Beiträge von Vermieter

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    Es wäre also sinvoller meinen Vater in den Mietvertrag eintreten zu lassen.


    Nein wenn dann nur beide. Also Du und dein Vater.

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    Sollte ich den Vermieter darauf hinweisen, daß ich dann aber in der Wohnung leben werde, und nicht mein Vater?


    klar solltest du das, es geht ja nur um einen zusätzlichen Schuldner falls der Vermieter zweifel an Deiner Liquidität hat.

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    Der Mietvertrag kann doch dann später sicherlich auch auf mich umgeschrieben werden, oder?


    Nein. Wenn nur dein Vater Mieter wäre, müsste er kündigen und Du hättest keinen Anspruch darauf als Nachmieter einzutreten.

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    Ist denn so etwas, wie eine Mietvorrauszahlung als zusätzliche Absicherung anzubieten, um meine Chancen zu erhöhen, legitim?


    nicht üblich, halte ich auch für rechtlich bedenklich, könnte als überhöhte Kaution gewertet werden. Da müsstest du nen Anwalt fragen.

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    Wäre ein Nachweis darüber, daß ich die letzten Jahre fest angestellt war auch hilfreich?


    ist dass eine ernste Frage?

    ist der berliner Wohnungsmarkt echt so angespannt? Hatte nicht so den Eindruck.

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    Achso übrigens, ich bin eine Frau. Bevor gleich kommt, ich solle das selber machen.

    gut dass wir bald die Quotenregelung für Vorstände bekommen, ich lach mich weg.

    also ich tippe auf Voodoo

    für 500 Euro + Spesen übernehme ich die Antizauber und repariere auch noch den kaputten Wasserhahn ... ist dass ein Angebot?

    Ich kenne ja schon viel aber anscheinend doch nicht alles.

    Ich würde das genau so dem Vermieter erklären.

    Ein Bürge bürgt übrigens nur für die Kaution die dann entfällt.

    Was für den Vermieter interessanter wäre, wenn der Vater z.B. mit in den Mietvertrag eintritt und somit gesamtschuldnerisch haftet. Also die Option die du ja auch schon angesprochen hast.

    Na Du hast doch sicherlich alle Zählerstände bei Übergabe der Wohnung schriftlich im Übergabeprotokoll vermerkt und vom Vermieter unterschreiben lassen. Dann bist Du nur für den von Dir verursachten Verbrauch verantwortlich. Alles was davor war, spielt für Dich keine Rolle.
    Wenn der Vertrag der Stadtwerke mit dem Vermieter besteht, zahlt der erstmal die Abschläge. Wenn er die Abschlagszahlung Dir gegenüber anpassen möchte würde ich vom ja bekannten Verbrauch August bis Januar ausgehen und mich daran orientieren.

    Die Abrechnung 2011 mit eurem Anteil muss bis spätestens 31.12.2012 bei Dir eintreffen.

    Ich vermisse das konkrete Problem an dieser Schilderung.

    sehe ich genauso wie Berny

    und Thema Nachbarschaft, warum solltet ihr auf euer Recht verzichten, nur wegen der guten Nachbarschaft? Ich würde offen ansprechen dass der 1.7. nicht möglich sein wird und was der neue Eigentümer macht kann Euch eigentlich egal sein.

    Der neue Eigentümer könnte euch ja finanziell unter die Arme greifen damit der Umbau schneller voran geht und ihr früher ausziehen könnt, aber ansonsten würde ich mich auf keinen faulen Kompromiss einlassen.

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipp…merwechsel.html

    gegen die Mieterhöhung ist soweit nichts zu sagen, vorausgesetzt die Vergleichsmiete stimmt, wovon ich bei dem Preis allerdings ausgehe ...

    die Nachforderung ist aber ein anderes Thema.

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    Als ich mich jetzt überwand (ich weiß, das ist reichlich spät), die BK-Rechnungen 2007-10 einzufordern, bekam ich sie innerhalb 1 Woche per eMail zugesandt.

    und die kamen definitiv nie vorher per Post an? Es ist eigentlich selbstverständlich, dass die Verwaltung diese jedes Jahr fristgerecht und zwar spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellt. Da sie sonst keine Nachforderungen stellen darf, aber Rückerstatten muss.

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    Fazit: 2007 (14 Euro) und 2008 (40 Euro) Guthaben, 2009 (52 Euro) und 2010 (64 Euro) Nachzahlung. Macht unterm Strich eine Differenz von ca. -60 Euro, die sie binnen 14 Tagen von mir fordern.

    Wenn die Abrechnung wirklich nie zugegangen sind, wären die Guthaben aus 2007 und 2008 noch zu erstatten von der Verwaltung und die Nachforderungen aus 2009 und 2010 verjährt.

    Weisst die Verwaltung nach, dass sie die Abrechnungen fristgerecht zugestellt hat, müsste man die Sache nochmal auseinanderklabustern. Dann würde die Rechnung von Seiten der Verwaltung so ok gehen imho. Das Guthaben aus 2007 und 2008 wäre dann ggf. sogar schon verjährt und kulanterweise angerechnet worden.

    Es zählt natürlich nicht wenn der Briefkasten nie geleert wurde oder die große Kiste mit den ungeöffneten Briefen im Keller dafür herhalten muss, man habe die Abrechnung nicht erhalten.

