Beiträge von Basti

    Den Text kenne ich, trotzdem vielen Dank Gruwo!

    Aber hätte der ausgezogene Hauptmieter, der bereits im Vorfeld mehrfach beim Vermieter probierte aus dem Mietvertrag herauszukommen eine Möglichkeit den Verbliebenen herauszuklagen? Wobei evtl. zu berücksichtigen wäre, dass der Verbliebene fast die Hälfte der unmittelbaren Gesamtzeit sämtliche Mietkosten alleine gezahlt hat...

    Das wäre jetzt wirklich interessant!
    Basti

    Hallo Leutz,
    ich würde mich freuen wenn mir hier jemand von Euch eine klare Auskunft geben könnte.

    Hier die Eckdaten:

    • 2 Hauptmieter ziehen zum gleichen Zeitpunkt in eine
    • gemeinsame Wohnung ohne Aufteilung des Wohnraumes (als Lebensgemeinschaft)
    • Einer der Hauptmieter zieht aus, hinterlässt aber noch sperrige Möbel in allen Räumen
    • und möchte auf Grund von Eigenbedarf, dass der verbliebene Hauptmieter aus der Wohnung verzieht, droht ggf. mit rechtlichen Schritten,
    • während dieser aber definitiv nicht aus der Wohnung möchte...


    Meiner Ansicht nach müsste der ausgezogene Hauptmieter mindestens bis zur Räumung seiner Möbel auch weiter seinen Mietanteil zahlen.

    - Aber wieviel Anteil ist hier gerecht?

    - Wie lange kann man diese einfordern?

    - Hat der verzogene Hauptmieter eine Möglichkeit den Verbliebenen aus der Wohnung zu klagen?

    Basti

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