Hallo liebe Forum Mitglieder,
Ich habe ein anliegen bezüglich meiner Nebekostenabrechnung (Vorallem Färmwärme)
Folgende Positionen sind in der Rechnung der MVV
Verbrauchspreis 1.258€ -Verrechnungspreis x€ -Servicepreis x€
Alle Positionen wurden bei uns auch in der Rechnung wie folgt aufgeteilt:
Verbrauchspreis: Verbrauch laut Zähler * Verbrauchspreis
Verrechnungspreis: Anteilig durch die 3 Parteien die im Haus leben
Servicepreis: Anteilig durch die 3 Parteien die im Haus leben.
..soweit so gut.
Nun aber ist von der Rechnung ein Restbetrag von 721€ übrig (Position Verbrauchspreis, nach Abrechnung aller Mieter/Zähler). Die Vermieter haben nun diesen Betrag (721€) einfach durch 3 geteilt. Nun zahlen wir nach verbrauch/Zählerstand 193€ + nochmals 224€(wo ich nicht weis woher das kommt). Mein Vermieter sagt mir, dass es rechtlich zulässig ist, den Restbetrag der Rechnung durch 3 zu teilen. Aber was sich mir nicht erklärt, dann zahlen wir nochmals die gleiche Menge an Fernwärme (nicht nachweisbar), wie auf unserem Zähler.
Vielleicht hat ja schon einmal jemand einen ähnlichen Fall gehabt. Darf er mir einfach nochmals die 224€ in Rechnung stellen, da es eine höhere Summe ist, als wir Verbraucht haben. (Service, etc. zahlen wir ja auch, das kann es nicht sein.)
Herzlichen Dank im Voraus
Sarah