Beiträge von early grey

    vielen dank für die antwort!

    zu ihrer p.s.-frage:

    "P.S. Entscheidend ist, was Sie seit 2006 bezahlt haben, nicht was im Mietvertrag steht. Dieser Vertrag wird ja nicht ständig nach jeder Mieterhöhung geändert, oder doch?"

    nein, vertrag wurde nie geändert aber ich habe damals eben auch nie ein schreiben erhalten zu den 50 euro mehr, ich habe diese sozusagen einfach gezahlt ohne eine schriftliche aufforderung.

    ist es trotzdem entscheidend, was ich gezahlt habe und nicht was im mietvertrag steht?

    hallo,

    habe eine dringende und etwas verzwickte frage in bezug auf eine anstehende mieterhöhung / mietspiegel und 20 % grenze:

    in meinem originalmietvertrag von 2006 steht eine netto kaltmiete von 500 euro, in der anlage zum mietvertrag steht zusätzlich folgender text:

    "die mieterin verpflichtet sich einer modernisierung (einbau einer gas-etagen-heizung) und der daraus resultierenden mieterhöhung zuzustimmen."

    daneben wurde mit kugelschreiber folgender vermerk vom damaligen vermieter dazunotiert:

    "maximal 60 euro erhöhung"

    mündlich hieß es damals bei vertragsunterzeichnung, dass dieser heizungseinbau umgelegt monatlich ungefähr 40 bis 60 euro ausmachen würde.

    ich hatte damals ausversehen und ohne eine schriftliche mieterhöhung abzuwarten, also sozusagen freiwillig mit der ersten fälligen miete 50 euro mehr bezahlt, also nicht 500 euro, wie es im mietvertrag steht sondern 550 euro (plus die betriebskosten).

    seitdem gab es mehrere verwaltungswechsel, da das haus an einen investor verkauft wurde und ich zahle immernoch die gleiche miete von 550 euro. die letzte aufforderung zur mieterhöhung konnte ich noch mit der begründung abschmettern, dass es sich bei meiner entrichteten miete genau um die summe handelt, die der mietspiegel vorgibt.

    jetzt geht es um eine neue mieterhöhung, fällig zum 1. september, 20 % mehr als meine bisher entrichtete miete von 550 euro, was sich laut mietspiegel im rahmen bewegt.

    meine frage: muss sich die mieterhöhung mit der 20 % klausel auf die netto kaltmiete beziehen, die im vertrag steht, also auf die 500 euro? oder auf das, was ich sozusagen seit anfang an "freiwillig" mehr zahle, also auf die 550 euro, die ich seit meinem einzug 2006 monatlich zahle, ohne eben dafür jemals eine schriftliche erhöhung bekommen zu haben?

    würde in dem fall, dass sich die erhöhung auf die 500 euro bezieht, die im vertrag stehen (und nicht auf die freiwillig mehr gezahlten 550 euro), die 20 % klausel greifen oder der mietspiegel (der in diesem fall höher liegt als die 20 % klausel)?

    wäre sehr dankbar über eine schnelle antwort, da bis zum 31. august 2011 der mieterhöhung zu gestimmt werden muss.

    :confused:

    vielen dank!!!

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