Beiträge von blau666

    Hallo liebe Experten,

    Hier ist die Antwort des Vermieters:

    In der verbundenen Gebäudeversicherung sind Gebäude, Gebäudeteile und Zubehör sowie Grundstücksbestandteile gegen unvorhergesehene Schadensfälle, insbesondere Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, durch Dritte versichert. Die abgerechneten Kosten wurden über die Gesamtwohnfläche Ihrer Wirtschaftseinheit umgelegt und anschließend über die Wohnfläche Ihrer Mieteinheit abgerechnet.

    Für Kostenveränderungen sind mehrere Faktoren verantwortlich.

    Zum einen sind die Gebäude zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, die Versicherungskosten müssen an die sich ändernden Baupreise (u. a. Material- Geräte- und Personalkosten) sowie an die durch zum Beispiel Modernisierungen steigenden Gebäudewerte angepasst werden. Diese Anpassungen erfolgen jährlich und richten sich an den jeweiligen Preisindizes.

    Außerdem richtet sich die Prämie der Versicherung auch nach der Schadensentwicklung. D.h., die Versicherung überprüft, wie sich das Verhältnis zwischen den eingenommenen Versicherungsprämien und den aufgrund von Gebäudeschäden zu erbringenden Versicherungsleistungen entwickelt. Auf dieser Basis werden von der Versicherungsgesellschaft die Prämien für den gesamten bei ihr versicherter Bestand entsprechend angepasst.

    In den letzten Jahren kommt eine starke Zunahme an extremen Wetterlagen (Sturm, Hagel und Überschwemmungen) hinzu.

    Der Wohngebäude-Rahmenvertrag der ... wurde per 01.01.2021 am Markt neu ausgeschrieben, da der alte Vertrag ausgelaufen war. Dabei wurden 9 verschiedene Versicherungsgesellschaften um Abgabe eines Angebotes gebeten. Neben der Westfälischen Provinzial haben lediglich 3 weitere Versicherer ein Angebot abgegeben.

    Alle Angebote hatten gemeinsam, dass aufgrund der gestiegenen Schadensrisiken der vergangenen Jahre (Extremwetter, erhöhte Baukosten) eine deutlich höhere Prämie als zuvor verlangt wurde.

    Die Westfälische ..... hat das beste Angebot abgegeben und erhielt schließlich den Zuschlag.

    Jede Wirtschaftseinheit wird nach ihren individuellen Haftungsrisiken bewertet und einer entsprechenden Prämie zugeordnet.

    Aufgrund der vorgenannten Faktoren hat der Versicherer die Prämien in den Jahren 2021, 2022 und 2023 angepasst. Wir bedauern den Kostenanstieg, sind jedoch verpflichtet für ausreichenden Versicherungsschutz in der von Ihnen bewohnten Wirtschaftseinheit zu sorgen.


    Muss ich das so akzeptieren ?

    Hallo Schweinchenfan,

    danke für die zusätzlichen Informationen das ist sehr hilfreich für mich.

    Hier nochḿal die Verteilung der Erhöhungen in den letzten 3 Jahren.


    2020 hatte ich noch 254,29 gezahlt
    2021 dann 351,11 Steigerung 38,07 %
    2022 dann 444,34 Steigerung 26,55 %
    2023 dann 594,61 Steigerung 33,82 %

    Gesamtunterschied 2020 254,29 2023 594,61 = 133,83 %

    Da der Vermieter die Vorauszahlung auch noch um monatlich 41 Euro erhöht hat.
    Gehe ich davon aus, dass die Steigerung in gleicher höhe so weiter geht bei der Gebäudeversicherung.

    Ich warte jetzt erstmal die Erläuterung des Vermieters ab und verlange dann die Belege.

    Ich werde berichten.

    Vielen dank

    Hallo Schweinchenfan,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich werde meinen Vermieter jetzt per e-mail kontaktieren, werde berichten was er mir antwortet.

    Allerdings ist es schon seltsam das es in den letzten 4 Jahren eine jährliche Steigerung von 33,25 % gegeben hat. Mein Vermieter wird doch nicht jedes Jahr den Versicherungsumfang ändern. Aber wie gesagt ich werde berichten was der Vermieter mir antwortet.

    Vielen Dank

    Hallo liebe Experten,

    Ich wohne seit 20 Jahren in einen 16 Parteienhaus. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten und muss 230 Euro nachzahlen.
    Nach genauer Überprüfung ist mir aufgefallen, dass die Gebäudeversicherung in den Abrechnungszeiträumen 2020-2023 um 133,83 % gestiegen ist. Im Abrechnungszeitraum
    2022 - 2023 Betrug die Steigerung 33,82 %. Mir ist bekannt das die Gebäudeversicherer ihre Beiträge im Jahr 2023 wegen gestiegener Kosten stark
    angehoben haben, aber die durchnittliche Steigerung liegt bei 15%.

    Meine Frage ist, muss der Vermieter nicht das Betriebskosten Wirtschaftlichkeitsprinzip (BGB §556 Abs. 3)
    anwenden und die Gebäudeversicherung gegen eine günstigere wechseln ?
    Was kann ich jetzt als Mieter tun ?

    Vielen Dank

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