Hallo Pgua,
kurz und knapp: Laut BGH-Rechtsprechung musst du eine unrenoviert übernommene Wohnung beim Auszug in der Regel nicht streichen, sofern du keinen angemessenen Ausgleich (z. B. mietfreie Zeit) erhalten hast.
Jegliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind in diesem Fall oft unwirksam. Das ist besonders wichtig, damit der Vermieter am Ende keine unberechtigten Kosten von deiner Kaution abzieht.
Viel Erfolg beim Auszug!