Beiträge von lrt13305

    Wenn sich keine Änderungen ergeben, weil der Mietpreis schon im mittleren Bereich ist, verstehe ich nicht, wie man dann von einer Verdopplung der Erhöhung sprechen kann.

    Gemeint war Mieterhöhung nach Mietspiegel plus Mieterhöhung aufgrund Modernisierung, also doppelte (zweifache) Mieterhöhung.

    Jetzt habe ich mir die Begründung nochmal genau nach Paragraphen durchgelesen und festgestellt, dass sie sich immer nur auf §558 berufen, also Erhöhung nach Mietspiegel und die Renovierung sei damit auch schon berücksichtigt, also nicht getrennt mit §559 begründet.

    Sie führen also eine Erhöhung der Nettomiete von 605€ auf 760€ durch (25,6%), obwohl ich nur 100€ wegen Modernisierung zugestimmt habe (ohne zu wissen dass da eine nach Mietspiegel auch noch kommt).

    Also mit lediglich §558 müsste die Kappungsgrenze eingehalten werden, nur weil ich dem Teil der Modernisierung zugestimmt habe, können die nicht auch noch den Teil des Mietspiegels voll drauf packen, richtig? Also nur 20%, in meinem Fall 726€, so wie Schweinchenfan schon meinte.

    Weil die Absprache lautet, dass die Erhöhung bereits für die Modernisierung ist. Damit schließt sich aus, nochmal aus gleichem Grund eine Erhöhung zu wollen, das wäre entgegen der Absprache. Davon abgesehen gibt es an eine erzwungende Mieterhöhung wegen Modernisierung einige formelle Anforderungen und es würde mich nicht wundern, wenn diese gar nicht eingehalten sind.

    Die weitere Erhöhung ist nicht aus gleichem Grunde, sondern mit Begründung des Mietindex von dem die Wohnung zu weit weg wäre (was tatsächlich ok ist, sie liegt immer noch im mittleren Bereich). Das war vor der Modernisierung auch schon so, dadurch ergeben sich für den Mietindex keine nennenswerten Änderungen - hab mir die Ermittlung mal angesehen. Die Erhöhung Mietindex haben im Hause alle bekommen.

    Somit wurde ich zwar vorher über eine Erhöhung aufgrund Mietindex nicht informiert (und hätte theoretisch eine Modernisierung und weitere Erhöhung bleiben lassen können), aber es ist nicht gegen eine Absprache der Mieterhöhung aufgrund Modernisierung.

    Also Fazit: Ich muss es akzeptieren. Danke.

    Danke soweit für die Antworten, allerdings scheinen auch hier die Meinungen nicht eindeutig. Beide Aussagen zur Kappungsgrenze klingen für mich plausibel, aber welche stimmt nun? :/

    Fruggel: Wenn die 20% Grenze nicht zum Tragen kommt, warum sollte ich den Vermieter an die Absprache erinnern? Er darf ja dann doppelt erhöhen, oder verstehe ich dich falsch?

    Hallo zusammen,

    ich habe zwar recherchiert, aber manche Formulierungen dazu sind mir nicht eindeutig genug, daher die Frage in die Runde:

    Mein Vermieter hat sich nach 50 Jahren mal bereit erklärt die Sanitär-Räume zu renovieren und ich habe einer Mieterhöhung zugestimmt. Es wurde mir also nicht aufgezwungen, sondern war einvernehmlich.

    Zu diesem Zeitpunkt war eine Mieterhöhung aufgrund Mietindex noch kein Thema, bzw. wurde vor Modernisierung nicht angekündigt (formal wohl falsch). Sehe ich auch noch als unproblematisch an, weil wir vorher wie nachher in der Mitte des Mietindex liegen und das preislich nicht relevant sein sollte (die Klassifizierung ist die selbe). Und wegen eines Formfehlers mache ich keinen Rechtsstreit.

    Nun hat er aber die Miete im Oktober zu Februar nicht nur um die besagte vereinbarte Summe erhöht, sondern doppelt. Prinzipiell erlaubt, jedoch kommen wir dann über 20% innerhalb von 3 Jahren.

    Wird die Erhöhung der Modernisierung nun in die 20% Kappungsgrenze eingerechnet, oder darf er diese überschreiten (25,6%) weil unabhängig voneinander? Wie gesagt, die gefundenen Formuliereungen hierzu waren für mich leider nicht eindeutig.

    Danke im voraus für die Antworten

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