Beiträge von Ninnifee

    Vielen Dank für die Antworten. Die wertvollen Sachen wurden von der Familie des Verstorbenen bereits in Besitz genommen, obgleich diese das Erbe ebenfalls ausschlagen.

    Es sind keinerlei Wertgegenstände mehr in der Wohnung. Die Wohnung wird nun geräumt, das verbleibende Mobiliar sowie Kleidung und Kleinkram wie Bücher und DVDs werden entsorgt. Seine Familie hat kein Interesse mehr an Erinnerungsstücken wie Fotos etc.

    Hallo zusammen.

    Folgender Sachverhalt:

    Eine Wohnung von einem Ehepaar, welche beide im Mietvertrag stehen, wurde fristgerecht zum 30.11. gekündigt. Die Ehefrau ist bereits ausgezogen und hat ihren vollständigen Besitz mitgenommen bzw. fachgerecht entsorgt.

    Der verbleibende Ehemann ist innerhalb der Kündigungsfrist Mitte Oktober verstorben. Die Ehefrau sowie sämtliche mögliche Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Somit dürfen die in der Wohnung verbliebenen Besitztümer des Verstorbenen nicht durch die Witwe bzw. die weiteren Erben geräumt werden, da sämtliche Gegenstände Eigentum des Verstorbenen waren und zum Nachlass gehören.

    Frage:

    Wie muss sich die Witwe nun verhalten, wenn der Mietvertrag ausläuft? Da die Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist nicht geräumt und renoviert sein wird, befürchtet die Witwe nun, dass immense Kosten auf sie zukommen werden. Die Wohnungsverwaltung wurde über den Todesfall informiert, bisher gibt es aber keine Rückmeldung mit konkreten Angaben.

    Für freundliche Antworten, Tipps und Ratschläge bin ich euch sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Ninnifee

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