Beiträge von Vermieter

    Ich schließe mich den Ausführungen von Kolinum an.

    Der Begriff Wohngeld ist eigentlich ein Mietzuschuß vom Amt für Geringverdiener.

    Eventuell ist hiermit Hausgeld gemeint, wobei dies im WEG Recht die Gesamtsumme der Neben oder Betriebskosten + Rücklage + Verwaltungskosten + Reparaturen + ggf. Sonstiges ist.

    Als Mieter zahlen Sie davon nur die Betriebskosten + die Grundsteuer, sofern im MV entsprechend vereinbart.

    Auf keinen Fall Steuerberaterkosten oder Kosten für die Erstellung der Abrechnung, mit der Ausnahme, die Abrechnung der Heizkosten über eine externe Firma ist umlagefähig.
    Die Abrechnung Wasser jedoch nicht.

    Der Abrechnung in der Form würde ich widersprechen und eine Korrektur verlangen. Die Abrechnung scheint eindeutig nicht rechtskonform.

    Nebenkostenabrechnung prüfen | Das müssen Sie beachten!

    Wenn Strom und Gas ordnugsgemäß abgemeldet wurde, fällt in der Regel auch keine Grundgebühren mehr an.

    ja ne is klar .. die bauen dann die Zähler aus und bauen die wieder ein wenn der nächste Mieter einzieht? :D

    ok ... anscheinend wäre dass tatsächlich eine Lösung, den Zähler ausbauen lassen, sonst muss man die Grundgebühr zahlen. Aber ich bin der Meinung solange der MV besteht ist die Grundgebühr sache des Mieters, denn ich kann ja auch nicht 2 Monate in Urlaub fahren und sagen, na ich nutze keinen Strom und bezahle auch nicht die Grundgebühr.

    http://www.vermieter-forum.com/mv-allgemeine-…er-wohnung.html

    Berny liegt nicht falsch.

    Und ob die Formulierung der Schönheitsreparaturen AGB nichtig ist, kann Berny nicht aus der Kristallkugel lesen, denn die hast Du garnicht gepostet. Auch denke ich dass 2 1/2 Jahre alte MV nicht unbedingt noch die starre Regelung beinhalten da dass BGH Urteil zu dem Thema von 2004 ist. Wenn Du dazu eine Frage hast poste bitte den genauen Wortlaut der Klausel statt hier einfach jemandem einen Fehler zu unterstellen, zu einer Frage die Du garnicht gestellt hast.

    Ich glaub auch nicht dass er dein Bester ist.

    Die Benachteiligung des Mieters wäre wenn eine Klausel vorhanden wäre, dass Sie zum Einzug und zum Auszug renovieren müssten. In Ihrem MV steht aber Sie haben die Wohnung renoviert übernommen und übergeben sie renoviert.

    Imho ist die Frage die hier entscheident ist, haben Sie beim Einzug die Wohnung neu gestrichen oder einfach in dem Zustand übernommen?

    Desweiteren ist die Frage ob Beschädigungen vorliegen, diese sind unabhängig von Schönheitsreparaturen zu beheben, sofern nicht im Übergabeprotokoll bereits als vorhanden notiert.

    nix Bastelkasten, Paste and Copy

    Sonderkündigung Mietvertrag

    soviel zum Thema Hirn vorhanden...

    wiedermal ein Grund warum man sich solche Kündigungsverzichtsmietverträge gut überlegen sollte, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter, ob Ihr Berufswechsel ausreicht für eine Sonderkündigung, ich denke eher nicht, muß ggf. ein Gericht klären wenn der VM auf Einhaltung des MV und der Mietdauer besteht. Ein Aufhebungsvertrag sollte aber die bessere Lösung sein.

    Boah, auch wenn der/die/das was auch immer eigentlich keine Antwort verdient hat und ausser dem dummen Gelalle, den Beleidigungen und der einfachen Wiederholung seines Ausgangspostings nichts gekommen ist lassen wir mal Gnade vor Recht ergehen.

