Beiträge von JacMe1006

    Hallo liebe Community,

    wir leben seit 01.10.2018 in einer Doppelhaushälfte.

    Am 10.08.2026 hat unser Vermieter in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, das er das Haus verkaufen möchte. Er hat den Verkaufswunsch damit geäußert, das keines seiner 2 Kinder an dem Haus interessiert ist und er mit dem Verkaufserlös sein eigenes Haus abbezahlen möchte. In diesem Gespräch hat er uns eröffnet, das Haus selber zu erwerben und uns seinen Kaufpreis genannt.

    Wir haben den Vermieter darauf hin mitgeteilt, das wir für die Entscheidung über einen möglichen Erwerb Zeit benötigen, die er uns ohne Fristnennung, zusagte zu gewähren.

    Etwa 2 Wochen nach diesem Gespräch haben wir die schriftliche Kündigung erhalten, die aufgrund von Eigenbedarf für seinen Sohn begründet war, welcher zuvor ausdrücklich vom Vermieter als Interessent des Hauses ausgeschlossen war. Die Begründung des Eigenbedarfs, wurde damit erklärt, das der Sohn aktuell noch 600 Kilometer entfernt in Hannover lebt.

    Ich habe bereits recherchiert und zudem festgestellt, das im Kündigungsschreiben der Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht und die Frist fehlen.

    Grundsätzlich wäre die Frage, wie die Chancen stehen hier Widerspruch gegen den vermutlich vorgeschoben Eigenbedarf einzulegen und ob aufgrund unserer Lebenssituation die Härtefall Regelung herangezogen werden kann.

    Unser 12 jähriger Sohn hat sein festes soziales Umfeld in unserem Wohnort und mein Mann arbeitet in selbständiger Tätigkeit täglich in unserem Haus im Home Office, welches auch als Zweitniederlassung seines Gewebes genannt ist.

    Wir sind bereits auf der Suche nach einem neuen Mietobjekt aber da der Mietmarkt derzeit sehr angespannt ist und wir unseren Sohn nicht aus seinem sozialen Umfeld und seiner Schule reißen möchten, ist unser Suchradius entsprechend klein um eine Immobilie zu finden in der mein Mann dazu auch weiterhin noch seine berufliche Tätigkeit ausüben kann sehr schwierig.

    Effektiv ist und klar,wir müssen aus dem Haus raus aber aufgrund der Umstände möchten wir den Auszugstermin herauszögern um die Möglichkeit zu haben etwas passendes neues zu finden und nicht unter Zwang irgendwo hin zu gehen zu müssen.

    Welche Schritte könnte unser Vermieter nach einem solchen Widerspruch gehen und wie stehen unsere Chancen auf erfolgreichen Widerspruch?

    Danke für Eure Einschätzung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!