reaktionen von Mainschwimmer und Berny auf diverse Postings hier sind nachvollziehbar und ich finde sie gerechtfertigt und witzig. Weiter so! :)

    Ich habe hier zwei Postings erstellt .. im ersten habe ich einen Link auf eine Versicherungsseite zum Thema Hausrat verlinkt weil ich der Meinung bin es ist genau umgekehrt, Wassereinbruch von aussen ist versichert aber für Leitungswasserschäden muss zusätzlich versichert werden.
    Normal werden auch Postings mit URL direkt gepostet.
    Normal gebe ich den Link direkt über den den Code ein. Diesmal habe ich im Edior auf Link geklickt und den Link Link genannt. Zuerst dachte ich dies ist die Ursache für "Ihr Beitrag wird nach Prüfung durch einen Moderator ... "
    Dann habe ich nocheinmal etwas geschrieben und einfach den Link ohne Text in die Blöcke gesetzt, kam aber genau die gleiche Meldung.

    und jetzt mal zum Thema Mieter88 :)

    hallo,

    prinzipiell kann der VM hier garnichts bei Ihnen einfordern.

    Wie kommen Sie denn auf den Trichter?

    Der Mieter zieht aus und wirft einfach den Schlüssel ein. Ich schaue mir die Wohnung und den Mietvertrag an und stelle Mängel fest. Da der Mieter nicht zum Gespräch bereit ist, lass ich ihm durch meinen Anwalt die Mängel zur Kenntnis zukommen und setze eine Frist zur Behebung. Ggf. kann ich sogar noch den Mietausfall in Rechnung stellen, da die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben wurde und renoviert werden muss.

    Zitat


    Es gab keine Übergabe der Wohnung. Bei einer Übergabe werden dem Mieter Mängel direkt gezeigt, die er in einer bestimmten Zeit beheben muss .

    genau, die fand aber nicht statt, der Mieter hat durch Einwurf des Schlüssels (warum eigentlich nicht in die Hand gedrückt?)
    diese Chance erstmal vertan.
    Der Vermieter ist zu einem Termin nicht aufgetaucht wird das Gericht nicht gelten lassen. Nur wenn nachweislich mehrfach ein Termin vereinbart wurde und dies wirklich so passiert, dann kann man dem Vermieter hier Absicht unterstellen. Die Übergabe hätte auch für den Vermieter keine Nachteile gehabt, warum sollte er sich davor drücken?
    Ich unterstelle hier mal nichts, aber für mich sieht dass sehr nach "es sich einfach machen" aus.

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    Es ist aber nicht rechtens, dass der VM Ihnen eine Rechnung mit Arbeitszeit etc., schickt, wenn er Ihnen nicht mal die Möglichkeit gegeben hat, kleine Mängel zu beseitigen.

    ich zitiere

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    "Die Vermieter haben uns immer wieder Fristen gesetzt, um die Wohnung zu reinigen und auch die restlichen Schnipsel zu entfernen."


    ja dann wohl doch

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    Lediglich versteckte Mängel können bis 6 Monate nach Übergabe vom VM beanstandet werden. Hier sind wir schon bei einem Jahr!!!

    nein nicht lediglich ... auch spielt dass hier keine Rolle.
    Hier gibts massive Verständnisprobleme ihrerseits.

    Wenn ich ein Übergabeprotokoll mit dem Mieter mache, wie es sich gehört dann hat der Mieter die Sicherheit, dass ich nicht nachträglich es mir anders überlege und bin daran gebunden.

    Finde ich aber dann noch versteckte Mängel, kann ich diese auch noch nachträglich reklamieren.

    Gibt es kein Übergabeprotokoll und der Mieter ist einfach abgehauen, dann kann ich ihm natürlich die offensichtlichen Mängel mitteilen und um Behebung bitten und wenn dies nicht geschieht auf seine Kosten beheben lassen.
    Dafür ist die Kaution ja auch vorgesehen aus der sich der Vermieter dann schadlos hält.

    Außerdem liegt die Beanstandung ja schon länger zurück. Es geht hier nur noch darum dass die Mieter den Restbetrag der Kaution einklagen wollen. Der Witz mit dem Jahr wird auch durch die drei Ausrufezeichen nicht logisch.

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    Die Kaution muss nach einer "Bedenkzeit" dem Mieter übergeben werden. Prinzipiell reichen hier 3 Tage aus.

    rotfl
    Vor dem Ablauf von 6 Monaten muss von der Kaution erstmal garnichts zurückgezahlt werden. Ich weiss ja nicht in welchem Land Sie leben.

    Nach den 6 Monaten kann "wenn nichts mehr aussteht" von der Kaution der Teil der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung einbehalten und der Rest erstattet werden. Hier sind aber Kosten entstanden, somit ist nur der Restbetrag zu erstatten, was hier mit den 140 Euro ja auch schon erfolgt ist.

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    Der VM kann einen TEIL der Kaution für 3-6Monate zurückbehalten, falls er davon ausgeht das es bei einer Betriebskostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommt. Ansonsten kann der VM nur die Kaution einbehalten, wenn er mit euch "schriftlich" ein Übergabeformular erstellt hat, in dem Mängel aufgelistet sind, die ihr definitiv beseitigen müsst und er die Kaution/ein Teil der Kaution (je nachdem was für ein Mangel)zurückbehält, weil er davon ausgeht das Ihr den Schaden nicht beseitigt.

    wie gesagt 6 Monate ohne irgendeine Begründung.
    Ihre Aussage ist einfach falsch.

