Beiträge von Vermieter

    Zitat

    Zufällig kennen wir nämlich die Vormieter & die sind alle nahtlos (also ohne die Chance neues Laminat zu verlegen) eingezogen.

    Naja ich lege Laminat in einer Wohnung normal in einem Tag und Profis sind da noch sehr viel schneller.

    Es gibt immer zwei Seiten. Tierhaltung birgt das Risiko von zusätzlichen Kosten. Einerseits wird geheult wenn Vermieter Tierhaltung nicht erlauben, dann sieht man solche Fälle und weiß warum und ich geh mal davon aus dieser Fall ist noch relativ harmlos.

    Ich bin durchaus ein Tierfreund und habe selbst einen Hund. Aber wenn ich sehe wieviel zusätzlichen Schmutz ein Hund verursacht und das 5 Jahre alte Laminat kann ich nach seinem Ableben auch erneuern, dann überlegt man sich schon zweimal ob man dies als Vermieter gestattet.

    Letztes Jahr hatten wir den Fall, daß der Mieter beim Auszug das Laminat das der Vermieter verlegt hatte zusätzlich zu den Mietschulden einfach mitgehen hat lassen. Also es gibt solche und solche.

    Zitat

    Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen.

    Auch dort werden Sie nicht die Antwort erhalten, die Sie hören möchten.
    In der direkten Antwort von Mainschwimmer steht es bereits drin.

    Zitat

    "Starre Fristen kann ich nicht erkennen, denn es heißt ja angemessene Zeitabstände. "

    wären es dezente Farben, wäre es auch noch ok.
    Da es aber keine dezenten Farben sind ergibt sich daraus eindeutig was Sie tun müssen.

    Danach versuchen Sie wieder

    Zitat


    "Frage ist halt, ob wir überhaupt renovieren müssen, wenn konkret nichts vereinbart ist oder greift dann automatisch diese Schönheitsklausel?"

    Dies wurde von Mainschwimmer bereits beantwortet und auch Berny verneint wieder. Ich weiss dies ist eine Antwort die Sie nicht hören möchten.

    Zitat

    Was hat die Mietzeit bitte mit der Gestaltung zu tun? Ich kann meine Wohnung ja wohl so gestalten, wie ich es möchte und muss mich von dir dafür nicht so anpampen lassen.

    ja die Wahrheit gesagt zu bekommen tut manchmal weh ...
    zudem hat er nicht angepampt und bestimmt nicht wegen der Farbwahl sondern wenn dann ist ihre Verweigerungshaltung zur Wiederherstellung eines annehmbaren Zustands zu kritisieren die Sie hartnäckig gegen besseres Wissen weiter verfolgen

    Und zu ihrem letzten Posting.

    Zitat

    Ich merke schon, in diesem Forum ist es sehr verpönnt seine Rechte und Pflichten zu hinterfragen.


    Im Gegenteil, nur Recht ist nunmal Recht und wenn die Situation sich so darstellt, können wir Ihnen ja nichts Falsches erzählen nur damit Sie ihre Meinung bestätigt sehen. Wenn es keine starren Fristen im MV gibt und die Farbwahl wie beschrieben ist, kann man seriös nichts anderes empfehlen. Die Art wie Sie dann nochmal nachhaken verrät einfach, dass Sie sich aus der Verantwortung stehlen wollen.

    Zitat

    Da kann ich auch gleich im Vermieter-Forum fragen.

    oder beim Mieterverein oder einem seriösen Anwalt .. nur zu .. dort ist aber auch nicht garantiert dass sie hören werden was sie hören wollen.

    Zitat


    Es ist ein Unterschied ob ich mich aus der Verantwortung stehle (sprich mit dubiosen Tricks probiere mich vor der Renovierung zu drücken) oder ich einfach hinterfrage ob ich renovieren muss oder ob ich mir die Arbeit sparen kann, weil ich nicht dazu verpflichtet bin.


    Lesen Sie ihre Postings nochmal durch und überlegen Sie mal warum dieser Eindruck wohl entsteht...

    Zitat

    Außerdem gibt es zu der Wohnung und dem jetzigen Auszug ja auch eine Vorgeschichte. aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache.


    tjo dann kann man auch dazu nix sagen. Aber ihre Rachegelüste gegenüber dem Vermieter ändert nichts an der Rechtslage. Wobei dies auch nur eine Einschätzung unsererseits ist. Fragen Sie einen Anwalt, dem glauben Sie sicher eher.

    Zitat

    Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen.

    Viel Erfolg.

    Zitat

    Kann ich die Rechnung auf Echtheit prüfen lassen? Es könnte ja sein, dass er den Verleger gut kennt und der Ihm eine Rechnung mit aktuellerem Datum ausstellt.

    Ich bezweifle dass es da einen Rechtsanspruch gibt, eventuell hat der Vermieter die Rechnung auch garnicht mehr.
    Ansonsten wie willst du die Rechnung prüfen?
    Ich würde bei einem Fachbetrieb nachfragen ob die Kosten für die Verlegung im Rahmen sind und wenn das Laminat bei Eurem Einzug nicht absolut neuwertig und ohne Schäden war mit dem Vermieter über eine Anrechnung des Zeitwertes sprechen.

