Nun, ich hoffe mal nicht, dass der werte Herr Schlaganfälle auslösen kann.
So wie ich das verstehe, wäre dieser Fall insbesonders, oder auch speziell, aber nicht der einzige Grund, weswegen man fristlos kündigen kann.
Es ist nun leider so, dass man viele verschiedene Urteile zu diesem Thema liest und sich manchmal fragt, wo denn das Gerechte am Recht ist.
Natürlich steht es jedem Mieter frei, wie er die Wohnung nutzt, aber mein komatöser Onkel kann weder auf seinem fliegenden Krankenbett in seine Wohnung schweben, noch Kontakt mit seinen Mitmenschen durch übernatürliche Begebenheiten herstellen.
Nun gut, wenn dies kein Grund für eine fristlose Kündigung ist, dann hätte ich gerne gewusst, wie es sich mit den Möbeln verhält?
Ich meine gelesen zu haben, dass Mieter, die in den Räumen des Vermieters dessen Möbel nutzen (also eine möblierte Wohnung) keinen Kündigungsschutz haben.
Also müsste es doch andersrum ebenso sein?
Bzw. eine verkürzte Kündigungsfrist?
LG