Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe im Rahmen des Mietvertrages die Einbauküche vom Vermieter abgekauft. Jetzt ist die Spülmaschine kaputt gegangen und ich möchte diese gerne ersetzen. Soweit keine große Sache - Dachte ich. Beim genaueren Betrachten ist mir aufgefallen, dass ein Ausbau der Spülmaschine nur möglich ist, wenn man die Arbeitsplatte (inklusive Herd, Spülbecken etc.) aus und wieder einbaut, oder den erhöhten Boden in der Küche ausbaut.
Das liegt daran, dass in der Küche ein erhöhter Boden installiert ist, welcher vor der Spülmaschine steht. Die Spülmaschine selbst steht nicht auf dem erhöhten Boden und ist oben mit einer Arbeitsplatte verschraubt. Die Spülmaschine ist in die Küchenzeile integriert, daher kann man von vorne nicht sehen wo die Spülmaschine steht.
Auf Anfrage an den Vermieter ob es einen anderen Weg gibt die Spülmaschine auszubauen meinte dieser, dass ihm keine weitere Möglichkeit bekannt ist und dass ich beim Kauf der Küche ja mit dem Aufbau einverstanden war und mich deshalb selbst darum kümmern muss.
Ich frage mich jetzt, ob der Umstand, dass der Aufbau der Küche keinen "normalen" Austausch der Spülmaschine erlaubt evtl. ein (baulicher) Mängel an der Wohnung ist, dessen Beseitigung (bzw. die Übernahme der Mehrkosten bei Aus- und Wiedereinbau der Spülmaschine) ich einfordern kann. Aus meiner Sicht ist diese Mängel auch versteckt und ich wurde beim Abschluss des Mietvertrages (inkl. Kauf der Küche) nicht vom Vermieter darüber informiert.
Danke im voraus für jegliche Hilfe.
Viele Grüße,
Johannes