Beiträge von escapando

    Vielen Dank für die Antwort.

    Darf ich fragen, wieso du davon ausgehst, dass in diesem Fall kein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt?

    In §543 BGB heißt es ja ausdrücklich, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung zulässig ist, wenn "der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt". Das ist hier der Fall - er gefährdet das Mietobjekt, indem er den Herd wiederholt anlässt (hat bereits einen kleinen Brand ausgelöst, den einer meiner Mitbewohner glücklicherweise sofort bemerkt und gelöscht hat) und ohne Genehmigung des Vermieters sein Zimmer einem Dritten überlassen will. Ich bin keine Juristin, aber für mich liest sich das eigentlich eindeutig.

    Auf eine Kündigung des gesamten Vertrags würden wir es ungern ankommen lassen, da der Vertrag sehr alt ist und die Miete entsprechend günstig und der Vermieter diese Gelegenheit sicher nicht ungenutzt lassen würde. D.h., welche Möglichkeiten haben wir? Können wir als Mitbewohner:innen auch rechtliche Schritte unternehmen, um ihn aus dem Vertrag zu klagen?

    Moin,

    ich wende mich an euch mit einer Frage zu meiner aktuellen Wohngemeinschaft. Wir sind vier Personen, alle in der Hauptmiete. Einer meiner Mitbewohner ist zunehmend untragbar. Es fängt damit an, dass er wiederholt den Herd anlässt (wird alles bereits dokumentiert), sich trotz mehrfacher Belehrung und Schimmel im Bad nicht an ein korrektes Lüft- und Heizverhalten nach dem Duschen hält, die Küche i.d.R. verdreckt hinterlässt, nie aufräumt, sich null in mehr als notwendige Renovierungsarbeiten der Gemeinschaftsräume eingebracht etc. Jetzt möchte er ab dem 15.5. für einige Monate verreisen und einen Zwischenmieter in sein Zimmer holen. Dies hat er nur gegenüber einem meiner Mitbewohner kommuniziert. Erst auf insistierende Nachfrage erklärte er sich dazu bereit, uns den Zwischenmieter vorzustellen. Den vereinbarten Termin ließ er kommentarlos verstreichen. Daraufhin beschlossen meine Mitbewohner und ich, dass wir einen Zwischenmieter nicht mehr genehmigen werden, da es zu kurzfristig ist, wir die Person nicht kennen, er uns keine Möglichkeit gegeben hat, die Person kennenzulernen, und die ganze Kommunikation intransparent, unzuverlässig und kurzfristig verlief. Dies teilten wir ihm schriftlich mit. Gestern schrieb er einem meiner Mitbewohner, dass er 19 Uhr mit dem Zwischenmieter da ist und wir doch alle kommen sollen. Ich hatte, ebenso wie meine anderen Mitbewohner, keine Zeit, zudem setzt er sich damit über unsere Entscheidung hinweg und kommuniziert unverändert nicht mit allen, sondern legt die Last auf meinen Mitbewohner, davon ausgehend, dass er das sicher an uns anderen weiterleiten wird.

    Wir befürchten, dass er trotz unseres Widerspruchs ab dem 15. einer fremden Person Zutritt zu unseren Wohnräumen gewährt. In diesem Fall würden wir als WG die Polizei rufen, um die Person entfernen zu lassen. Für die Zwischenmiete liegt auch keine Erlaubnis des Vermieters vor, unser Mitbewohner hat sich nicht darum geschert, diese einzuholen.

    Wir überlegen nun, ob wir uns kollektiv als WG an den Vermieter wenden und den Sachverhalt schildern. Wenn ich §543 BGB richtig verstehe, müsste das Verhalten unseres Mitbewohners eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wir fürchten allerdings, dass diese Kündigung dann für den gesamten Mietvertrag gilt, sprich wir auch rausgeschmissen werden würden. Gerne möchte ich mich daher erkundigen, wie es in einem Fall wie unseren aussieht - welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, gegen unseren Mitbewohner vorzugehen und ihn irgendwie rauszubekommen, welche Möglichkeiten haben wir, den Zwischenmieter zu verhindern, und kann der Vermieter den Vertrag nur mit ihm aufkündigen?

    Bin sehr dankbar für fundiertere Einschätzungen.

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