Beiträge von Joktan

    Hallo zusammen,

    Ich lebe in einer WG und bin seit Monaten mit fortgesetzten Störungen durch einen Mitbewohner konfrontiert, die der Vermieter trotz mehrfacher Beschwerden nicht behebt.

    Situationsbeschreibung (seit 15.09.2025):

    Die folgenden Vorfälle dokumentieren ein Muster von Belästigung, Stalking und Einschüchterung:

    1. Aufjägern und Spionage vor meiner Wohnungstür
    2. Falsche Aushänge und Entfernung von Hausordnungsunterlagen
    3. Drohungen und aggressives Verhalten
    4. Ständige Überwachung und Kontrolle
    5. Falsche Anschuldigung bei der Polizei.

    Vermieterreaktion:
    - Schriftliche Beschwerde mit Unterschriften und Zeugenaussagen eingereicht
    - Vermieter behauptet, es sind nur "Kleinigkeiten" und "persönliche Unstimmigkeiten"
    - Erneute Klage mit Dokumentation und Fristsetzung .
    - Bis heute: KEINE MÜNDLICHEN oder schriftlichen Maßnahmen des Vermieters

    Meine rechtlichen Fragen:

    1. Bin ich berechtigt, gemäß § 536 BGB Mietminderung geltend zu machen, da die Verantwortung des Vermieters zur Gewährleistung des ungestörten Gebrauchs (§ 535 BGB) verletzt ist?

    2. Wie hoch könnte die Mietminderung prozentual sein angesichts von monatelanger, dokumentierter Belästigung?

    3. Muss ich eine zusjätzliche Frist setzen, bevor ich die Mietminderung umsetze?

    4. Kann ich Anwaltskosten geltend machen für die notwendige Verte­igung meiner Rechte?

    Die Situation beeinträchtigt meine psychische Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität erheblich. Ich habe alle notwendigen Unterlagen und Zeugenaussagen dokumentiert.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und rechtliche Unterstützung!

    Ja, du hast das Recht zur Mietminderung. Das Wichtigste: Deine Vermieterin hat schriftlich bestätigt, dass die Fenster (Kältebrücken) den Schimmel verursachen – das ist Beweis für ihre Verschuldung.

    Wie vorgehen:

    1. Schriftliche Mängelanzeige sofort an die Vermieterin senden
    2. Mietminderung ab sofort anmelden
    3. Frist für Reparatur setzen (2-4 Wochen)
    4. Alles dokumentieren: Fotos, Datum, auch den Geruch

    Wichtig: Die Vermieterin könnte später argumentieren, dass du nicht richtig gelüftet/geheizt hast. Daher: Dokumentation ist deine beste Waffe – und kontaktiere deinen Mieterverein für professionelle Unterstützung.

    Die schriftliche Bestätigung der Vermieterin ist dein stärkster Punkt. Viel Erfolg!

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