Hallo zusammen,
Ich lebe in einer WG und bin seit Monaten mit fortgesetzten Störungen durch einen Mitbewohner konfrontiert, die der Vermieter trotz mehrfacher Beschwerden nicht behebt.
Situationsbeschreibung (seit 15.09.2025):
Die folgenden Vorfälle dokumentieren ein Muster von Belästigung, Stalking und Einschüchterung:
1. Aufjägern und Spionage vor meiner Wohnungstür
2. Falsche Aushänge und Entfernung von Hausordnungsunterlagen
3. Drohungen und aggressives Verhalten
4. Ständige Überwachung und Kontrolle
5. Falsche Anschuldigung bei der Polizei.
Vermieterreaktion:
- Schriftliche Beschwerde mit Unterschriften und Zeugenaussagen eingereicht
- Vermieter behauptet, es sind nur "Kleinigkeiten" und "persönliche Unstimmigkeiten"
- Erneute Klage mit Dokumentation und Fristsetzung .
- Bis heute: KEINE MÜNDLICHEN oder schriftlichen Maßnahmen des Vermieters
Meine rechtlichen Fragen:
1. Bin ich berechtigt, gemäß § 536 BGB Mietminderung geltend zu machen, da die Verantwortung des Vermieters zur Gewährleistung des ungestörten Gebrauchs (§ 535 BGB) verletzt ist?
2. Wie hoch könnte die Mietminderung prozentual sein angesichts von monatelanger, dokumentierter Belästigung?
3. Muss ich eine zusjätzliche Frist setzen, bevor ich die Mietminderung umsetze?
4. Kann ich Anwaltskosten geltend machen für die notwendige Verteigung meiner Rechte?
Die Situation beeinträchtigt meine psychische Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität erheblich. Ich habe alle notwendigen Unterlagen und Zeugenaussagen dokumentiert.
Vielen Dank für Eure Hilfe und rechtliche Unterstützung!