Soweit ich das verstehe, ist man bei einer WG als Gesamtschuldner leider tatsächlich dafür verantwortlich, dass die komplette Miete gezahlt wird, unabhängig davon, wer intern seinen Anteil nicht leistet.
Das bedeutet aber auch, dass du das Geld grundsätzlich von dem Mitbewohner zurückfordern kannst, der nicht gezahlt hat. In der Praxis ist das natürlich oft schwierig, vor allem wenn die Person sich komplett querstellt.
Was ich hier etwas problematisch finde, ist, dass der Vermieter bzw. die Firma sich einfach zurückhält, obwohl die Situation bekannt ist. Rein rechtlich scheint das zwar möglich zu sein, aber es verschärft die Lage für die anderen Beteiligten ziemlich.
Vielleicht hat jemand noch genauere Erfahrungen mit so einem Fall, gerade was Kündigung oder einzelne Vertragsänderungen angeht.