Beiträge von peschi

    Nettes Hallo an alle ...,

    meine Schwiegermutter bewohnt gemeinsam mit Ihrem Bruder (Schwerstpflegefall)eine Mietwohnung in einem 8-Familienhaus.

    Zu Arztbesuchen wird der Bruder von einem Krankenwagen abgeholt und zum Arzt begleitet, da ein anderer Transport (PKW) nicht mehr möglich ist. Nun hat der Vermieter es untersagt, dass der Krankenwagen die Zufahrt zum Haus nutzt, da laut Ihrer Aussage die Eigentümergemeinschaft in einem Mehrheitsbeschluss beschlossen hat, keine Zufahrt mehr von der Strasse bis zur Wohnungstür (ca. 20 Meter) zu gestatten. Dieses wie erwähnt weder zum Be- und Entladen, aus- und einsteigen, noch für alles andere (Umzug usw.)

    Ich kann mir nicht denken, dass dieses rechtlich abgesichert ist, zumal ich das hier gefunden habe:

    Der Mieter hat einen mietrechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf ungehinderte Zufahrt und Zugang zu seiner Wohnung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrag. (LG Aachen 7. Zivilkammer, Urteil vom 22. März 1989, Az: 7 S 591/88 Quelle: WuM 1990, 117-118). Ein befahrbarer Zuweg über das Hausgrundstück zum Wohnhaus darf vom Mieter zum Be- und Entladen seines Kraftfahrzeuges genutzt werden; das Parken hat auf dem zugewiesenen Garagenplatz zu erfolgen. LG Lübeck , Urteil vom 4. Januar 1990, Az: 14 S 160/89


    Nun zu meiner Frage: Dagegen vorzugehen bringt nichts, da meine Schwiegermutter von den Mitbewohnern des Hauses "keinen Frieden " mehr bekäme. Reicht das jedoch aus, um fristlos den Mietvertrag zu kündigen?

    Vielen Dank und Gruß

    Peter

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