Beiträge von Spatz123
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gibt es eine spezielle Form, wie ich Belegeeinsicht verlangen kann?
Ist der Vermieter verpflichtet, diese Einsicht zu gewähren?
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Hallo liebe Experten,
bei der Analyse der letzten Umlagen Abrechnung sind mir einige Stellen angefangen, die wahrscheinlich falsch, wenn nicht gar dubios sind.
Somit brauche ich hierzu Euren Rat.Wir mieten unsere aktuelle Wohnung seit mehr als 15 Jahren (8 Parteienhaus mit mehreren Geschäftseinheiten im EG. Eiscafe usw.)
Ab 2019 kam u.A. eine neue Position in die Abrechnung, nämlich "Sperrmüllentsorgung" hinzu.
Bei der Stelle handelt es sich eigentlich um eine Fläche, die als Feuerwehrzufahrt markiert ist.
Weder ich noch anderen Hausbewohner stellen dort ihr Sperrmüll ab.
Da es sich um ein Wendekreis handelt, wird hier wohl Sperrmüll aus der ganzen Umgebung abgeladen.Die "Sperrmüllentsorgung" Kosten explodierten in den 5 Jahren.
Die Preissteigerung betrug unglaubliche 1.234% !!!
2018 = 0€ - nicht vorhanden2019 = 983,56€
2020 = 3.552,37€
2021 = 4.682,69€
2022 = 5.237,81€
2023 = 12.172,99€ !!!! Allein mein Anteil beträgt hierzu 713,92€ Das ist die höchste Position in der ganzen Abrechnung.Aktueller Preis bei der örtlichen Müllabfuhr beträgt 79€ für 3 Kubikmeter Sperrmüll.
Also, hat der Vermieter angeblich (12172,99 / 79) * 3 = 462 Kubikmeter Sperrmüll im 2023 entsorgt?!?
Ich gehe jeden Tag zur Arbeit, also gehe ich an der Stelle mind. 2 Mal am Tag vorbei.
Es sind höchstens 2-3 mal im Monat gewesen, dass dort jemand Sperrmüll abgestellt hat.
Das waren auch keine großen Menge, jedes vllt. 1-2 Kubikmeter Sperrmüll.
Wie der Vermieter nun auf diese astronomische Zahlen kommt, kann ich nur mit einem Fehler in der Abrechnung oder mit dubiosen Geschäften erklären!Ich sehe fast jeden Morgen dort ein Kleinbus mit Anhänger stehen. Also gehe ich davon aus, dass der Vermieter eine dritte Firma beauftragt hat, den Müllplatz sauber zu halten und evtl. Sperrmüll wegzubringen.
Aber ein Vermieter ist laut Gesetzt doch verpflichtet bei den Betriebskosten Wirtschaftlichkeitsprinzip zu wahren(BGB §556 Abs. 3)Ich habe den Vermieter bereits angeschrieben.
Leider noch keine Antwort erhalten.
Bis Ende der Woche müsste ich Nachzahlung leisten.
Soll ich es tun? Oder soll ich erstmal nichts zahlen und evtl. auf rechtliche Auseinandersetzung bestehen.Was kann ich in der o.g. Situation tun.
Vielen Dank
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