Hallo Leutz,
ich würde mich freuen wenn mir hier jemand von Euch eine klare Auskunft geben könnte.
Hier die Eckdaten:
- 2 Hauptmieter ziehen zum gleichen Zeitpunkt in eine
- gemeinsame Wohnung ohne Aufteilung des Wohnraumes (als Lebensgemeinschaft)
- Einer der Hauptmieter zieht aus, hinterlässt aber noch sperrige Möbel in allen Räumen
- und möchte auf Grund von Eigenbedarf, dass der verbliebene Hauptmieter aus der Wohnung verzieht, droht ggf. mit rechtlichen Schritten,
- während dieser aber definitiv nicht aus der Wohnung möchte...
Meiner Ansicht nach müsste der ausgezogene Hauptmieter mindestens bis zur Räumung seiner Möbel auch weiter seinen Mietanteil zahlen.
- Aber wieviel Anteil ist hier gerecht?
- Wie lange kann man diese einfordern?
- Hat der verzogene Hauptmieter eine Möglichkeit den Verbliebenen aus der Wohnung zu klagen?
Basti