Beiträge von Vermieter

    Ich befürchte der Anwalt hat Recht.

    Also ich verstehe dass so:

    Das Sonderkündigungsrecht ist imho abgelaufen, ihr könnt aber jetzt fristgerecht ordentlich kündigen, bis zum 3. Werktag im Juni wäre dass zum31.8.2012. Die Mieterhöhung für die restliche Zeit müsstet ihr ab März zahlen, wenn die Mieterhöhung rechtlich sauber war, also nicht höher als Vergleichsmiete, 15 Monate seit letzter Erhöhung, nicht mehr als 20% in 3 Jahren usw... aber wie gesagt nur für die Mieterhöhung nach §558 und §559.
    Mit der von Kolinum schon genannten Ausnahme. (wenn die Erhöhung aufgrund Renovierung nicht vorher angekündigt wurde bzw. mehr als 10% höher ausfällt als angegeben)

    Nur wenn ihr bis 28. Februar außerordentlich gekündigt hättet, hättet ihr Ende April ausziehen können und die Mieterhöhung wäre nicht eingetreten. Genauso kann es noch passieren, dass die Zustimmungsklage scheitert, was aber bei einem fähigen Anwalt normal nicht zu erwarten ist, dann müsst ihr nur die "alte" Miete bis August zahlen.

    Die Angaben sind wie immer ohne Gewähr ... kann mich schnell mal um nen Monat vertun ... bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    Inwiefern durch die Zustimmungsklage noch Kosten auf Euch zukommen können, kann ich nicht beantworten.

    Na hoffentlich sind Sie da nicht an auf einen Betrüger reingefallen.

    Konnten Sie die Wohnung besichtigen? Haben Sie mal an der Wohnungsadresse geklingelt, ob da noch wer wohnt, ggf. mal bei Nachbarn fragen wer der Eigentümer ist. Nicht dass Sie da jemand übers Ohr gehauen hat. Ist ja heute alles möglich.

    Grundsätzlich bekommen Sie die Wohnung zurück und können ggf. sogar Schadensersatz fordern für Einlagerung, Hotelkosten falls die Schlüsselübergabe verspätet stattfindet. Natürlich nur wenn es wirklich der Vermieter war. Bei einem Betrüger würde dies natürlich nichts helfen.

    Kaution in Bar ? Warum vor Schlüsselübergabe? Dass macht man normalerweise bei der Schlüsselübergabe.

    Also ich würde hier Nachweise fordern über ggf. durchgeführte Maßnahmen wenn hier wirklich Gestank vorlag, ausserdem sollte sobald der versteckte Mangel festgestellt wird, dem Mieter noch die Möglichkeit gegeben werden diesen auf eigene Kosten / durch Eigenleistung zu beheben.
    Hier ist der Verdacht tatsächlich naheliegend, nur wird es schwierig werden, an das Geld ohne Klage zu kommen.

    Ich denke schon, dass hier konform abgerechnet wird.

    Es geht hier nur um die Warmwasserabrechnung, die 12% werden ggf. durch einen Wärmemengenzähler an der Heizung ermittelt. Nur die pauschale Annahme von 18% ist nicht mehr erlaubt. Hier hilft ein Blick in die Details der Heizkostenabrechnung.

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    Es geht also um das Abrechnungsjahr 2010, zugegangen Ende Dezember 2011.

    also gerade noch so in der Frist.

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    Dann am 29.12.2011 Widerspruch mit Fristsetzung eingelegt.

    Am 23.01.2012 eine Antwort auf unsere Fragen erhalten worauf zumindest ein Posten geändert wurde, wenn man von geändert sprechen kann.

    Ist im annehmbaren Rahmen, Jahreswechsel ist auch gerne Urlaubszeit.

    Zitat


    Soll heißen: keine Änderung der BK Abrechnung bzw. keine Neurerstellung dieser, sonderen nur Reduzierung der Nachzahlung.

