Es hat sich durch unten gelöst und dadurch ist der riss entstanden. Wir haben mit keinem Gegenstand dagegen gehauen oder sonst was. Also falls wir das ersetzen müssen, die duschkabine war ja bestimmt älter. Man könnte ja dann, was kaputt ist bezahlen, also eine seite der duschwand.
Beiträge von shinu
-
-
Das muss er nicht. Da der Schaden innerhalb der Wohnung ist und somit im Obhutsbereich des Mieters, kommt es zur Beweislastumkehr.
Ich meine damit es passiert ja nach Jahren ein gewisser Verschleiß.BBenutzungschäden sind doch ganz normal. Wenn müsste ich doch nicht alles zahlen oder ? Die Kabine hatte doch auch der Vermieter genutzt ?
-
Erneut, das hat jetzt nichts mit Ihrer falschen Aussage zu tun, dass der Vermieter grundsätzlich für die Reparatur zuständig sei. §249 Abs. 1 BGB (Reparatur durch den Mieter) ist durch das genannte Urteil nicht ausgeschlossen. Lediglich die Fristsetzung ist durch das Urteil nicht nötig, sondern der Vermieter darf direkt Schadenersatz verlangen. Aber er muss es nicht. Ist es so erklärt jetzt klarer geworden?
Kann der Vermieter auch beweisen das ich es war, mit dem Schaden?
-
Hallo,
Wir wohnen seit 6 Jahren in der Mietwohnung und die duschkabine (plastik, eine Seite) hat einen riss. Muss ich oder der Vermieter das reparieren, man weiß ja auch nicht, ob die bevor wir einziehen neu war. Da wir bald ausziehen wollen, wissen wir nicht was wir machen sollen und ob wir wegen der Kabine überhaupt die Kaution wieder bekommen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!