Beiträge von SeeMieter

    Ich wohne in einer Wohnanlage mit ca. 40 Wohnungen – kleine 1-Raum / 2 Raum Appartements. In meinem Mietvertrag und den Mietverträgen einiger Nachbarn die ich einsehen konnte steht zum Thema Miete / Betriebskosten:

    Zitat

    Die monatliche Kaltmiete beträgt: XXX €
    Daneben sind Vorauszahlungen für Betriebskosten gemäß der §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu tragen. Eine Aufstellung der aktuellen Betriebskosten ist diesem Mietvertrag als Anlage 2 beigefügt: YYY €

    Was gilt denn nun ? §§ 1, 2 BetrKV oder Anlage 2 zu meinem Mietvertrag?
    Ich frage deshalb, weil das bei mir unterschiedlich ist.

    In §§ 2 BetrKV steht, dass zu den Betriebskosten "Gartenpflege" und "Betriebskosten und Wartung des Aufzuges" gehört.
    In der "Anlage 2" von meinem Mietvertrag steht davon nichts - dafür aber die meisten anderen Punkte von §§ 2 BetrKV.
    Und in meiner letzten Betriebskostabrechnung werden "Gartenpflege" und "Betriebskosten und Wartung des Aufzuges" als umlagefähige Kosten aufgeführt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!