    Ja dann wurde der strittige Posten quasi entfernt, was will man mehr.

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    Damit wäre ich auch fast einverstanden gewesen, allerdings stört noch ein Punkt, wobei es um Kosten geht, die nur entstanden sind weil sich eine andere Mietpartei nicht an Regeln hält.

    Erklärung: Jeder Mieter ist verpflichtet seine zugewiesene Restmülltonne am Entsorgungstag selbst rauszustellen. Leider machen das einige wenige Mieter nicht. Deshalb wurde der Hausmeister beauftragt diese rauzustellen. Diese Kosten wurden jetzt auch auf meine bzw. andere Mieter umgelegt, die ihre Tonne ebenfalls selbst rausstellen. Die Tonnen der anden Mieter sind bzw. waren verschlossen und wurden von den Mietern auch danach selbst rausgestellt.

    Leidiges Thema, aber leider alltäglich. z.B. bei der Hausreinigung, wenn sich wenige nicht daran halten müssen im Endeffekt alle dafür zahlen. Nicht sehr gerecht aber gängige Praxis.
    Allerdings wenn jeder eine eigene Mülltonne hat mit Schloss und nur zu bequem ist sie rauszustellen, wird sie halt nicht geleert, warum muss dass der Hausmeister machen. Sehe ich keinen Sinn darin. Spätestens wenn die Mülltonne voll ist, wird der Mieter merken, dass sie sich nicht von alleine leert.

    Etwas anderes wäre es, wenn alle für alle Mülltonnen Schlüssel hätten ... dann macht es schon Sinn dass auch alle rausgestellt werden müssen. Daher wie weiter unten auch ausgeführt kommt es auf Details an.

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    Gleichzeitig wurde mitgeteilt, das VM zu gegebener Zeit auf Widerspruch eingeht.

    Was soll ich jetzt davon halten

    Was soll ich davon halten? :) Fragen Sie Ihren Vermieter was Sie davon halten sollen bzw. was er damit meint.

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    Also, sollte ich jetzt auf dieses Angebot einehen? Könnte der VM dann trotzdem die Abrechnung bis Ende 2012 wieder ändern und sich so von dem gegebenen Nachlass eventuell wieder etwas zurückholen? Sollte ich lieber auf eine Antwort warten bzw. eventuelle korrigiere Abrechnung? Bis wann muss VM nun Antworten bis 29.12.2012? Wirklich schwieriges Thema.

    Also zu Ihrem ungunsten kann imho der Vermieter die Abrechnung nicht mehr ändern. Ich würde die Reduzierung akzeptieren und unter Vorbehalt den reduzierten Betrag nachzahlen. Ist eh schon überfällig. Normal innerhalb von 30 Tage nach Zugang der Abrechnung.

    Mit dem Hausmeisterposten würde ich nochmal die Notwendigkeit überprüfen, grundsätzlich können die meisten Kosten des Hausmeisters umgelegt werden, ohne die Situation genauer zu kennen, ist es aber schwierig die Notwendigkeit der durchgeführten Tätigkeit zu interpretieren.

    ggf. ist hier ein Kompromiss sinnvoll, z.B. in Zukunft soll der Hausmeister dies unterlassen, oder dann nur den betroffenen Mietern in Rechnung stellen.
    Ist sehr situationsabhängig und nicht hundertprozentig sicher zu beantworten ob es nun umgelegt werden darf oder nicht.

    Oha wieder was gelernt. Dachte erst, was geht es meinen Hausnachbarn an ob ich´s kuschlig warm mag.

    Wohnung & Miete: Heizkostenabrechnung - D.A.S. Rechtsportal

    Dort ist man der Auffassung dass ein Einsichtsrecht in die Gesamtabrechnung und die Ablesebelege aller Wohnungen besteht.

