Beiträge von hcarsten

    Hallo Zusammen,

    ich habe Jan/2009 mit meinem (damaligen) Vermieter ein Mietvertrag mit Index-Miete vereinbart. Damals habe ich 995,- kalt gezahlt. Dann 2020 ist meine Freundin bei mir eingezogen. Ich dann mit meinem Vermieter eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben:

    Ab dem 01.06.2020 wird Frau X. Y., die Wohnung mit bewohnen. Die Miete wird wie folgt angepasst: monatliche Grundmiete € 1200,00. Die Miete wird bis zum 1.1.2025 als fest vereinbart.

    Mittlerweile ist der Vermieter verstorben und sein Sohn (als Erbe) möchte jetzt die Miete erhöhen auf jetzt 1440€ (das sind dann ca. 20% auf 1200€). Ich habe mal in den Index geschaut und das passt, wenn man den Bezugspunkt auf Juni 2020 legen würde. ABER es gibt ja noch die Vertragsänderung:

    a) die Erhöhung in 2020 von 995€ auf 1200€ war deutlich höher als der durch den Index vorgeben (ca. 55€ mehr). Aber in der Vereinbarung wird ja darauf kein Bezug genommen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass bei einem Index-Mietvertrag anderweitige Miet-Erhöhungen nicht erlaubt sind.
    b) Bricht die Vereinbarung denn die Index-Miete - zumindest bis Anfang 2025 und würde sich dann der Bezugspunkt nicht auf den 1.1.2025 verschieben ?
    c) Und wenn das alles nicht passt könnte ich evtl. Schadensersatz verlangen, weil ja für ca. 2 Jahre zuviel bezahlt wurde (danach ca. Ende 2021 würde Index ja tatsächlich einer Miete von 1200€ entsprechen).
    d) Wenn die Erhöhung in 2020 nicht korrekt war wäre ja auch der Bezugspunkt falsch, also auch die Erhöhung jetzt ja wieder um die 55€ von oben zu hoch.

    Oder war das am Ende keine so dolle Idee die zusätzliche Vereinbarung zu unterschreiben ?

    besten Dank für mögliche Antworten.

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