Zitat"Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird?"
der war gut ...
Zitat"Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird?"
der war gut ...
Na ausgekotzt?
Erwarten Sie darauf wirklich Antworten?
Müssen wir die Fragen uns aus diesem Roman Ihres Lebens raussuchen oder könnten Sie die Fragen einfach, von mir aus auch am Ende kurz zusammenfassen?
Und dabei wäre noch zu klären:
Haben Sie einen schriftlichen Mietvertrag?
Was steht darin zu den Nebenkosten?
Sie wohnen übrigens sehr günstig.
Dass habe ich mir fast gedacht. Aber hier sind Laien mit Interesse an Mietrecht bzw. auch mit Kenntnissen im Bereich Mietrecht aber eine Rechtsberatung, vorallem auch noch zu einem zivilrechtlichen Thema, werden Sie hier nicht bekommen können und dürfen.
Fragen Sie einen Anwalt ihres Vertrauens. Wenn Sie im Recht sind zahlt den imho der Unterlegene. Eine Erstberatung ist günstig und der Anwalt kann Ihnen alle Ihre Fragen beantworten. Nehmen Sie die Liste mit.
Sie haben keine konkreten Fragen und eine so umfangreiche Rechtsberatung ist hier weder gestattet noch wirklich durchführbar.
Dazu wäre auch eine genaue Kenntnis der Unterlagen MV, Mahnungen, Fristen zu berücksichtigen.
Die Erfahrung vor Gericht ist nicht pauschal zu beschreiben, manche Richter sind ganz vernünftig, andere da schüttelt man nur den Kopf.
Daher kann man dazu nicht viel sagen.
Beispiel Ortstermin .. die Mieterin meint hier die Heizung die geht nicht, der Richter dreht das Thermostat auf und der Heizkörper wird warm, 3 Heizungsinstallateure bestätigen als Zeuge dass die Heizung immer ging als sie hinkamen weil die He.. sich wieder beschwert hat.
Meint der Richter tatsächlich, naja er kann nicht beurteilen ob die Heizung wirklich geht oder nur gerade jetzt. ![]()
Aber zum eigentlichen Thema nur ein paar Stichworte
- wichtig ist die Formulierung der Schönheitsreparaturenklausel im MV
ist dort eine starre Fristenregelung -> danach mal googeln vereinbart sind Sie aus dem Schneider. Haben Sie ein Einzugsprotokoll?
- auch wenn im MV die Renovierung zum Einzug und zum Auszug vereinbart wurde, ist die Klausel nichtig und Sie müssen garnichts machen
- der VM muss Ihnen die Gelegenheit zur Nachbesserung des Mangels geben und darf nicht einfach ungefragt einen Maler beauftragen
- wenn er bei der Übergabe keine Mängel geltend macht kann er nur noch versteckte Mängel geltend machen und dies nur 6 Monate nach Übergabe der Wohnung (der Farbanstrich ist imho kein versteckter Mangel)
- die Rechnung des Malers müsste sofern gerechtfertig innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe von Ihnen gefordert werden sonst ist sie verjährt
ich würde der Sache recht locker sehen und natürlich können Sie einen Anwalt beauftragen, auch kurzfristig. Dass würde ich auch tun.
Ich könnte dazu jetzt was sehr zynisches sagen, aber dass verkneife ich mir.
Fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Ich hab schon viel erlebt, von 14 Tage Leiche bis tätliche Angriffe durch Mieter oder Mieter die versucht haben andere Mieter mit dem Auto zu überfahren. Aber die Problematik ist mir noch nicht begegnet.
Bisher vertrauten die mir bekannten Suizidopfer eher auf Qualitätsseile, Opel oder nahmen den Zug.
Mist jetzt war ich ja doch zynisch.
die Abrechnung bedarf keiner Unterschrift
die Problematik mit den Heizkosten tritt immer dann auf, wenn man erst kurz in der Wohnung ist und die Abrechnung halt Wintermonate einschließt.
Dies nivelliert sich dann übers Jahr.
Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist muss die Heizkostenabrechnung ja im Regelfall durch eine Firma gemacht werden.
Aus deren Abrechnung ist dann ersichtlich wann eine Zwischenablesung stattfand und in welchem Zeitraum die Heizkosten auf Sie umgelegt wurden.
Dadurch kann man eigentlich ausschliesen dass Sie noch für den Vormieter mitzahlen.
Meine Abrechnungen listen bei einem Mieterwechsel auch die Gesamtkosten für das Jahr und die Aufsplittung auf die Mieter anteilig auf.
