Beiträge von Ranes

    Hallo Alexandru,

    wenn keine Forderungen des Vermieters bestehen muss er die Kaution auszahlen. Nur einen angemessenen Betrag darf er zurückbehalten bis die Betriebskosten Abrechnung erfolgt, zur Sicherheit das diese bezahlt wird.

    Ich würde ein nettes Schreiben aufsetzen mit einer Frist.

    Hallo zusammen,

    im April erhielt ich einen Anruf von meinem Vermieter, der mir mitteilte, dass das Fernablesemodul meiner Heizung seit sechs Monaten nicht mehr sendet und ein Handwerker vorbeikommen müsse. Das stellte für mich kein Problem dar. Der Handwerker kam, prüfte das Fernablesemodul mit seinem Messgerät und stellte fest, dass es einwandfrei funktioniert. Er empfahl jedoch, das Modul vorsichtshalber auszutauschen, da das verbaute möglicherweise defekt sein könnte, was er dann auch tat.

    Nach zwei bis drei Wochen erhielt ich Post von meinem Vermieter mit der Forderung, das Modul in Höhe von 79 € zu bezahlen. Natürlich rief ich sofort an, um zu klären, warum ich dafür aufkommen sollte. Die Dame am Telefon erklärte mir, dass der Handwerker behauptet, das Modul sei entwendet worden und nicht vorhanden gewesen. Ich versicherte ihr, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

    Nun habe ich ein Schreiben von einem Anwalt erhalten. Was meint ihr, sollte ich jetzt tun?


    Danke schonmal für die Antworten.

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