Hallo ![]()
Ich habe mal eine Frage bzgl. der Kaution als Untermieter.
Ich war für ca. 2 Jahre Untermieterin in einer 3er-WG. Die Hauptmieterin der Wohnung war eine andere Mitbewohnerin. Ein anderes Zimmer wurde ebenso untervermietet. Die Kaution sowie die Miete haben wir als Untermieterinnen jeweils an die Hauptmieterin bezahlt.
Nun, alles begann damit, dass Untermieterin 2 im Juni 2024 ausgezogen ist. Auch ich habe zum Juli 2024 gekündigt. Die Hauptmieterin meinte zu dem Zeitpunkt noch, dass sie zwei neue Mitbewohner, und damit zwei neue Untermieter, suchen wolle. Im Laufe hat sie sich aber dazu entschieden, die Wohnung komplett zu kündigen, und ist dann zum Ende August 2024 ausgezogen.
Der Keller der Wohnung war zum Zeitpunkt meines Auszuges im katastrophalen Zustand, es stand dort Müll der letzten.. schätzungsweise 10 Jahre rum.
Ich habe mein Zimmer geräumt, gestrichen, ihr die Schlüssel übergeben.
Nun ist das Problem, dass sie uns die Kaution für unsere Zimmer nicht überweisen möchte, bevor sie die Kaution nicht vom Vermieter zurückbekommt, falls der Vermieter etwas von der Kaution einbehält - und möchte diese Abzüge dann auf uns drei insgesamt umlegen.
Ist das rechtens?
Im Vertrag habe ich das Zimmer gemietet, mit "Recht auf Mitbenutzung von Keller, Küche, Bad".
Als zweiten Punkt habe ich bei der Übernahme des Zimmers einen Abschlag für einen neu gekauften Kühlschrank und eine Waschmaschine (es waren ca. 250€) gezahlt. Würde mir hiervon jetzt auch etwas zustehen, falls sie die Geräte vor der Wohnungsübergabe noch einzeln verkauft hat?
Es ist sehr verstrickt, aber ich hoffe, es gibt einen Rat für dieses Problem. ![]()
Vielen Dank!