Guten Morgen
danke für den Ausführlichen Link.
Leider bin ich nun noch ein wenig verwirrter da sich in meinen Augen ein paar dinge wieder sprechen.
Zitat:
Nur für die Kündigung von Wohnraum (keine gewerblichen Räume oder z.B. Garagen) gilt folgendes:
Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich für Mieter und Vermieter 3 Monate. Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag (24:00 Uhr) dem Empfänger zugehen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage sind Werktage. Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht, sie zählen also bei der Berechnung der Frist nicht mit. (§ 573 c BGB).
Sprich Laut diesem Absatz wären es dann 3 Monate.
Zitat:
Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen Fristen je nach Dauer des Mietverhältnisses, siehe nachfolgende Tabelle. Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend: Schreibt der Mietvertrag andere kürzere Fristen vor, so ist er insoweit unwirksam, es gelten immer die gesetzlichen Kündigungsfristen. (§ 573 Abs 4 BGB).
bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren 6 Monate
Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate
Laut diesem Absatz dann doch 9 Monate.?!?!?
Und in dem Bereich Verlängerungsklausel kann ich heraus lesen das diese wird immer um 12 Jahre verlängert unwirksam ist.
Nun bin ich denoch etwas verwirrt bei dem Gesetzestext.
Entschuldigugn für meine dummen (?!?) Fragen.
MfG
Joggel84