Beiträge von Beko2026

    Zur Situation: ich wohne zur Miete (1. Stock), mein Vermieter wohnt unter mir. Am Freitag, 26. Juni wurde mir mitgeteilt, dass ab dem folgenden Montag (29.06.) der Balkon renoviert werden würde und ich dementsprechend meinen Schlüssel in der Wohnung stecken lassen solle. Dies habe ich nun zwei Wochen lang gemacht, morgens den Wohnungsschlüssel stecken lassen, bevor ich zur Arbeit fuhr. Der steckte natürlich, bis ich abends von der Arbeit kam. Zeitgleich ließ der Vermieter unten die Haustür offen.

    Ich konnte nicht alle Räume abschließen, da nicht alle Schlösser funktionieren. Am Mittwoch (08.07.) teilte ich dem Vermieter mit, dass die Arbeiten bitte bis Freitag (10.07.) abgeschlossen sein müssten oder in meiner Anwesenheit fortgesetzt werden müssen, da ab Montag meine Tochter drei Wochen bei mir sei und ich keine fremden Handwerker alleine mit ihr in der Wohnung haben möchte, die uneingeschränkten Zugang zur gesamten Wohnung haben.

    Mein Vermieter teilte mir daraufhin mit, dass ich zur Mithilfe verpflichtet sei und dementsprechend den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu ermöglichen habe.

    Bevor die Arbeiten begannen, hatte ich dem Vermieter auch mitgeteilt, dass ich ab dem 20.07. Urlaub habe und die Arbeiten gerne in der Zeit durchgeführt werden könnten.

    Bin ich verpflichtet, meine Wohnung weiterhin offen zu lassen, wie ich es bereits seit zwei Wochen tu? Ich habe Bauchschmerzen dabei, wenn ich dran denke, dass fremde Personen täglich zehn Stunden uneingeschränkten Zugabg zu meiner Wohnung haben, während meine 16-jährige Tochter dort ist. :(

    Da ich es im Beitrag selbst vergessen habe: vielen Dank für das Durchlesen und eventuelle Antworten, ihr Lieben. 😊

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!