    Grundsätzlich trägt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, es sei denn im MV ist etwas anderes.
    In Ihrem MV ist die Vereinbarung getroffen, dass Sie pauschal einen Betrag pro Jahr als Teil der Mieter zahlen und daher keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen.
    Ohne Kenntnis der genauen Formulierung gehe ich nicht davon aus, dass es sich dabei um eine Art "Konto" handelt sondern einfach eine pauschale Abgeltung der Schönheitsreparaturen, d.h. beim Auszug brauchen Sie auch nicht zu renovieren, während der Mietzeit müssen Sie keine Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchführen, aber Sie bekommen auch kein Geld zurück am Ende. Da war wohl Wunschdenken.

    Anhand der bisher geposteten Formulierung sehe ich kein Anrecht ihrerseits auf irgendwelche angesparten sogenannten "Schönheitsreparatur Rücklagen".

    was ein geistiger Tiefflieger, daher wahrscheinlich auch die Annahme man bekäme Geld vom Vermieter für Schönheitsreparaturen.

    Ich habe übrigens auch Fragen gestellt, statt hier Inventar zu beleidigen sollten Sie Troll sich trollen oder mal sachlich Ihre seltsamen Ausführungen konkretisieren. Ich befürchte dazu sind Sie geistig einfach nicht in der Lage. Wobei wir wieder beim sich trollen sind ... und Tschüß!

    Dass ist eine ganz andere Fragestellung wie im Ursprungsposting zu erwarten. Es kommt darauf an was im MV aufgeführt ist.
    Steht dort was von Betriebskostenverordnung?

    Betriebskostenverordnung § 2 Position 17

    Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1,
    die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

    Daher umlegbar imho.

    Wer solls denn sonst zahlen? Sie schauen doch Fernsehen, wenn ich richtig verstanden habe was für Betriebskosten das sind.
    Etwas anderes wäre es, wenn die Betriebskosten durch Entscheidung des VM entstehen, sprich die Position kommt nicht durch Gesetz oder Kosten von Dritten zustande sondern der VM entscheidet sich, den Garten jetzt von einer Firma machen zu lassen und dadurch entstehen Mehrkosten.

    So meine Sicht der Dinge, wie gesagt nur meine Meinung.

    sind das WEG Wohnungen im Haus oder gehören die alle dem VM?

    Haben Sie eine Courtage bezahlt?

    Die wohnungen bzw das Haus gehört dem Vermieter.
    Eine Courtage wurde nicht gezahlt.
    Wenn fragen sind sollten wir als Mieter eigentlich den HV ansprechen, aber wenn der VM einmal die Woche hier ist kann ich ihn auch ansprechen.[/QUOTE]

    ja geht nur darum, der Verwalter darf in dem Fall auch keine Courtage als Makler nehmen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieterverein diese Aussage gemacht hat oder Sie haben etwas falsch verstanden.

    Schau mal hier unter Anpassung der Vorauszahlungen

    Mieterverein: Abrechnung

    Über die Betriebskosten wird natürlich erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums über die Vorauszahlungen und auch die Anpassung im nächsten Jahr "abgerechnet". Somit ist die Aussage richtig, aber falsch interpretiert.

    Es macht keinen Sinn und ist auch für Sie ungünstig, die Erhöhung erst im darauf folgenden Jahr vorzunehmen. Woher haben Sie denn diese Auffassung?

    Wenn Sie die Abrechnung erhalten, dies kann ja bereits im Januar 2012 für 2011 geschehen, dann ist die Erhöhung oder Absenkung der Vorauszahlungen zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der BK Abrechnung vorzunehmen.
    Also Januar die Abrechnung, ab März neue BK Vorauszahlung.

    So interpretiere ich als Nichtjurist den § 560 BGB.

    Sollte ich falsch liegen und der Artikel 2 bezieht sich nur auf Betriebskostenpauschale, dann ist in Artikel 4 ausgeführt

    Zitat


    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    somit wäre die angepasste Nebenkostenvorauszahlung mit Erklärung fällig.

