Beiträge von CrashGhost

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne wissen, wann ich meinen Mietvertrag frühestmöglich ordentlich kündigen kann.

    Im Mietvertrag steht:

    „Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.07.2025 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

    Danach steht:

    „Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 30.06.2027 (maximal bis zum Ende des 47. Monats ab Vertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt.“

    Der Vertrag wurde Ende April 2025 unterschrieben, Mietbeginn war der 01.07.2025.

    Meine Frage:

    Kann ich beispielsweise bereits im April 2027 die Kündigung beim Vermieter einreichen und darin zum 01.07.2027 kündigen, sodass ich zum 01.07.2027 aus der Wohnung raus bin? Oder kann ich die Kündigung erst nach dem 30.06.2027 einreichen?

    Vielen Dank im Voraus ^^

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