Beiträge von Joggel84

    Guten Morgen
    danke für den Ausführlichen Link.
    Leider bin ich nun noch ein wenig verwirrter da sich in meinen Augen ein paar dinge wieder sprechen.

    Zitat:
    Nur für die Kündigung von Wohnraum (keine gewerblichen Räume oder z.B. Garagen) gilt folgendes:
    Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich für Mieter und Vermieter 3 Monate. Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag (24:00 Uhr) dem Empfänger zugehen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage sind Werktage. Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht, sie zählen also bei der Berechnung der Frist nicht mit. (§ 573 c BGB).

    Sprich Laut diesem Absatz wären es dann 3 Monate.

    Zitat:
    Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen Fristen je nach Dauer des Mietverhältnisses, siehe nachfolgende Tabelle. Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend: Schreibt der Mietvertrag andere kürzere Fristen vor, so ist er insoweit unwirksam, es gelten immer die gesetzlichen Kündigungsfristen. (§ 573 Abs 4 BGB).
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren 6 Monate
    Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

    Laut diesem Absatz dann doch 9 Monate.?!?!?
    Und in dem Bereich Verlängerungsklausel kann ich heraus lesen das diese wird immer um 12 Jahre verlängert unwirksam ist.

    Nun bin ich denoch etwas verwirrt bei dem Gesetzestext.

    Entschuldigugn für meine dummen (?!?) Fragen.

    MfG
    Joggel84

    Viellen Dank für die Schnelle Antwort.

    Es handeltsich um Wohnraum MV genaugenommen eines Hausses.

    Das heist ich muss als Vermieter auch nicht bis zum November gekündigt haben. Richtig? Da es ja dann kein Zeitvertragmehr ist.

    Und die 9 Monate kann ich auch nicht verkürzen nehme ich stark an.

    MfG
    Joggel84

    Guten Tag

    Ich hätte wie beschrieben eine kleine Frag zur Kündigungsfrist als Vermieter.
    Folgender Sachverhalt:
    Ich habe einen Mietvertrag der zum 11.2002 geschlossen wurde.
    In dem im §2 -Mietzeit und Kündigung geschriebensteht:

    Zitat:

    Es verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn eine der Parteien nicht spätesntens Drei Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung wiederspricht.

    Nun ist die Frage wie lange die Kündigungsfrist?
    Sprich wann müssen die Mieter ausziehen?
    Stimmen die 3 Monate die im Vertrag stehen oder muss ich als Vermieter die 9 Monate Frist nach einer Mietdauer von 8 Jahren annehmen?

    Vielen dank schon einmal im Voraus
    Joggel84

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