Beiträge von Geralt86
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Mal ins blaue vermutet, dürfte der Vermieter ziemlich verärgert sein, das du alleine vor 2 Monaten eine 3 -Zimmer 80qm Wohnung mietest und ihm vorher nicht erzählst wer da noch alles mit einziehen soll, obwohl das offensichtlich schon vorher klar war....
Die Vermutung mag nahe liegen, ist aber tatsächlich nicht so.
Bin ja hier ganz anonym im Netz und würde dies sonst erwähnen, um eine akkurate Rückmeldung zu meinem Sachverhalt zu bekommen. -
Heute erhielt ich ein Schreiben des Mieters, der die Zahlung der Kaution in Raten ablehnte und in 2 anstatt 3 Raten, wie es laut BGB rechtens ist und mich deswegen abmahnte. Zudem drohte er mich zu kündigen , wenn ich meine Eltern bei mir aufnehme und anmelde.
Ich verstehe den Grund nicht. Das Haus ist barrierefrei gestaltet und dort wohnen 80% Rentner und pflegebedürftige. Die Wohnung ist riesig. Muss dazu erwähnen, dass meine Eltern Migrationshintergründe haben und ich hoffe, dass es nicht daran liegt.
[Brief des Vermieters aus Vertragsdatenschutzgründen entfernt]
Wie gehe ich hier am besten vor? Kaution gemäß § 551 Abs. 2 des BGB weiterhin nach 3 Raten begleichen?Hinsichtlich meiner Eltern werde ich dies wohl Einklagen müssen?
Danke
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Die Wohnungsgeberbestätigung füllen Sie wie gesagt selber aus, da Sie Wohnungsgeber für Ihre Eltern sind. Für die Anmeldung an sich gibt es also kein Hindernis. Bleibt nur, mit dem Vermieter ins Reine zu kommen, denn man will ja keine schlechte Stimmung zum Vertragspartner provozieren.
Ganz lieben Dank für die Auskunft.
Jetzt ärgere ich mich total, dass ich dem Vermieter eine so knallharte Mail geschickt habe und noch fälschlicherweise auffordere mir eine Bescheinigung auszustellen, wo ich diese selbst ausstellen muss.
Dadurch wäre die Mail nicht ganz so hart und auf Konfrontation. Dann hätte ich einfach geschrieben „hiermit informiere ich Sie darüber, dass ich meine Eltern bei mir aufnehme“ oder sowas in der Art. -
Gelesen habe ich es aber vielleicht missverstanden.
Meine Mutter ist rheumatisch erkrankt und wird jetzt aller Voraussicht nach in die Pflegestufe eingehen. Zudem war bei Abschluss des Mietvertrags eben nicht klar, dass meine Eltern bei mir einziehen. Dieser Gedanke ergab sich tatsächlich im Nachgang. Wer ist jetzt hier in der beweispflicht? Muss ich beweisen, dass diese Absicht zum Zeitpunkt des Einzugs nicht gegeben war? Wenn ja, wie?
Ich selbst leide seit 2014 an Multipler Sklerose, was ich aber nicht erwähnt habe und daher schadet es auch nicht, wenn meine Eltern hier wohnen und von Zeit zu Zeit hier sind.Wenn es also gesetzlich nicht klar geklärt ist, dass Eltern zum bevorzugten Kreis gehören und ohne Zustimmung einziehen können, könnte dann nicht sagen, dass der Anwalt mich hier falsch beraten und informiert hat?! So klar wie er es darstellte, scheint es ja dann doch nicht zu sein.
Zudem wäre auch die oftmals von Mietvereinen usw. getätigte Aussage, dass Eltern zum nahen Verwandtenkreis gehören und ein Recht besteht, diese aufzunehmen, ebenfalls nicht ganz korrekt. -
Das wäre in diesem Fall auch falsch, wenn der Eigentümer die Bestätigung ausstellt. Denn Wohnungsgeber für Ihre Eltern sind ja hierbei Sie und nicht der Vermieter. Es nennt sich nicht Vermieterbestätigung sondern Wohnungsgeberbestätigung.
Das ist, mit Verlaub, glaube ich nicht ganz richtig.
Folgendes habe ich dazu gelesen„Wenn Ihre Eltern zu Ihnen ziehen und sich bei der Meldebehörde ummelden möchten, müssen sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese Bescheinigung kann in der Regel der Vermieter ausfüllen und unterschreiben. Bei Eigentümern ist eine Selbstausstellung der Bescheinigung möglich.“
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Besten Dank für die Antwort.
Ich war heute bei einem Anwalt für Mietrecht und dieser teilte mir mit, dass die Sache völlig klar sei und die Aufnahme naher Verwandter zulässig sei und keiner Zustimmung durch den Eigentümer bedarf.
Er verwies auch auf einige Urteile des Bundesgerichtshofs und einiger Amtsgerichte und das Oberlandesgericht Bayern, wo es ähnliche Fälle gab.
Ich habe es bereits mehrfach versucht, gütig zu lösen aber der Hausverwalter sagt, dass der Eigentümer dies nicht erlaubt, weil sich viele durch dieses Vorgehen Gelder erschleichen. Somit empfahl mir der Anwalt, ein Schreiben aufzusetzen, wo ich auf diese Paragrafen Hinweise und ebenso auf die Rechtslage und eine Frist von 7 Tagen setze, mir die Wohngeberbestätigung auszustellen.
Kann ich meine Eltern auch ohne diese bei mir anmelden? Vermutlich aber nicht, sonst hätte der Anwalt mir das wohl schon gesagt. -
Hallo,
bin ganz neu hier und würde gerne meine Eltern in meine Wohnung aufnehmen.
Zum Zeitpunkt des Einzugs vor 2 Monaten war ich noch alleiniger Mieter aber meine Eltern sind betagt und ich möchte diese gerne bei mir aufnehmen. Die beiden verbringen gerade über die Wintermonate gerne mal 3-4 Monate im
Süden bei Verwandten, da meine Mutter Rheuma hat und das warme Klima ihr gesundheitlich gut tut.
Da ich den beiden empfohlen habe, ihre Wohnung zu kündigen, da die beiden ohnehin selten und relativ wenig hier sind und ich bereits eine große 3 Zimmer Wohnung mit über 80 qm Miete, können beide gerne zu mir ziehen und bei mir wohnen.
Der Eigentümer hat dies nun abgelehnt und erlaubt es nicht. Im Internet fand ich dazu einige Gerichtsurteile.
Demnach wäre Einzug ohne vorherige Erlaubnis des Vemieters möglich - aber immer unter der Voraussetzung, dass der Zuschnitt und die Wohnungsgröße für einen Einzug geeignet sind.“
Der Vermieter argumentierte, dass viele Menschen solche Anmeldungen durchführen, um Gelder zu kassieren, was ich äußerst dreist fand, da meine Eltern 45 Jahre hart gearbeitet haben und ganz normal Rente beziehen.
Er hat folgende Klausen im MV, die laut Einschätzung eines Anwalts aus einem anderen Fachbereich nicht korrekt sei, dass sie den Mieter benachteiligt:
Die Rentenversicherung verlangt jetzt eine Ummeldung, um weiterhin die Rente zu überweisen, was aber nicht möglich ist, da der Vermieter/Eigentümer keine Wohngeberbescheinigung für meine Eltern ausstellen möchte. Ich teilte ihm mit, dass es nicht ok sei und dass es dazu Urteile gibt.
Wie gehe ich hier am besten vor und wie kann ich meine Eltern dennoch bei mir anmelden? Ich kann die beiden ja schlecht auf der Straße lassen.
Besten Dank im Voraus.
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