    Mir war bisher nur bekannt, dass dies für WEG´s gilt.
    Die Gesamtabrechnung muss aber imho nicht der Abrechnung beiliegen sondern kann beim Verwalter/Eigentümer eingesehen werden.

    http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndR….html?nn=408918

    Imho sollte man hier Kosten der Warmwasserversorgung und Heizkosten nicht durcheinanderwerfen.

    Wie werden in der Liegenschaft denn die Heizkosten ermittelt, Meßgeräte an der Heizung? Macht die Abrechnung eine Firma?

    Wenn ich die Infos hinter dem Link richtig interpretiere ist aktuell für die Warmwasserversorgung keine separate Messung/Abrechnung vorgeschrieben.

    Nach qm wird normal immer abgerechnet wenn kein Verbrauch ermittelt wird.

    Gerecht wird es erst wenn alle Einheiten mit Kalt/Warmwasserzähler ausgestattet sind und selbst dann kommt es noch regelmäßig zu Differenzen zwischen Hauptzähler und Wohnungszählern. Bis 15% ist normal, ich habe aber auch schon 100% erlebt.

    Zitat

    schnellstmöglich ausziehen soll

    Genau. Was soll man Ihnen hier im Forum sonst noch raten?

    Zitat

    Kann ich den Vermieter zur Sanierung bewegen (zwingen)?


    da die meisten Mängel wahrscheinlich schon beim Einzug bestanden wäre im Einzelfall zu prüfen. Zwingen wird schwierig. Sie können die Miete weiter mindern und bekommen dann irgendwann die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen.

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    Habe Ich ein Anrecht auf Rückzahlung meiner Mietkaution trotz Mietminderung? (Ich habe das Gefühl Er wird diese nicht rausgeben bei Auszug)


    Das Gefühl täuscht meistens nicht, die Kaution kann mit Mietrückständen, BK Nachzahlung, Schäden verrechnet werden. Die finale Antwort bekommen Sie erst bei der letzten Abrechnung nach Auszug.

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    Hat mein Vermieter das Recht mir eine schlechte Auskunft für einen neuen Vermieter zu geben wegen dieser Minderung?


    Er hat keine Pflicht überhaupt eine Auskunft zu geben. Wenn ein neuer Vermieter nachfrägt sollte er bei der Wahrheit bleiben.

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    Kann Ich auf Behindertengerechten Wohnraum bestehen auch wenn dieser Teurer ist?


    Fragen Sie bei ihrem Jobcenter nach.

    Mal zusammengefasst

    Sie wohnen im gleichen Haus in einer Wohnung und haben mündlich eine mögliche Option auf eine andere Wohnung im Haus vom gleichen Vermieter ohne festen Termin wenn diese fertiggestellt wurde? Der neue Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben und der alte MV noch nicht gekündigt.
    Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten / Sanierung im Haus.

    Und nun versuchen Sie zu tricksen um die gesetzliche Kündigungsfrist zu umgehen.

    Grundsätzlich habe ich Verständnis für Ihre Situation, jedoch vorallem Punkt 2 ihrer Frage lässt tief blicken. :(

    Aber mal von vorne.

    Grundsätzlich sind das zwei unabhängige Themen.

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    Ideal wäre, fristlos zu kündigen, wenn wir eine andere Wohnung gefunden haben, da es in unserer Stadt mit der Wohnungssuche sehr schwierig ist.


    Ja ideal wäre dass für Sie schon aber rechtlich nicht zu begründen. Mit der neuen Wohnung die nicht fertig wird hat ihr altes Mietverhältnis ja nichts zu tun.

    Ihr jetzige Wohnung können Sie mit 3 Monatsfrist zum 3. Werktag eines Monats kündigen. Also wenn sie jetzt gleich kündigen wäre dass zum 31.8.12. Bis dahin sind sie weiterhin Miete und Nebenkosten schuldig.