    Ausserdem hat der VM schriftlich die Mängel aufgelistet und zur Beseitigung aufgefordert.

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    ohne Gericht werdet ihr das nicht lösen :mad:

    Der einzige Satz dem ich vollumfänglich zustimmen kann.

    Warum schreiben Sie hier eigentlich immer solchen Unsinn? Sie verwirren doch die Ratsuchenden unnötig.

    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber belegen Sie Ihre Behauptungen doch einfach mal mit Urteilen oder Gesetzestexten. Ich befürchte dass wird Ihnen nicht gelingen.

    Leider erzählt Mieter88 viel wenn der Tag lang ist. Nicht alles davon ist fachlich stichfest. Manches ist sogar nachweisbar falsch.

    Sie haben leider viele Fehler gemacht bei der Übergabe.
    Die Formulierungen sind zu wage um hier wirklich einschätzen zu können und der Vermieter hat von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet.

    z.T. stehen Aussage gegen Aussage z.B. zur Übergabe
    Nachteil für sie daraus ergibt sich es gibt kein Übergabeprotokoll
    Sie hätten darauf bestehen müssen die Übergabe zu machen ...

    Auch werfen Sie z.Bsp. Nebenkosten und Forderungen aus der Renovierung durcheinander. Dass ist etwas völlig anderes.

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    In den Quittungen, die wir bekommen haben, ist eindeutig zu sehen, dass das Material für die "Renovierung" (Reiniger, Deckenweiß) schon vor unserem Auszug gekauft wurde.

    Spielt keine Rolle. Ich kann mir auf Vorrat Farbeimer und Tapete in den Keller stellen weil die gerade im Angebot sind und in 2 Monaten brauche ich diese um eine Mietwohnung zu streichen. Was ist daran verwerflich?

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    Trotzdem haben wir von ihnen danach Kostenvoranschläge von Firmen (Reinigungsfirma, Malerbetrieb) bekommen anhand derer sie ihre eigene Arbeitszeit berechnet haben (300 Euro für das Reinigung des Fußbodens, 150 Euro für die Tapetenentfernung).

    Völlig in Ordnung. Man weisst die zu erwartenden Kosten nach, seien sie froh, dass sie durch die Eigenleistung des Vermieters noch Geld gespart haben.

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    Also war eine eigene Renovierung von vornherein vorgesehen und ist das dann nicht ein Betrugsversuch, wenn man Kostenvoranschläge schickt und schon Material für die eigenständige Renovierung gekauft hat?

    Nein natürlich nicht. Wie gesagt, die Angebote dienen nur dem Nachweis, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten angemessen sind.

    Bsp. Malerangebot über 500 Euro fürs Streichen, Vermieter macht es in Eigenleistung für 300 ... Nachweis ist nur dafür da, zu beweisen dass er nicht 750 Euro nehmen darf.
    Der Schaden der dem Vermieter entstanden ist, entspricht dem Angebot. Er könnte die Arbeiten auch vom Fachbetrieb für 500 Euro durchführen und Ihnen in Rechnung stellen.

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    dass wir um einen Prozess nicht rumkommen werden, weil die ehemaligen Vermieter ständig die Nebenkostenabrechnung erhöhen durch zum größten Teil nicht umlagefähige Betriebskosten

    wenn dass der Mieterverein wirklich so formuliert hat sollten sie besser einen Anwalt aufsuchen der sich mit sowas auskennt ..

    gehts jetzt um die Renovierungskosten und oder um die Nebenkostenabbrechnung ?

    Es ist ziemlich eindeutig geregelt was in der Betriebskostenabrechnung drin sein darf oder nicht. Aber alles was sie aufzählen gehört zum Thema Reparatur bei Auszug und nicht zum Thema Abrechnung.

    Ich drücke die Daumen aber machen Sie sich nicht zu große Hoffnungen. Die Glaskugel prophezeit, die Kaution werden sie nicht wiedersehen.

    Zitat


    wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten.
    Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen.

    Dass ist ja schon fahrlässig vorsätzliche Falschinformation.

    Es muss eine ABRECHNUNG vorliegen wenn der Abrechnungszeitraum 2010 war.
    Die Abrechnung muss nur zugegangen sein. Inhaltlich kann eine Korrektur sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter erfolgen und zwar 12 Monate nach ZUGANG.

    Zitat


    Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung!

    Da werden zwei Dinge Dinge in Zusammenhang gestellt die so nicht passen.
    Die Korrektur ist auch nach dem 31.12.2011 für 2010 möglich, denn der Mieter hat 12 Monate auch das Recht zu beanstanden. Der Erhalt der Korrektur bricht nicht den fristgerechten Zugang der Abrechnung.

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    Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen.


    Ja und der Weihnachtsmann bringt die Geschenke.

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    Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern.


    Nein auch dies ist so nicht korrekt, er kann auch nachkorrigieren wenn ein Posten einfach vergessen wurde, selbst wenn er ein Guthaben schon erstattet hat

    BGH, Urteil v. 12.1.2011, VIII ZR 296/09

    BGH: Vermieter darf Abrechnung auch korrigieren, wenn er Guthaben erstattet hat

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