    Wie lange habt ihr denn in der Wohnung gelebt?

    Zum Mietausfall, dies ist schwierig zu beurteilen, es lässt sich darüber streiten ob der Geruch ein versteckter Mängel war, ggf. sollte man sich da mit dem Vermieter vergleichen. z.B. Laminat komplett übernehmen dafür dann kein Mietausfall. Alles schriftlich fixieren.
    Offenes Reden ist immer besser als unbewiesene Betrugsverdächtigungen und Tricksereien.

    Aus Erfahrung kann ich durchaus nachempfinden, dass Katzen geruchstechnisch einem Laminat durchaus zusetzen können.

    Bis 2001 galt ja das alte Mietrecht, Nachforderungszeitraum war länger.
    Wo steht, das auch bei Altverträgen, vor 2001 abgeschlossen, die neue 12 Monatsfrist gültig ist?
    Danke.

    § 556 (4) BGB

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Im Prinzip wollte ich mit meiner Frage auf das hinaus was Berny geschrieben hat, mich hätte halt nur interessiert was der Poster sich so unter "hinfällig" vorgestellt und gewünscht hätte.

    Ihre Einstellung ist imho grenzwertig ein anderes Wort verkneife ich mir.

    Sie haben Veränderungen vorgenommen was auch ihr gutes Recht ist. Jeder kann leben wie er möchte solange er andere damit nicht in ihrem Recht einschränkt. Wenn Sie auf solche Farbwahl stehen, ihre Sache. Aber eine Weitervermietung ist mit dieser Farbwahl nicht zuzumuten. Daher ist es Ihre Pflicht einen angemessenen farblichen Zustand wiederherzustellen.

    Sie versuchen sich jetzt aus der Verantwortung zu stehlen weil Sie irgendwo gelesen haben, dass bei starren Fristen keine Renovierung anfällt. Wie Mainschwimmer schon ausgeführt hat ist imho dies hier nicht der Fall. Daher empfehle ich das Überstreichen der Flächen.

    Sie können natürlich auch einen höheren Geldbetrag an Anwalt und Gericht spenden um sich diese Arbeit zu ersparen.
    Als Vermieter würde ich die Abnahme verweigern, sie auffordern einen angemessenen Zustand herzustellen, wenn Sie dies nicht durchführen einen Maler beauftragen und von Ihrer Kaution abziehen. Wenn Sie die Übergabe auch noch auf den letzten Tag machen, ist natürlich noch der Mietausfall fällig.

    Es gibt immer einen einfachen und einen steinigen teuren Weg.

    je länger sie in der Wohnung bleiben umso teurer wird die Sache, da werden locker Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro fällig, die der Vermieter über Titel bis zu 30 Jahre bei Ihnen vollstrecken kann.

    Zu klären wäre ob sie eine Lösung suchen legal in der Wohnung zu bleiben. Dies wäre z.B. möglich indem Sie den Mietrückstand ausgleichen. Wenn dies nur einmal innerhalb von 2 Jahren passiert, ist damit die fristlose Kündigung geheilt.

    Wenn Sie dagegen möglichst lange in der Wohnung bleiben möchten ohne Miete zu zahlen dann sind sie in meinen Augen bereist ein sogenannter Mietnomade.
    Seien Sie sich über die Risiken und Kosten bewußt, eine Räumung wird teuer. Spätestens wenn dann eine Gehaltspfändung ansteht wird vielen Schuldern bewusst worauf sie sich eingelassen haben.
    Wenn ihnen Schulden die nächsten 30 Jahre egal sein werden, dann viel Spass. Aber ich werde hier sicher keine Tipps geben die Mietnomadentum unterstützen.

    Zahlen Sie Ihre Miete wie vereinbart. Das ist die einfachste Lösung Ihrer Probleme.

    Zitat

    Ich denke übrigens auch, dass das Bohren von 2 Löchern durchaus erträglich für eine Wand sein sollte!

    oder einfach mal jemanden Fragen der sich mit sowas auskennt.

    Ich kenne die Wand nicht persönlich. Bisher hatte ich aber noch keine größeren Schwierigkeiten mit Wänden. Allerdings ist eine 5er Wand etwas anderes wie eine 24er oder 10er.

    Auch unterscheidet man Beton, Vollziegel, Kalksandstein-Vollstein, Vollstein aus Leichtbeton, Vollgisplatten, Porenbeton, Hochlochziegel, Leichthochlochziegel, Kalksandlochstein, Hochblockstein aus Leichtbeton, Holzwolle Leichtbauplatte, Gipskartonplatte, Spanplatte, Sperrholz, Harfaserplatte ...

    eine Absprengung auf der anderen Seite kommt imho z.B. durch einen zu langen oder ungeeigneten Bohrer oder wie weiter oben schon vermutet z.B. durch Benutzung von Schlagbohrer bei ungeeignetem Material zustande.

    Schon auf die Idee gekommen, dass nicht JEDE Wand zum Aufhängen von Regalen geeignet ist? Vielleicht vorher mal schlau machen, Hausmeister, Vermieter oder Handwerker.

