ZitatEs wäre also sinvoller meinen Vater in den Mietvertrag eintreten zu lassen.
Nein wenn dann nur beide. Also Du und dein Vater.
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Sollte ich den Vermieter darauf hinweisen, daß ich dann aber in der Wohnung leben werde, und nicht mein Vater?
klar solltest du das, es geht ja nur um einen zusätzlichen Schuldner falls der Vermieter zweifel an Deiner Liquidität hat.
ZitatDer Mietvertrag kann doch dann später sicherlich auch auf mich umgeschrieben werden, oder?
Nein. Wenn nur dein Vater Mieter wäre, müsste er kündigen und Du hättest keinen Anspruch darauf als Nachmieter einzutreten.
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Ist denn so etwas, wie eine Mietvorrauszahlung als zusätzliche Absicherung anzubieten, um meine Chancen zu erhöhen, legitim?
nicht üblich, halte ich auch für rechtlich bedenklich, könnte als überhöhte Kaution gewertet werden. Da müsstest du nen Anwalt fragen.
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Wäre ein Nachweis darüber, daß ich die letzten Jahre fest angestellt war auch hilfreich?
ist dass eine ernste Frage?
ist der berliner Wohnungsmarkt echt so angespannt? Hatte nicht so den Eindruck.