Hallo zusammen!
Meine Situation ist die Folgende. Im Mai in diesem Jahr ist mein Vater verstorben und ich habe als alleiniger Erbe den Mietvertrag mitgeerbt. Die 1-Zimmerwohnung mit Küchennische war ziemlich herunter gewohnt. Im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts wurde die Wohnung zum September diesen Jahres gekündigt. Das Mietverhältnis hat über 20 Jahre gedauert.
Mit einem Freund habe ich die Wohnung komplett entrümpelt und renoviert. Da mein Vater in Berlin gelebt und ich in Lübeck, war das Ganze natürlich ziemlich umständlich. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter die ungestrichenen Heizungen moniert, sowie Türen (und eine Einbauschranktür), die nicht gestrichen waren, aber in einen guten Zustand. Der Vermieter will diese Dinge jetzt durch einen Maler machen lassen und mir in Rechnung stellen. Darüber hinaus soll ich für 2 m2 Paket (Alter des Pakets 25 Jahre) aufkommen, was mein Vater über die Jahre mit einem Bürostuhl stark beschädigt hat.
Da ich erst kürzlich den Erbschein erhalten habe, ist es leider zu einer Überzahlung von 4 Mieten gekommen. Meines Erachtens hat der Vermieter kein Recht diese einzubehalten und sie wie eine Kaution zu betrachten. Ich habe bereits bei der Wohnungsübergabe darauf hingewiesen, dass er die überzahlten Mietern auf das Konto meines Vaters zurück überweisen soll, dies ist bis heute nicht geschehen.
Meine konkreten Fragen wären:
1) Hat der Vermieter ein Anrecht, die überzahlten Mieten einzubehalten?
2) Darf der Vermieter von mir für die 2 m2 Paket den Neupreis berechnen oder muss das Alter des Pakets berücksichtigt werden (nahezu 25 Jahre)?
3) Inwieweit ist ein über 20 Jahre alter Mietvertrag noch verbindlich was die Renovierung zur Wohnungsübergabe anbelangt? Und darf mich der Vermieter zur Zahlung der von ihn monierten Streicharbeiten verpflichten? Wie gesagt sind die Dinge in einen guten Zustand, nur ihm die Farben nicht frisch genug.
Herzlichen Dank im Voraus,
H. Mut