Wenn Sie mit der Heizkostenabrechnung nicht klarkommen, empfehle ich einen Mieterverein aufzusuchen und die Abrechnung prüfen zu lassen, sollte keine Abrechnung beiliegen, fordern Sie Einsicht in diese, wobei die Einzelabrechnung Ihnen eigentlich sowieso zusteht.
Und glauben Sie mir, den Spruch wir haben ja garnicht geheizt habe ich schon sehr oft gehört. ![]()
mal ehrlich, was erwartest Du hier?
mit Mietrecht hat dies schon lange nichts mehr zu tun und wenn selbst der Anwalt des Vermieters scheitert, was soll dann hier im Forum noch an Tipps gegeben werden, obwohl einen Tipp hätte ich
Zieh da schnellstmöglich aus, eine andere Option gibts nicht.
selbst wenn Du den Mietbetrag in der Annonce beweisen könntest, es spielt keine Rolle, es zählt was im Mietvertrag steht.
Im Mietvertrag sollte nicht nur die Summe stehen, sondern es muss explizit aufgezählt werden was zu den Betriebskosten gehört.
Dort steht im Regelfall was von Betriebskosten werden entsprechend der Betriebskostenverordnung abgerechnet ..
Steht sowas nicht drin, können die BK auch nicht abgerechnet werden.
Es geht nicht um die Summen sondern um die Formulierung zu den BK.
Die Formulierung zum Thema Pauschalbeträge stellt eine sogenannte Individualvereinbarung dar und ist so nicht zu beanstanden.
Also wenn ich Sie richtig verstehe zahlen Sie 660 Kaltmiete + 250 Nebenkosten wobei nur über 195 Euro abgerechnet wird und die 65 Euro pauschal sind oder zahlen Sie 595+65 und 195 Nebenkosten
sehe ich genauso, der Vorteil einer Gas statt Nachtspeicherteuer ist nicht von der Hand zu weisen ...
der VM hat 3 Monate Zeit die Zustimmung einzuklagen, tut er dass nicht ist die Erhöhung, wenn der Mieter nicht zustimmt, auch nicht rechtskräftig, somit auch nicht zu zahlen und kann nicht eine Kündigung begründen.
Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht, die Mieterhöhung tritt dann auch nicht in Kraft aber der Mieter muss ausziehen.
Daher ist es sinnvoller und günstiger einfach fristgerecht zu kündigen und eine andere Wohnung zu suchen, geht sicherlich schneller wie Gutachter.
Fast hätte ich ja eine Antwort geschrieben, aber nach der Nummer gibts keine Kekse mehr.
Nachtspeicher auf Gasheizung.
Da wäre ich aber froh drum, Gas ist erheblich billiger, klar sind da nicht zu knapp Umbauarbeiten notwendig, aber die gehen vorbei.
aber es steht doch im zitierten Paragraphen auch drin:
Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen
Allerdings nur bis zum Ablauf des Monats der auf den Zugang erfolgt, also September eingegangen, Oktober der Monat der folgt wäre dann bis Ende Oktober kündbar für 30.11.2012 ein Sonderkündigungsrecht.
und Heizkörper zählt nicht zu den Bagatellen.
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
bitte nach bestem Gewissen und Wissen einfügen.
Sachen gibts, sorry aber der Abschlag ergibt sich aus deinem Verbrauch und wenn Du mehr verbrauchst wird der monatliche Abschlag auch angepasst.
Ok, natürlich wird auch alles teurer.
Der Vermieter kann mehr als monatlichen Abschlag verlangen, da lässt sich rechtlich wenig gegen tun.
Solange es Jahresverbrauch / 12 entspricht.
Grundsätzlich würde ich aber einfach den alten Abschlag weiterbezahlen, vielleicht etwas mehr wie bisher (um den guten Willen zu zeigen) aber darauf achten, dass die Gesamtsumme des Rückstandes nie mehr als 2 Nettokaltmieten im Jahr überschreitet, da sonst die außerordentliche Kündigung droht.
Solange Du überhaupt zahlst sehe ich da weniger ein Problem. Soll er doch klagen. Imho wird er da wenig Erfolg mit haben.
Sieht so aus als ob Dich der VM loswerden will.
zu spät
Grundlos kann eine Mieterhöhung eigentlich nicht sein, der Grund ist dass der VM mehr Kohle haben will. Die Frage ist ob sie rechtlich ausreichend begründet und gesetzeskonform ist. Da wäre interessant zu hören, warum dies nicht der Fall sein soll.
Wenn die Mieterhöhung nicht ausreichend begründet ist, würde ich dieser widersprechen und da wohnen bleiben.