    Noch eine Frage, handelt es sich um eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieterverein diese Aussage gemacht hat.

    Schau mal hier unter Anpassung der Vorauszahlungen

    Mieterverein: Abrechnung

    Es macht keinen Sinn und ist auch für Sie ungünstig, die Erhöhung erst im darauf folgenden Jahr vorzunehmen. Woher haben Sie denn diese Auffassung?

    Wenn Sie die Abrechnung erhalten, dies kann ja bereits im Januar 2012 für 2011 geschehen, dann ist die Erhöhung oder Absenkung der Vorauszahlungen zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der BK Abrechnung vorzunehmen.
    Also Januar die Abrechnung, ab März neue BK Vorauszahlung.

    So interpretiere ich als Nichtjurist den § 560 BGB.

    § 560 BGB Veränderungen von Betriebskosten - dejure.org

    Sollte ich falsch liegen und der Artikel 2 bezieht sich nur auf Betriebskostenpauschale, dann ist in Artikel 4 ausgeführt

    Zitat


    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    somit wäre die angepasste Nebenkostenvorauszahlung mit Erklärung fällig.

    betroffene Hunde bellen .. naja das Leben ist kein Ponyhof und ein Recht auf Ausschlafen gibts nicht, die Ruhezeiten sind recht klar defniert und nach 8 besteht nunmal Duldungspflicht. Es steht Ihnen ja frei entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu nutzen.

    Es gibt solche schwarzen Gummimatten im Baumarkt für ca. 10 Euro, damit kann man ggf. schonmal die Waschmaschine etwas dämpfen.
    Ansonsten würde ich, wenn die Waschmaschine tatsächlich so laut ist, mal den Kundendienst bemühen, denn dann stimmt was nicht.

    Zitat

    gilt mit 3 mon. kündigungsrecht bitte krrigiert mich wenn ich irre :)

    Korrektur.

    Es kommt auf die genaue Formulierung an und wenn ich 4 Jahre höre dann nehme ich an, dass der VM sich zumindest auskennt, denn dass ist die Maximaldauer die man für einen gegenseitigen Kündigungsverzicht ansetzen kann.

    Wenn im MV steht, Vermieter und Mieter verzichten für 4 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung ist dies durchaus rechtlich bindend und kein "Zeitmietvertrag" und bedarf auch keiner Begründung.

    Zitat

    Der Makler der auch Hausverwalter gleichzeitig ist


    an wen wenden Sie sich bezüglich Ihrer Mietangelegenheiten? Verwalter oder VM?

    sind das WEG Wohnungen im Haus oder gehören die alle dem VM?

    Haben Sie eine Courtage bezahlt?

    7 Uhr aufstehen und ab an die Uni und am Wochenende wird wohl nicht gearbeitet.
    Mietminderung ist kein Selbstläufer und mit erheblichen Risiken im Bezug auf die Kosten die entstehen können verbunden. Wenn Sie dieses Risiko tragen möchten, es gibt genug "Tabellen" zur Orientierung im Internet und auch entsprechende Anleitungen.
    Imho sind die Beeinträchtigungen nicht ausreichend für eine Mietminderung und zu dulden.

    Tod des Mieters durch das Amt?

    Gehen Sie zur Kripo!

    Fragen Sie beim Amt nach.
    Hatte den Fall noch nicht, aber imho zahlt das Amt für Tote garnicht mehr.
    Es treten die Erben ein, gibt es keine Erben oder die schlagen das Erbe aus, wird ein Nachlassverwalter bestimmt.
    Für die Erben gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für die Wohnung.
    Versuchen Sie mit dem Vermieter zu sprechen ob Sie früher rauskommen, aber wenn Sie Pech haben uns sind selbst nicht bedürftig dürfen Sie als Erbe/n die Miete noch 3 Monate berappen + Schäden + Renovierung ggf.

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