Beiträge von jurgenborn

    Hallo Pgua,

    kurz und knapp: Laut BGH-Rechtsprechung musst du eine unrenoviert übernommene Wohnung beim Auszug in der Regel nicht streichen, sofern du keinen angemessenen Ausgleich (z. B. mietfreie Zeit) erhalten hast.

    Jegliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind in diesem Fall oft unwirksam. Das ist besonders wichtig, damit der Vermieter am Ende keine unberechtigten Kosten von deiner Kaution abzieht.

    Viel Erfolg beim Auszug!

    Kurz und knapp: Ja, sie darf das leider.

    Das BGH-Urteil ist da leider eindeutig. Auch wenn du nur 16 km weiter weg wohnst und eine schriftliche Zusage gegeben hast: Die Kaution ist eine dingliche Sicherheit. Der Vermieter muss sich rechtlich nicht auf dein Wort oder die räumliche Nähe verlassen, sondern darf einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis die Betriebskostenabrechnung fällig ist.

    Ein Jahr Wartezeit ist bei der Nebenkostenabrechnung leider völlig normal, da sie keine Zwischenabrechnung erstellen muss. Solange sie nur den Betrag einbehält, der voraussichtlich für die Nachzahlung gebraucht wird, ist sie im Recht. Nervig, aber legal......

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