    Somit ist eine nicht fachgerechte Vorgehensweise zu vermuten, die Sie natürlich in Ihrer Vollkommenheit ausschliessen. Ist ja auch Ihr gutes Recht.

    Zitat

    Ist ja witzig zu Lesen... Anscheinend besteht dieses Forum aus 3 "Hauptschreibern" die alle anderen für ziemlich unklug erklären wollen...

    nur bei entsprechenden Steilvorlagen und ich zähle mich nicht zu den Hauptschreibern dazu und vermeide Sarkasmus, nehme höchstens Ironie, aber finde die Postings der Hauptschreiber hier passend, zielgerichtet und amüsant.

    Zitat

    Ich habe mir in diesem Forum auch mehr Unterstützung und Hilfe erhofft - leider fehl am Platz...

    wieso? nur weil Ihnen die Antworten nicht gefallen? was wollten Sie denn hören?
    Die Vermieterin soll wegen Ihrem Faupax die Wand durch eine 24er Stahlbetontrennwand ersetzen?
    Die Fragestellung selbst war schon reichlich entlarvend, kein Wunder dass da entsprechend geantwortet wird.

    Aber steht Ihnen ja frei in einem anderen Forum die Frage zu stellen, erwähnen Sie aber vorher, dass Sie nur Ihnen genehme Antworten wünschen.

    alles Gute

    wenn ich als Vermieter ihnen eine unwirksame Kündigung ausspreche z.B. ohne Begründung oder ohne Unterschrift, wird die dann wirksam weil sie nicht widersprechen? Mal scharf nachdenken.

    aber dass hat hier keinen Sinn mehr

    Sie haben Recht und wir unsere Ruhe ... sie können uns aber gerne mal noch mitteilen wie es ausgegangen ist.

    Alles Gute.

    Die Situation ist mit nur einer Sicht der Problematik schwer einzuschätzen. Ich will ja nichts unterstellen, aber es kann ja auch vorkommen, dass ein Mieter kündigt dann aber doch nicht auszieht und die Räumungsklage dann noch ein paar Monate länger braucht falls man sie zurückgezogen hat. Inwiefern die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden können bin ich überfragt.
    Vorallem es ist eine fristlose Kündigung, aber der Mieter hält sich nicht daran sondern verbleibt ungerechtfertigt in der Wohnung. Damit sind die Voraussetzungen für eine Räumungsklage schon gegeben. Ob die Klage letztendlich noch notwendig ist klärt sich erst nach dem wirkliche Auszug und zum Thema Kosten kann dies durchaus noch auf den Mieter zurückfallen. Aber da mal den Anwalt fragen.

    Die Klage würde ich erst zurückziehen wenn der Mieter draussen ist.

    Zitat

    desweiteren kennt ihr beide nicht die situation in der wohnung um darüber zu urteilen.

    genau, daher äußern wir auch nur persönliche Meinungen und diese basieren rein auf deinen Schilderungen. Wenn Du nur Antworten möchtest die deine Meinung bestätigen, dann empfehle ich dies im Ausgangsposting entsprechend zu vermerken. Ansonsten muss man mit Kritik leben.

    Zitat

    Der Mieterschutzbunf ist übrigens bzgl der fristgerechten Zurückweisung gleicher Meinung, wie ich soeben telefonisch erfahren habe!

    Na hoffentlich ist es der Richter auch. Weil auf dessem Meinung kommt es am Schluss an.

    Alle Spekulationen hier sind ein Blick in die Glaskugel. Ob deine Meinung, des von dir bezahlten Anwalts oder des parteiischsten Intressenverbandes den ich kenne die letztlich gültige ist entscheidet letztendlich nur der Richter.
    Im Forum kann man dazu zwar Meinungen äußern, wenn Du diese aber nicht hören möchtest weil Sie dir nicht gefallen, können wir auch nichts dafür.

    Ich bin übrigens auch anderer Meinung.
    Es müssen alle Mieter eine Kündigung unterschreiben oder eine schriftliche Vollmacht beigelegt werden.

    Wenn Du eine unwirksame Kündigung dem Vermieter überstellst wird diese nicht wirksam nur weil er nicht widerspricht.

    Na hoffentlich haben Sie keine Wasserleitung erwischt.

    Imho hier der Verursacher zahlt. Wenn Sie mir als Mieter mit Ihrer Begründung kämen würden Sie die Behebung des Schadens durch eine Fachfirma zahlen und ggf. noch die Anwaltskosten fürs Eintreiben und ich bin ein sehr toleranter Vermieter.

    Würden Sie dagegen kommen und sagen mist mir ist da ein Maleur passiert, was können wir da machen, dann sähe die Geschichte nochmal ganz anders aus, dann würde ich wahrscheinlich die Kelle schnappen und mit Ihnen den Schaden kostenneutral beheben.

    Warum will eigentlich keiner mehr Verantworung übernehmen für die Scheisse die er baut.

    Ahso und es gibt verschiedenste Arte und Dicken von Wänden, man sollte dann schon wissen was man tut und welchen Dübel man nutzen muss z.B. sonst kommt das Ikea Regal demnächst entgegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!