Hallo,
unser Vermieter hat bisher die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung nicht umgelegt. Im Anschreiben der letzten NK-Abrechung 09-2024
für den Abrechnungszeitraums Nov-Okt.2023 wurde angedroht bei der Abrechnung Nov.-Okt.24 Grundsteuer und Gebäudeversicherung
ebenfalls umzulegen. Im Mietvertrag sind die beiden Punkte nicht extra aufgeführt, allerdings der Hinweis, dass Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu §27 II. BV zu zahlen seien.
Somit hat der Vermieter scheinbar Recht. Da allerdings erst 1 Monat vor Ende des Abrechnungszeitraums die Ankündigung kam, hatte man ja keine Möglichkeit, den NK-Abschlag anzupassen. Nun müssen für beides zusammen EUR 650,-- bezahlt werden. Ist das rechtens?
Ich freue mich über eine hilfreiche Rückmeldung.
VG,
Thorsten