Hallo,
Anfang des Monats habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten, bei der einige Punkte Fragen aufwerfen.
Zuerst zum Untermietvertrag: Darin steht, dass die Abrechnung nach den Bestimmungen des Hauptmietvertrags erfolgt. Im Hauptmietvertrag selbst ist jedoch geregelt, dass der Untermieter alle Nebenkosten vollständig übernimmt. Gleichzeitig werden die Zimmer in dieser Wohnung an mehrere Personen vermietet, von denen jede einen eigenen Mietvertrag mit dem Untermieter hat. Im Untermietvertrag und im Hauptmietvertrag ist nicht geregelt, wie die Nebenkosten zwischen den Mietern konkret aufgeteilt werden.
Soweit ich recherchiert habe, erfolgt die Zahlung der Nebenkosten, wenn der Vertrag dies nicht explizit regelt, nach § 556 BGB. Das heißt, wenn es möglich ist, den konkreten Verbrauch pro Zimmer zu bestimmen, sollte dies auch berücksichtigt werden. In dieser Wohnung gibt es in jedem Zimmer Messgeräte an den Heizkörpern, und aus den Belegen geht hervor, dass der Verbrauch in den Nachbarzimmern teilweise doppelt oder dreimal so hoch war. Der Vermieter sagt jedoch, dass er die jährlichen Kosten immer gleichmäßig auf alle Mieter verteilt, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs.
Die Wasserzähler (warm/kalt) gibt es nur einmal pro Wohnung, daher gibt es hier kein Problem bei der Verteilung auf drei Personen.
Kann ich also nachweisen, dass ich nur für den tatsächlichen Verbrauch in meinem Zimmer und ein Drittel der Gemeinschaftsflächen zahlen muss? Und wenn ja, wie genau kann ich das machen?
Eine andere Frage betrifft den Strom:
Die Rechnung für Strom liegt für den Zeitraum 01.09.2023–01.09.2024 vor. Der Vermieter betrachtet diese Rechnung als Abrechnung für das Jahr 2024 und verlangt von mir die Zahlung für acht Monate, da ich in dieser Wohnung vom 01.05.2024 bis Dezember 2024 wohne, obwohl die Belege tatsächlich nur vier Monate meines Aufenthalts abdecken.
Muss ich also acht Monate zahlen oder nur vier, da die Abrechnung für 2025 den Zeitraum 01.09.2024–01.09.2025 umfasst, den ich ebenfalls komplett zahlen müsste, da die WG aufgelöst wird?
Macht es für mich Sinn, einen Widerspruch zu schreiben, und könnte diese Situation vor Gericht landen? Meine Einwände in einem persönlichen Gespräch wurden von den Vermietern abgelehnt.