Liebe Mietrecht-Gemeinschaft,
heute wende ich mich an euch, um ein Anliegen im Bezug auf die Gartennutzung und die Umlage von Betriebskosten zu besprechen.
Ich wende mich an euch, weil ich kürzlich eine Nachricht der Vermieter-Partei bekam, welche bei mir Fragen aufrief, ob die Vermieter-Partei ihr Vorhaben so Umsetzen darf wie aktuell angekündigt.
Zur Situation:
Ich wohne in einer Mietwohnung im 3-Partein Mietshaus, zur Warmmiete, mit Strom und Warmwasser – quasi als Flatrate. Die Wohnung habe ich vor zwei Jahren bezogen. Der Mietvertrag umfasst: Wohnung + PKW-Stellplatz + Gartenhaus. Der Mietvertrag wurde mit einer aus zwei Personen bestehenden Vermieter-Partei geschlossen, die aktuell nur noch aus einer Person besteht.
Die Vermieter-Partei ist aktuell unzufrieden mit dem Zustand des Grundstückes, genauer, mit den Grünflächen.
Man drohte nun damit, den neuen Hausverwalter (den ich weder kenne - noch weiß ich ob der Legal was mit meinem Mietvertrag zu tun hat) damit zu beauftragen, Gartenbaubetriebe zu engagieren damit die Grünflächen gemäht werden und die Kosten auf die Betriebskosten umzulegen. (also auf mich und andere Mieter)
Nun richtet sich meine Frage an die Betriebskosten – denn so wie ich meinen Mietvertrag verstehe kann mir die Vermieterpartei solche Kosten nicht umlegen. Dazu habe ich folgend einen Auszug aus meinem Mietvertrag verfasst zu den Betriebskosten – drei Punkte sind im Mietvertrag gestrichen, die habe ich auch so hier aufgeführt.
Frage zu den Betriebskosten:
In meinem Mietvertrag sieht die Klausel zu den Betriebskosten so aus:
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§ 5 Betriebskosten
1. Neben der Miete werden alle auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten i. S. der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der zweiten Berechnungsverordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, umgelegt und durch Vorauszahlungen mit der jährlichen Abrechnung erhoben. Dazu gehören: ( i. S. der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der zweiten Berechnungsverordnung - hab ich nicht in den Unterlagen zu meinem Mietvertrag)
- Kosten für zentrale Heizung und Warmwasserversorgung, Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Warmwassergeräten (zusätzlich gilt § 12)
- Kosten für Warmwasserversorgung und Entwässerung
- Kosten für die Stromversorgung der Wohnung
- die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (z.B. Grundsteuer)
- die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- die Kosten der Schornsteinreinigung
- die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
- die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- d
ie Kosten der Gartenpflege - die Kosten der Allgemeinbeleuchtung
- d
ie Kosten für den Hauswart - die Kosten des Betriebes der Gemeinschafts-Antennenanlage als monatlicher Festbetrag
- d
ie Kosten des Betriebes der maschinellen Wascheinrichtung - sonstige Betriebskosten
Anschließend folgt ein Teil über die Höhe der
- Energiekosten, für Heizung und Warmwasser
- Neben- und Betriebskosten (incl. Strom)
- Kosten des Betriebes der Gemeinschafts-Antennen als monatlicher Festbetrag
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Und dann folgen weitere Bestimmungen zu den Betriebskosten. - welche ich hier nicht aufführe, da sich diese mit anderen Themen beschäftigen.
Mir stellt sich nun die Frage, ob der Garten den ich als meinen verstehe, überhaupt meiner ist? (Mietvertrag umfasst Wohnung + PKW-Stellplatz + Gartenhaus (Garten war nur Mündlich besprochen)) Sowie, ob ich mit meiner Auffassung richtig liege, dass nach Mietvertrag diese Kosten nicht auf mich umgelegt werden können?
Ihr stellt euch bestimmt die Frage, was ist denn dem Vermieter ein dorn im Auge an den Grünflächen ist? - Das beantworte ich sehr gern
- also, ich habe die Wohnung die nach hinten fällt, also mein Garten ist von der Straße aus auch nicht zu sehen. Nun finde ich es persönlich wichtig, im Sommer das Gras nicht zu schneiden, damit kleinstlebewesen rückzugsorte an heißen Tagen finden - kurzgesagt ist mein Rasen höher gewachsen, als die Rasen der Nachbarn. Das scheint der Vermieter-Partei nicht zu schmecken. Aus meiner Sicht (es soll ja mein Garten sein) ist die Frage wie hoch der Rasen wächst allerdings meine Angelegenheit. Ich denke dass sich die Vermieterpartei da ziemlich weit aus dem Fenster lehnt, mir zu sagen, dass der Rasen kürzer sein soll. Die aktuelle Höhe liegt bei 10-20 cm, je nachdem wo man nachmisst.
Vielen Dank möchte ich allen ausprechen, die bis hier hin gelesen haben - und denen, die hierzu etwas beitragen können.
Habt herzlichen Dank!
Strudel