Ich wohne in einer Wohnanlage mit ca. 40 Wohnungen – kleine 1-Raum / 2 Raum Appartements. In meinem Mietvertrag und den Mietverträgen einiger Nachbarn die ich einsehen konnte steht zum Thema Miete / Betriebskosten:
ZitatDie monatliche Kaltmiete beträgt: XXX €
Daneben sind Vorauszahlungen für Betriebskosten gemäß der §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu tragen. Eine Aufstellung der aktuellen Betriebskosten ist diesem Mietvertrag als Anlage 2 beigefügt: YYY €
Was gilt denn nun ? §§ 1, 2 BetrKV oder Anlage 2 zu meinem Mietvertrag?
Ich frage deshalb, weil das bei mir unterschiedlich ist.
In §§ 2 BetrKV steht, dass zu den Betriebskosten "Gartenpflege" und "Betriebskosten und Wartung des Aufzuges" gehört.
In der "Anlage 2" von meinem Mietvertrag steht davon nichts - dafür aber die meisten anderen Punkte von §§ 2 BetrKV.
Und in meiner letzten Betriebskostabrechnung werden "Gartenpflege" und "Betriebskosten und Wartung des Aufzuges" als umlagefähige Kosten aufgeführt.