Beiträge von perth.m

    Vielen dank für die schnelle Antwort!
    Der Makler stützt sich bei seiner Argumentation auf die unterschriebene Mieterselbstauskunft, sowie auf einen Email-Austausch zwischen beiden Parteien. In diesem wurde zwar von "ernsthaftem Interesse an der Wohnung" gesprochen, aber dennoch wurden nie verpflichtende Dokumente unterzeichnet.

    Hallo zusammen,

    folgendes beschäftigt mich momentan:
    Ich stand mit einigen Freunden kurz davor in eine WG einzuziehen - wobei der Mietbeginn der 1.10.sein sollte. Allerdings stellte sich am Tag vor der Unterzeichnung der Mietvertrags (18.8.) heraus, dass einer meiner Freunde keinen Arbeitsvertrag zum 1.10.bekommt, daher haben wir dem Makler keine Unterschrift geben können.

    Nun droht der Makler mit "rechtlichen Schritten und einer Entschädigung in Höhe einer Monatsmiete". Ist dies legitim? Oder unterliegt das ganze eines gewissen Risikos des Maklers?

    P.s. Bisher wurde noch nichts unterschrieben, abgesehen von einer Mieterselbstauskunft!

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