Wenn sich keine Änderungen ergeben, weil der Mietpreis schon im mittleren Bereich ist, verstehe ich nicht, wie man dann von einer Verdopplung der Erhöhung sprechen kann.
Gemeint war Mieterhöhung nach Mietspiegel plus Mieterhöhung aufgrund Modernisierung, also doppelte (zweifache) Mieterhöhung.
Jetzt habe ich mir die Begründung nochmal genau nach Paragraphen durchgelesen und festgestellt, dass sie sich immer nur auf §558 berufen, also Erhöhung nach Mietspiegel und die Renovierung sei damit auch schon berücksichtigt, also nicht getrennt mit §559 begründet.
Sie führen also eine Erhöhung der Nettomiete von 605€ auf 760€ durch (25,6%), obwohl ich nur 100€ wegen Modernisierung zugestimmt habe (ohne zu wissen dass da eine nach Mietspiegel auch noch kommt).
Also mit lediglich §558 müsste die Kappungsgrenze eingehalten werden, nur weil ich dem Teil der Modernisierung zugestimmt habe, können die nicht auch noch den Teil des Mietspiegels voll drauf packen, richtig? Also nur 20%, in meinem Fall 726€, so wie Schweinchenfan schon meinte.