    Also etwas seltsam die Geschichte.

    Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag.

    Die normale Kündigung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sehe ich hier nicht gegeben.

    Daher würde ich darauf auch nicht eingehen. Es sei denn er macht ihnen ein Angebot, dem Sie nicht widerstehen können. ^^

    Ansonsten wohnen bleiben. Sie da rauszubekommen halte ich für schwierig.

    Ich würde mich mit den anderen Mietern zusammensetzen und gemeinsam das weiter Vorgehen besprechen. Eventuell auch mal einen Anwalt konsultieren.

    hüstel, also wenn bei mir was zu holen ist, dann wäre ich damit vorsichtig, aber wenn beim Mieter eh nix zu holen ist, dann sieht dass ganze schon anders aus.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass dann der Vermieter die Miete einklagt ist gering, er wird sich an die Kaution halten und den zusätzlichen Ärger und das Kostenrisiko meiden solange die Wohnung i.O. ist.

    Aber eine Garantie dass es gut geht, gibts natürlich nicht und rechtlich seit ihr damit im Abseits.

    Ich hab das mal erlebt, da hat der Vermieter gewechselt, es gab Probleme mit der Heizung und dann auch mit dem neuen Vermieter. Es war absehbar dass es Probleme mit der Kaution geben würde. Angebot war die Monatsmieten gegen die Kaution, verblieben ist dann bei sie behalten die Kaution, Bekannte behält die Mieten. Nie mehr von denen gehört.

    Ah doch, Stress gabs als die Bekannte mal beim neuen Mieter nachfragte ob die vom Heizungsbauer als ungeeignet festgestellten Kamine denn inzwischen saniert wurden. Da wurden die Ex-Vermieter patzig und meine Bekannte bekam schriftlich, sie solle es unterlassen mit den neuen Mietern zu sprechen^^... war natürlich nichts saniert.

    Hat sie vorher schonmal darauf hingewiesen?
    Aber müssig, sie hat es gemacht, daran wirste jetzt kaum was ändern können, terminliche Spitzfindigkeiten wären dann anwaltlich zu klären.

    Es wurde erklärt was am kostengünstigsten zu tun ist,
    ansonsten empfehle ich für Detailfragen über die Rechtmässigkeit einer solchen Mietminderung einen guten Anwalt.

    Hey ich darf Berny mal widersprechen.^^

    Wie kommst Du darauf, dass dies im Mietvertrag anderweitig zu regeln ist?

    §556 BGB

    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
    Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Klaut das Wasser für den Pool einfach beim Nachbarn. ^^

    Unglaublich aber tatsächlich schon erlebt. Schlauch der in den Keller ging nachgegangen, füllte der Nachbar seelenruhig seinen Pool.
    Ja er hätte den anderen Mieter im Haus gefragt, der hätte es erlaubt.

    Nachmessen, am besten mit der Mieterin zusammen.

    Stellt sich heraus, dass die Differenz < 10% ist, muss sie den zurückbehaltenen Betrag zurückerstatten.

    Ist sie damit nicht einverstanden bleibt normal nur der Klageweg.

    Ist es über 10% dann wird das ganze komplizierter.

    Ohne Ermittlung ob die Mieterin tatsächlich Recht haben könnte, macht es wenig Sinn über die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.

    Sie kann den Mietanteil einbehalten indem sie es einfach macht.
    Da der Mangel ja nicht abgestellt werden kann, wäre die Mietminderung, sofern gerechtfertigt, ab sofort und unbegrenzt möglich. (Darum schreibt man die qm ja auch nicht in den Mietvertrag) hüstel

    Ob dies Rechtens ist, oder ob sie es nachzahlen muss, ergibt sich durch die Messung, entweder selbst mit einer einvernehmlichen Einigung, was der günstigere Weg ist oder durch einen Ingenieur für ca. 3 bis 6 Euro * qm je nach Ort + ggf. Anwalt + Gericht + Gerichtsgutachten ...

    Die Kosten drohen ggf. der Mieterin, wenn sie unterliegt. Wenn es jedoch einen Vergleich gibt oder dort nichts zu holen ist bleibt man aber ggf. auf einem Teil oder den gesamten Kosten als Vermieter sitzen.

    oder ganz kurz

    Ja sie kann den Anteil einbehalten und Ja sie muss es nachzahlen, wenn Du nachweissen kannst, dass sie nicht Recht hat.

    und mit etwas Pech liegen zwischen beiden Zuständen mehrere Tausend Euro.

    Zitat

    Mündlich wurde bei Mietvertragsbeginn der Bitte des Vermieters sich entsprochen ich um den Garten zu kümmern.

    dass bitte noch übersetzen.

    Der Vermieter kümmert sich um den Garten oder Sie?

    Was steht im MV?

    Haben Sie den Garten verwildern lassen?

    Ich sag ja .. isses natürlich nicht. Aber nur so könnte ich mir diesen Irrtum des Vermieters erklären.

    Dass er die Eltern mit in den Mietvertrag genommen hat, deutet zumindest mal auf nicht ganz unbedarftes Vorgehen hin.

    Leider erlebt man es oft, dass Paragraphen gerne so gelesen werden, wie man sie gerne hätte und nicht wie sie wirklich zu verstehen sind.

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