Beiträge von Vermieter

    Zitat

    Die Ableseröhrchen, sind die denn so teuer ? Kann man die nicht auch selbst ablesen ?

    Teuer sind die nicht, aber die Abrechnung ist komplex, dass ist was für Spezialisten. Es ist ja nicht mit den Geräten getan, die Größe des Heizkörpers und einige andere Faktoren spielen da auch noch eine Rolle.
    Dass ist was für Spezialisten.

    ggf. würde ich ausrechnen ob mit qm besser gefahren wird und schauen was der MV dazu sagt. Es empfiehlt sich immer mit dem VM sachlich die Thematik zu besprechen, vielleicht findet ihr eine einvernehmliche Lösung.

    3mal täglich? und überhaupt
    Gehts noch?

    Wenn Mieter damit ihre Freizeit verbringen wollen, ist dass deren privates Problem oder Vergnügen, aber warum sollte man Mitbewohner dazu zwingen können? Natürlich nicht.
    Ich würde mir jegliche Ansprache und Aufforderung verbitten und auf den Mietvertrag verweisen, steht dort nicht drin, dass die Mieter für die Beseitigung des Laubs zuständig sind dann haben Sie damit auch nichts zu tun.

    nein Ihre Rechtsauffassung ist völlig korrekt.

    Auf welche seltsamen Ideen Leute kommen können.

    Wobei ich würde mich über Mieter freuen die auf die Idee kommen. ;) ich muss es immer selber machen

    Juhacaze

    damit gewinnst Du den Preis für das sinnloseste Posting mit Vollzitat des Tages. Glückwunsch.

    Zitat

    Einstweilige Verfügung" machen lassen, wegen der Heizung, die seit 4 Monaten nicht läuft

    Die Heizung läuft im Sommer nicht? und eine Einstweilige Verfügung soll was in dem Fall bezwecken?
    Erfolgt die Warmwasserbereitung über die Heizung oder haben Sie nur im August schon kalt?
    Sicher, dass Sie bei dem Anwalt gut aufgehoben sind?

    Zitat

    Die ganze Familie besitzt Häuser; wie eine Gruppe von Schülern Handys oder Computer haben..


    WAYNE .. interessierts

    spielt alles keine Rolle....
    Sie haben anscheinend ein Problem mit ...
    Mitleid bekommt man geschenkt. Neid muss man sich erarbeiten oder erbt halt. ;)

    Zitat

    Ich habe noch eine Frage betreff der "Einstweiligen Verfügung" wegen der Heizung, die bis gestern fast 4 Monate aus war (vielleicht kennt sich jemand damit aus).

    Es gibt keine gesetzliche Vorschrift ab wann die Heizung laufen muss.
    Aber nach bisherigen gerichtlichen Einzelfallentscheidungen ist von spätestens 1. Oktober auszugehen.
    Der Vermieter wird behaupten die Heizung lief, können Sie das Gegenteil beweisen?
    Es wird wohl auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen und dann kommts auf den längeren finanziellen Atem an.
    Aber ich drücke mal die Daumen.
    Statt einer einstweilligen Verfügung hätte ich nach Fristsetzung eher die Miete ab 1. Oktober wenn die Heizung nicht läuft um 100% gekürzt.

    und seit 4 Monaten aus... jau sofern damit nur geheizt wird ist die Heizung im Sommer nicht notwendig.
    Sind ja auch Kosten die Sie tragen müssen.

    Zitat


    Was ist denn jetzt ..?


    Fragen Sie Ihren Anwalt.

    Zitat


    Ich habe das Gefühl, das Ganze kann noch höchst spannend werden..


    eher teuer für Sie.

    Zitat


    damit ich auf neue Ideen komme..


    bei den bisher geäußerten Ideen wie der einstweiligen Verfügung rate ich von weiteren Ideen dringend ab.

    Zitat

    Rechtlich verbindlich ist nichts..


    wer hat Ihnen denn dass erzählt.
    Es kommt bei einigen Punkten ggf. auf richterliche Entscheidung an, aber im Regelfall ist in diesem Land fast alles rechtlich geregelt.