Ansonsten gilt das Sonderkündigsrecht imho sobald ein Mieterhöhungsverlangen vorliegt, egal ob dieses einer Klage dann standhalten würde oder nicht.
Wobei aber der Unterschied zwischen normaler Kündigung und Sonderkündigung nur der Vorteil ist, dass die Mieterhöhung dann bis zum Auszug nicht eintritt.
Wenn Du aufmerksam gelesen haben solltest, kann eine Mieterhöhung nicht so aus heiterem Himmel mit der Abrechnung erklärt werden.
auch eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung ist rein rechtlich eine Mieterhöhung. Aber ein Sonderfall.
Nochmal zusammenfassend:
Eine Mieterhöhung muss erklärt und begründet werden, schriftlich.
Danach steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu und Du hast 2 Monate Zeit der Mieterhöhung zuzustimmen oder nicht.
Tust Du es nicht muss der Vermieter KLAGEN.
Dann prüft ein Richter ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist.
Du kannst der Mieterhöhung auch widersprechen.
Die einzig mögliche Mieterhöhung in deinem Fall wäre eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese müsste dann aber nachgewiesen werden, z.B. über Vergleichswohnungen oder Mietspiegel.
Also wenn es eine Mieterhöhung die nicht die Nebenkostenvorauszahlung betrifft sein sollte und Du hast ihr nicht zugestimmt, versucht die Verwaltung Dich über den Tisch zu ziehen.
Da aber keine Fakten wirklich bekannt sind solltest Du einen Mieterverein oder einen Anwalt mit dem Fachgebiet Mietrecht mit ALLEN Unterlagen und MV aufsuchen und Dich beraten lassen. Denn wir können hier nur in der trüben Suppe der Informationen fischen, die Du uns brockenweise zuwirfst und dass hat keinen Sinn.
Bitte aufmerksam durchlesen, da steht eigentlich alles drin.
interessanet Frage
wenn nicht zugestimmt wird, muss innerhalb von 3 Monaten Zustimmungsklage erhoben werden.
Zur Frist ist die Frage ob das Zustimmunsverlangen, was letztendlich nicht durchgesetzt wurde, für das Auslösen der Jahresfrist ausreicht. Denn es ist ja nicht wirklich eine Mieterhöhung eingetreten.
Allerdings würde ich fragen wie die höhere Vergleichsmiete zustande kommt.
Desweiteren ist die angekündigte Erhöhung bezüglich Sanierung keine Modernisierung sondern eine Instandhaltung. Damit wird der VM nicht durchkommen. Es wird ja nichts verbessert sondern nur quasi wieder in Ordnung gebracht.
Ich hab gerade nicht die Zeit es im Detail nachzuschlagen. Aber ich denke mal dem 2. Ansinnen würde ich auch nicht zustimmen. Soll er klagen.
Bissel unübersichtlich.
Mai also Monat 5 war die Ankündigung für die Erhöhung 1.7 ? wegen Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete? Die liegt bei wieviel pro qm ?
in den letzten 15 Monaten seit 1.7.2012 keine Mieterhöhung gewesen und die 0,65 Euro / qm sind nicht mehr als 20% in den letzten 3 Jahren?
ab dem 1.4. muss genau erläutert sein welche Sanierung, was die Kostet und wie die aufgeteilt wird. maximal 11% auf die Jahresmiete aber verteilt auf alle Mieter ggf. nach qm
die Erhöhung wegen Sanierung zählt nicht zur 20% Kappungsgrenze
eine zweite Erhöhung um 1 Euro für welchen Termin?
es müssen mindestens 15 Monate zwischen Erhöhungen aufgrund Anpassung an die Vergleichsmiete vergangen sein, sonst ist die Erhöhung nicht rechtens
also wenn zum 1.7.2012 eine Erhöhung erfolgt ist kann erst zum 1.10.2013 eine Erhöhung erfolgen die dann spätestens bis 1.7.2013 angekündigt werden muss.
Die Vergleichswohnungen geht, eventuell mal in Erfahrung bringen ob ein qualifizierter Mietspiegel existiert für die Gegend.
Wo im Saarland liegt die Wohnung?
Ich fühle mich auch manchmal nicht wohl in meiner Wohnung ![]()
ich glaube ich kündige mal einem Mieter auf Eigenbedarf mit der Begründung.
Ich denke da sollten schon stichhaltigere Gründe vorliegen.
Ausserdem ist so eine Schwangerschaft im Regelfall nach 9 Monaten vorbei.
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