Beiträge von Thorsten

    Hallo,

    unser Vermieter hat bisher die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung nicht umgelegt. Im Anschreiben der letzten NK-Abrechung 09-2024

    für den Abrechnungszeitraums Nov-Okt.2023 wurde angedroht bei der Abrechnung Nov.-Okt.24 Grundsteuer und Gebäudeversicherung

    ebenfalls umzulegen. Im Mietvertrag sind die beiden Punkte nicht extra aufgeführt, allerdings der Hinweis, dass Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu §27 II. BV zu zahlen seien.

    Somit hat der Vermieter scheinbar Recht. Da allerdings erst 1 Monat vor Ende des Abrechnungszeitraums die Ankündigung kam, hatte man ja keine Möglichkeit, den NK-Abschlag anzupassen. Nun müssen für beides zusammen EUR 650,-- bezahlt werden. Ist das rechtens?

    Ich freue mich über eine hilfreiche Rückmeldung.

    VG,

    Thorsten

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