    Zitat

    Auch die Auskunft eines Anwaltes (ich kenne etwa 5) sind meist immmer sehr vage gehalten..


    kommt auch immer auf die Frage an

    Ehrlich gesagt habe ich noch keine plötzlichen und spontanen Fensterrisse erlebt. Es ist imho wie Berny sagt, die Scheibe war beim Einzug in Ordnung und ist es jetzt nicht.
    Und sorry aber wenn ich für jedes Mal wenn ich höre, wir haben da nix gemacht, das Fenster ist nicht zugeschlagen, wir haben doch garnicht geheizt, soviel Wasser können wir nicht verbraucht haben, einen Euro bekommen hätte, bräuchte ich jetzt nicht mehr zu arbeiten. :)

    Ich erinnere mich an einen Thread hier, da waren Fotos dabei und zufällig ein Wandhaken genau da wo der Riss war ...

    Kolinum

    ein Riss wegen Temperaturschwankungen? Warum nach so vielen Jahren und wie nachweisen?

    Ob deine Auffassung zum Thema "mein Recht" stimmt oder nicht, sagt dir dann ein Richter...
    gegen entsprechende Kosten....

    zu 1.

    da der Vermieter nicht in der 2. Wohnung wohnt gilt hier die Heizkostenverordnung

    - § 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    eventuell kommt

    - § 11 Ausnahmen

    (1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden

    1. auf Räume,

    a. in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 a aufweisen,

    b. bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können oder;

    in Frage

    denn die Kosten für die Erfassung können unverhältnismäßig hoch sein .. rechnen Sie mal locker mit mehreren Hundert Euro im Jahr für die Erfassung.

    Ansonsten gilt, gemietet wie gesehen. Der Anwalt hat Recht, der VM kann nicht zu Modernisierung gezwungen werden, höchstens aber auch nicht sicher zur Erfassung, siehe Ausnahmeregelung oben.

    Eigentlich rechnet man Heizung nach qm oder Verbrauch ab, die Abrechnung nach Personen ist unüblich. Es gilt aber was im MV vereinbart wurde.

    Sie sind Mieter? Dann ist Ihr Ansprech und Vertragspartner ihr Vermieter.
    Mit der WEG haben Sie nichts am Hut. Wer hat jetzt erlaubt dem Nachbarn ein Loch in die Wand zu bohren? Die WEG oder Sie?
    Worüber soll die WEG informieren?

    Ich befürchte der Fall ist sehr speziell und nicht wirklich Mietrecht.
    Die WEG kann eigentlich nicht entscheiden im Sondereigentum eines Eigentümers ohne dessen Zustimmung bauliche Veränderungen vorzunehmen und dann noch für den Nachbarn und Ihr Vermieter eigentlich auch nicht ohne Ihr Einverständnis.

    Ich gehe aber mal davon aus, dass Sie zugestimmt haben.

    Und wer soll die Differenz zahlen?
    Ich hab schon Abweichungen von 100% erlebt und dass jedes Jahr.
    Viel Spass beim Abrechnen ... vorallem wenn alle bis auf einen eine Uhr haben und auf den einen die Hälfte des Wasserverbrauchs des Hauses fallen würde.

    Juhacaze

    Google bedienen kann auch bhoernchen...

    zu Frage 1

    Der Eigenbedarf scheint hier vorgeschoben, sollten Sie vor Gericht scheitern sollten Sie nach dem Auszug die weitere Entwicklung des Hauses im Auge behalten, zieht der Sohn oder Verwandschaft nicht ein, würde ich mir Umzugskosten, Mehrkosten für Miete als Schadensersatz vom Eigentümer wiederholen.
    Imho muss in einer Eigenbedarfskündigung angegeben sein, für wen der Eigenbedarf angemeldet wird. Eigentümer selbst, Bruder, Sohn usw.
    Einfach nur Eigenbedarf geht imho nicht durch.
    Ich sehe da gute Chancen, dass die Kündigung nicht ausreichend begründet ist.
    Da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, wenn ich das richtig verstanden habe, ist auch die unbegründete Kündigung die für Einliegerwohnungen möglich ist nicht gegeben.

    zu Frage 2

    Nein, wenn es ein Gewerbemietvertrag war ist es keine Eigenbedarfskündigung sondern eine normale fristgerechte, daher muss der Bruder dort auch nicht einziehen.

    zu 3.

    Man kann versuchen von den Nachbarhäusern die Eigentümer rauszufinden, da reicht meist ein Anruf beim Grundbuchamt wenn es nur um 1 bis 2 Objekte geht.
    Aber über die Besitzverhältnisse einer Person selbst werden Sie mit legalen Mitteln keine Auskunft bekommen.

    Sollte er das Haus abreissen, ab zum Anwalt Schadensersatz, dann wären wir wieder bei Punkt 1.

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