Ich schließe mich den Ausführungen von Kolinum an.
Der Begriff Wohngeld ist eigentlich ein Mietzuschuß vom Amt für Geringverdiener.
Eventuell ist hiermit Hausgeld gemeint, wobei dies im WEG Recht die Gesamtsumme der Neben oder Betriebskosten + Rücklage + Verwaltungskosten + Reparaturen + ggf. Sonstiges ist.
Als Mieter zahlen Sie davon nur die Betriebskosten + die Grundsteuer, sofern im MV entsprechend vereinbart.
Auf keinen Fall Steuerberaterkosten oder Kosten für die Erstellung der Abrechnung, mit der Ausnahme, die Abrechnung der Heizkosten über eine externe Firma ist umlagefähig.
Die Abrechnung Wasser jedoch nicht.
Der Abrechnung in der Form würde ich widersprechen und eine Korrektur verlangen. Die Abrechnung scheint eindeutig nicht rechtskonform.