    ABER ... sprechen Sie mit ihrem Vermieter über die Beeinträchtigungen durch den Umbau. Eventuell lässt er sich auf einen Aufhebungsvertrag ein, dort können Sie z.B. regeln, dass er auf die Kündigungsfrist verzichtet und sie auziehen können, sobald Sie eine neue Wohnung gefunden haben.
    Geht er darauf nicht ein wäre ggf. noch eine Mietminderung möglich wenn die Beeinträchtigungen wirklich nachweisbar über die Maßen die Wohnqualität beeinträchtigen, was Sie ggf. vor Gericht beweisen müssen.
    Dies ist mit einem Kostenrisiko behaftet und lohnt imho eher weniger.
    Aber aus der Kündigungsfrist kommen Sie fristlos nicht so einfach raus.

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    2. Können wir dem Vermieter auch irgendwie für die ganzen verlorenen Nerven und Zeit zurückbezahlen? Vielleicht prüfen, ob alle Arbeiter legal gearbeitet haben, oder so? Mietminderung für die Sanierung?


    Also nachträglich schonmal garnicht und vergessen Sie die Idee mit der Erpressung, übler Nachrede bzw. Unterstellungen .. sowas geht ganz schnell nach hinten los und sie haben Ruckzuck eine Klage am Hals die teuer werden kann. Mal davon abgesehen wie Sie das prüfen wollen.. aber egal.
    Mietminderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das ist jedoch kein Selbstläufer und mit Vorsicht zu geniesen, sonst haben Sie am Schluss noch die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten am Hals.

    Der einfachste Weg ist immernoch miteinander Reden.
    Zum Thema Mietminderung, lesen Sie bitte die ausführlichen Erläuterungen z.B. hier im Portal durch und bedenken Sie dass es kein Mittel ist um Geld zu sparen sondern den Vermieter dazu zu bringen einen Mangel abzustellen. Renovierungsarbeiten im normalen Rahmen sind im Regelfall zu dulden. Über den normalen Rahmen entscheidet dann ggf. ein Gericht für richtig viel Kohle.

    Da gibts eigentlich auch Profis für ... Kammerjäger ... die sollten feststellen können ob ein Ungezieferbefall vorliegt und auch was gegen unternehmen. Alles andere ist Spekulation.

    Je nach Vereinbarung im Mietvertrag trägt die Kosten ggf. auch der Mieter, spätestens über die Nebenkostenabrechnung. Sollte man mit dem Vermieter daher vorher klären.

    wie Gruwo ja schon ausführte

    Die Herleitung sehe ich so nicht.

    Die Abrechnung muss 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, dass heißt für 2011 bis Ende 2012.
    Auch Korrekturen sind bis Ende 2012 noch möglich. Sowohl zum Nachteil als auch zum Vorteil des Mieters. Selbst wenn z.B. der Mieter die Rückerstattung schon erhalten hat.

    Liegt wirklich ein Fehler vor, sollte der Vermieter die Abrechnung bis Ende 2012 korrigieren, vorausgesetzt er hat die Verspätung zu verantworten ist sonst tatsächlich eine Nachzahlung verfallen.
    Liegt kein formaler Fehler vor, sondern nur ein rechnerischer, z.B. eine Kleinigkeit bei der Gesamtsummer oder ähnliches, ist die Korrektur imho auch noch nach der Frist möglich.

    "Zur Fristwahrung genügt eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; materielle Fehler wie ein Additionsfehler sind unerheblich und können auch später noch berichtigt werden."

    Fristen bei Nebenkostenabrechnungen

    Grundsätzlich hat der Mieter ja auch eine 12 Monatsfrist aber "nach Erhalt" der Abrechnung um diese zu reklamieren.

    Schwieriges Thema. Der Einspruch alleine reicht nicht um die fristgerechte Abrechnung anzugreifen.

    Wer das Chaos angerichtet hat, spielt keine Rolle, wenn es tatsächlich Geruchsbelästigungen gab, sollte der Vermieter aber die daraufhin ergriffenen Maßnahmen z.B. Erneuerung Laminat, Fliesen oder ähnliches nachweisen können.

    Wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt?

    Es ist ohne genaue Kenntnis der Situation schwer zu beurteilen ob die Einbehaltung gerechtfertigt ist. Ggf. kann man aber durch geschicktes Verhandeln vielleicht noch einen Teil der Kaution zurückerhalten, quasi einen Vergleich treffen, denn die Drohnung mit Anwalt können Sie ja im Prinzip auch. Mehr als die Kaution zu fordern ist für Vermieter schwierig, da es nur über den Klageweg geht. Daher würde ich der Drohung eher gelassen gegenüber stehen.

    Naja man könnte dem Vermieter mitteilen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten ist, § 556 Abs. 3 BGB und man die Zahlung der Heizkosten, welche erheblich über den Schnitt der letzten Jahre hinausgehen verweigern wird.
    Hier sollte der Vermieter die Anlage zeitnah überprüfen lassen, auch im Eigeninteresse. Dass die Anlage läuft hängt wahrscheinlich mit der Warmwasserbereitung zusammen oder erfolgt diese separat?

    Wie genau haben Sie die Verbrauchsmenge ermittelt?

    Also wenn der Makler gleichzeitig der Mietverwalter wäre dann ....

    aber ich vermute mal da wurde nur was durcheinander geworfen.

    Das Problem ist solange nichts schriftliches vereinbart wurde kann man auch nichts nachweisen. Zudem ist der Vermieter der Vertragspartner und nicht der Makler. Der Makler vermittelt nur und versucht natürlich zu verkaufen.

    Ich befürchte die Geschichte ist gelaufen. Fürs nächste Mal wissen Sie Bescheid. :)

    Da habe ich auch schon die witzigsten Dinge erlebt, da scheint jeder Mitarbeiter des Bürgeramts je nach Tagesform unterschiedliche Interpretationen anzuwenden.
    Mal wollen Sie garnix sehen, mal ne Bestätigung vom Vermieter und als ich den Kaufvertrag mitgeschleppt hab, kam "brauchen wir nicht".

    Also ich würde nicht locker lassen, es gibt ne Meldepflicht, der kommst Du nach und ich würde mir mal den Vorgesetzten rufen lassen und fragen wie die sich dass so vorstellen, wird wohl mehr als einen Untermieter in Berlin geben.

    Zitat

    So weit so gut. Allerdings machte ich mir schon ein paar Gedanken. Ich dachte mir, dass die Möglichkeit bestünde, dass Herr S. vielleicht seine Büroräume erweitern will und mich aufgrund von Eigenbedarf aus der Wohnung schmeißen könnte.

    Eine Eigenbedarfskündigung um die Wohnung gewerblich zu nutzen ist imho nicht möglich. Einzig eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung wäre möglich, diese ist aber nicht so einfach zu begründen und ein guter Anwalt sollte da was gegen tun können.

    Zitat

    D.h. dass ich dann den ganzen Tag und manchmal auch nachts brutalen Lärm aushalten müsste. Die Umbauarbeiten würden schon in den nächsten zwei Wochen beginnen.

    Es gibt auch sowas wie Ruhezeiten, hat jetzt direkt nichts mit Mietrecht zu tun aber da sollte es durchaus Wege geben die Lärmbelästigung zu begrenzen.

    Linus .. ich glaube darüber sind wir uns alle einig, dass es sich um ein Versehen handelt, denn es macht ja so gar keinen Sinn.

    Der Autor möchte natürlich aus dem Fehler Kapital schlagen, was ich befürchte nicht gelingen wird, wenn er z.B. die Abrechnungen der letzten 4 Jahre mehr oder weniger anstandslos akzeptiert hat und selbst wenn es die erste Abrechnung wäre, hätte ich noch so ein bisschen Vertrauen in die Gerichte, dass er damit nicht durchkommt. Aber da sieht man mal wieder, Holzauge sei wachsam beim Ausfüllen von Mietverträgen.

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