Beiträge von petermach

    Hallo,


    ich bin neu und über jede Hilfe dankbar. Für mich komplettes Neuland:

    Sind im Juli 2024 ausgezogen. Laut Übergabeprotokoll müssen wir nur Holzleisten am Boden in einem Raum nachbessern. Dies hat der Maler für uns damals übernommen, der sowieso alles neu gestrichen hat (mündlich mit ihm besprochen in Anwesenheit der Vermieterin, dass er das einfach auch mitstreicht).


    Nun verweigert sie die Kaution von 2000 euro, da sie die Malerkosten anteilig abrechnen will. Hat sich jedoch bisher nicht mehr gemeldet.

    Nun möchten wir eine Kautionsforderungs-Brief schreiben. Wissen aber nicht ob sie mit der Klausel im Mietvertrag (s. unten) im Recht ist.

    Im Mietvertrag steht:

    "Über die Kaution ist drei Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Seht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung enstsorechenden Betrag auch darüberhinaus zurückzubehalten."

    Können wir die volle Kaution nun zurückverlangen oder darf sie die Malerkosten noch abrechnen?


    Vielen dank euch!

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